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Rückforderung bezahlter Bürgschaft von Kreditraten.

 
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Feger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 15:59    Titel: Rückforderung bezahlter Bürgschaft von Kreditraten. Antworten mit Zitat

Hallo

Meine Frage:

Kann ich als Bürge bei einem Kredit, der (ich natürlich) jetzt von der Bank aufgefordert wird die Kreditraten zu übernehmen, diese von dem Schuldner wieder einklagen ?
Auf was wird dann geklagt ? Kann ich dabei aus meiner Bürgschaft entlassen werden ?
Sonst noch Tipps ? Schuldner blockt.

Einzelheiten nur wenn nötig.

Mein Rechtsanwalt ist gerade im Urlaub und ich möchte mich vorab informieren.

Danke im voraus für evtl. Antworten
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bank wird den Bürgen micht aus der Bürgschaft entlassen. Sie holt sich die Kreditraten bis alles bezahlt ist. Selbstverständlich kann der Bürge den Schuldner auf Zahlung verklagen. Mit einem Titel hast Du 30 Jahre Zeit Dein Geld zu holen.
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Feger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Deine Antwort.

Sieht ja dann doch gut für den Bürgen aus.
Ich selbst kann mir nicht ganz vorstellen, wie das dann bei Monatlichen Raten mit einem Titel aussehen kann, da sich ja die finanzielle Lage des Schuldners durch aufnehmen einer Arbeit jederzeit ändern kann, dadurch die Raten wieder selbst übernommenw erden könnten,
aber das werden ja dann im jeweiligen Falle die Gerichte schon regeln. Hoffe ich Lachen

Falls jemand da schon Erfahrungen hat, würde mich das natürlich interessieren.

Grüße
Feger
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