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Verfasst am: 16.08.05, 15:59 Titel: Rückforderung bezahlter Bürgschaft von Kreditraten.
Hallo
Meine Frage:
Kann ich als Bürge bei einem Kredit, der (ich natürlich) jetzt von der Bank aufgefordert wird die Kreditraten zu übernehmen, diese von dem Schuldner wieder einklagen ?
Auf was wird dann geklagt ? Kann ich dabei aus meiner Bürgschaft entlassen werden ?
Sonst noch Tipps ? Schuldner blockt.
Einzelheiten nur wenn nötig.
Mein Rechtsanwalt ist gerade im Urlaub und ich möchte mich vorab informieren.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 17.08.05, 22:21 Titel:
Die Bank wird den Bürgen micht aus der Bürgschaft entlassen. Sie holt sich die Kreditraten bis alles bezahlt ist. Selbstverständlich kann der Bürge den Schuldner auf Zahlung verklagen. Mit einem Titel hast Du 30 Jahre Zeit Dein Geld zu holen.
Sieht ja dann doch gut für den Bürgen aus.
Ich selbst kann mir nicht ganz vorstellen, wie das dann bei Monatlichen Raten mit einem Titel aussehen kann, da sich ja die finanzielle Lage des Schuldners durch aufnehmen einer Arbeit jederzeit ändern kann, dadurch die Raten wieder selbst übernommenw erden könnten,
aber das werden ja dann im jeweiligen Falle die Gerichte schon regeln. Hoffe ich
Falls jemand da schon Erfahrungen hat, würde mich das natürlich interessieren.
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