Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Krankenversicherungs-Hopping
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Krankenversicherungs-Hopping

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Daxus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 15:01    Titel: Krankenversicherungs-Hopping Antworten mit Zitat

Tach, liebe Freunde. folgendes Gedankenspiel.

Person S ist Arbeitnehmer und gesetzlich versichert.
Person S will ein Studium bestreiten. ( 3 Jahre Bachelor, 5 Jahre Master)

Person S will sich wieder bei Papa und Mama Privat mitversichern. Das geht aber nur noch 4 Jahre.

Person S hat mal gehört, danach kann man während des Studiums nicht zurück zur gesetzlichen sondern müßte sich privat weiter versichern ( zu teuer, weil geizig)

Milchmädchenrechnung:

Kann sich Person S, 3 Jahre bei Papa+Mama mit versichern ( Bachelor).
und nach diesem Abschluß wieder in die günstige gesetzliche flüchten. er schgreibt sich doch schließlich zum Master Studiengang neu ein, oder??????
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 18.08.05, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiss ist dies nicht möglich. Wenn sich die Person bei den Eltern mitversichern lassen will, dann kann diese Person nicht wieder in die gesetzliche zurück.

Was auch Sinn macht. Sonst könnte man ja immer hin und her wechseln, und das geht ja nicht.
Wenn man genug Geld hat, dann in die Private. Und wenn es schlecht läuft zurück zur Gesetzlichen? No Way Buddy!

Im Übrigen: Einfach bei der KK nachfragen oder eine kuirze E-Mail.
Nach oben
Daxus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist klar. Ich WEIß aber auch, das man nach dem Studium wieder in die gesetzliche Krankekasse zurück kann, weil der Freistellungsgrund mit Ende des Studiums erlischt.

Ich will aber nach der Rest Zeit bei meinen Eltern, mmir keine Private suchen müssen, sondern quasi das Studium am ,zum Beispiel nach dem Bachelor am 30.9 beenden, damit nicht mehr Freigestellt sein und dann am 1.10. gesetzlich versichert weiter machen, zum Master oder so. leider we´ß das noch nicht mal die Hotline meiner Krankenkasse ob sowas "hintricksbar" ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Studenten sind grundsätzlich krankenversicherungspflichtig, § 5 I Nr. 9 SGB V.

Wegen Einschreibung als Student kann man sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen: § 8 I Nr. 5 SGB V.

Das macht Sinn bei möglicher kostenfreier Privatversicherung.

Die Befreiung ist unwiderruflich, § 8 II 3 SGB V.

Daraus lese ich, dass ein Eintritt in die gesetzliche Versicherung erst möglich wird mit Eintreten eines neuen Pflichtversicherungstatbestands. Die liest man in dem Katalog von § 5 I SGB V. Das sind zwar auch eingeschriebene Studenten (§ 5 I Nr. 9 SGBV, s.o.). Bloß da hat man sich ja nun gerade befreien lassen. Und der Antrag ist unwiderruflich. Wird nicht leicht, da was zu reißen, fürchte ich. Wenn sich die Zeiträume nicht nahtlos anschließen, wäre die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung eine Möglichkeit, wieder zu wechseln (§ 5 I Nr. 1 SGB V).
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
http://www.raeg.de/

Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.