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Verfasst am: 17.08.05, 21:51 Titel: Muss Untermieter sich an der Nachzahlung der Nebenkosten bet
Hallo.
folgendes Problem:
Untermieter A hatte mit Mieter B einen Untermietvertrag für 6 Monate (Im Jahr 2003) Mieter B möchte nun, nach 1,5 Jahren ,vom Untermieter A eine Beteilgung an der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2003. (diese sei bis heute nicht beglichen, bereits in 2004 meldete sich Mieter B um dies zu klären, es passierte allerding nichts) Muss Untermieter A dieser Aufforderung nachkommen??????
Hier ein Auszug aus dem Untermietvertrag:
"§ 2 Miete und Nebenkosten
1. Die Nettomiete beträgt monatlich _________________ EUR
2a Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich __________________ EUR
2b Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit ___________________-EUR
3. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäss monatlich und unter Berücksichtigung der
Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt __________________ EUR
4. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so
gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter
kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im
Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.
5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften
des Hauptmietvertrages."
Hier greift die Ausschlußfrist genau so wie beim Hauptmietvertrag es gilt.
Der Vermieter(Hauptmieter-Untermieter) muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungsraums vorlegen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Ausschlussfrist bedeutet:
Hat der Vermieter nicht innerhalb von 12 Monaten abgerechnet kann er nichts mehr nachfordern.
Ausnahme: Der Vermieter hat die Verspätung nicht verschuldet.
also tut es was zur Sache, wenn dewr Hauptmieter dem Untermieter bereits in 2004 die Nebenkostenabrechnung,m welche er vom Vermieter bekommen hatte dem Untermieter vorlegt?? Hebt dies Diese Ausschlusfrist auf? Diese Nebenkostenabrechnung war jedoch nicht speziell für den Untermieter sondern fürn den Hauptmieter. Der Hauptmieter hat dem Untermieter nie einen Betrag genannt. Heiß0t das, dass es verjährt ist?? oder müssen sich beide Parteien einigen? der Hauptmieter ist doch in der Nachweispflicht was die Nebenkosten angeht, oder???
Wie Werner schon sagte, gelten die normalen Regeln bezüglich der Ausschlussfrist.
Abrechung bedeutet aber, dass aus ihr zumindest hervorgeht, was der Untermieter an den Hauptmieter zu bezahlen hat, ohne, dass er dies erst selber ausrechnen muss.. Die Vorlage von Einzelrechnungen oder der Abrechnung des Hauptmieters dürfte diese Anforderung nicht erfüllen; zumindest dann nicht, wenn diese nochmal zwischen Haupt- und Nebenmieter aufgeteilt wird.
Streng genommen, wäre also die Frist abgelaufen.
Aber : Lohnt sich der Streit?
naja es geht hier um eine Nachzahlung von 600 Euro.....und da sie wie man am wasser sieht (denn die Zählerstände haben wir abgelesen) immer mehr als das doppelte als ich verbraucht habe, sehe ich es eingentlich nicht ein,
außdem fine ich es Sehr komisch, dass die Hauptmieterin immer so lange nicht meldet und dann auf einmal Geld haben will. Nach 1,5 Jahren muss sie doch allein von den Mahngebühren arm geworden sein und der Vermieter sie rausgeschmissen haben, oder?? Habe das Gefühl, dass sie gerade Geld braucht und sich nun an mich wendet
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