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Prozeßkostenhilfe Richter ändert Antrag?

 
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 22:38    Titel: Prozeßkostenhilfe Richter ändert Antrag? Antworten mit Zitat

Der Kläger stellt einen Prozeßkostenhilfeantrag in einem Eilverfahren. Bei einem Eilverfahren entscheidet der Richter ob er dem Prozeßkostenhilfeantrag statt gibt oder nicht.

Beim Prozeß stellt sich heraus, das der Kläger noch mehrere Tausend Euro von einer Forderung zu erhalten hat.

Darf der Richter den Prozeßkostenhilfeantrag ändern und diese Information einfügen? In diesem Fall ändert er diesen ja. Muß er, wenn er das ändert, es vermerken, das diese änderung während es Verfahrens statt fand?
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Er ändert doch nicht den Antrag ("Ich will Prozesskostenhilfe!") sondern nur die Angaben über die Vermögensverhältnisse.

Aber vielleicht wäre es auch korrekter, wenn er den Antrag mit den falschen Angaben über die Vermögensverhältnisse (verschwiegene Forderung) an die Staatsanwaltschaft weiterleiten würde, damit diese ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs einleiten kann. Zumindest dann, wenn die Forderung tatsächlich ein Vermögenswert ist.
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage dabei ist eher ob der Richter sowas ändert? Ich weiß das in einem Verfahren sowas erwähnt wurde... also das die Person noch Geld bekommen würde. Im Antrag stand die Prozeßkostenhilfe und es wurde auch über das Geld mit dem Richter gesprochen.

Darf der Richter diesen Antrag ändern und diese Foderung einfügen?

Der Strafantrag ist die Sache danach. Es geht erstmal darum ob der Richter das ändern darf bzw. hinzufügen darf. Wenn ja, ob das vom Richter vermerkt werden muß.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherlich darf der Richter in den Akten vermerken, daß der Antragsteller unvollständige Angaben gemacht hatte.

Ob die Änderung nun als eigenständige Ergänzung des Richters betrachtet wird oder als Änderung durch den Antragsteller selbst, ist Auslegungssache. Für den Antragsteller ist es vermutlich besser, wenn erkennbar ist, daß er selbst die fehlende Angabe unaufgefordert gemacht hat (und der Richter nur hilfsweise das im Formular ergänzt hat). Dann kann man dem Antragsteller nämlich nicht vorwerfen, daß er die PKH betrügerisch erschleichen wollte.

Wenn der Antragsteller allerdings darauf beharrt, daß sein Antrag ohne die vollständigen Angaben bestehen bleibt, sollte er das dem Richter ausdrücklich sagen. Das wird dann aber teuer.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

marc10 hat folgendes geschrieben::

Darf der Richter diesen Antrag ändern und diese Foderung einfügen?

Wozu? Er kann die Bewilligung von PKH schlichtweg ablehnen, mit der Begründung, die Angaben zu den wiortschaftlichen Verhältnissen seien nicht glaubhaft gemacht.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Darf man als Antragsgegner den PKH des Antagsstellers nachträglich einsehen oder unterliegt dieser dem Datenschutz? Er war in der Klage nicht enthalten, sondern nur erwähnt.
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

marc10 hat folgendes geschrieben::
Darf man als Antragsgegner den PKH des Antagsstellers nachträglich einsehen oder unterliegt dieser dem Datenschutz? Er war in der Klage nicht enthalten, sondern nur erwähnt.


Das wäre ja noch schöner !

Kümmern Sie sich gefälligst um Ihren eigenen Kram. Ihr Herumschnüffeln in fremden Angelegenheiten wird langsam unverschämt. Böse
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt hier unverschämt? Hier ist ein Rechtsforum und hier geht es um Staatsgelder. Wenn es Ihnen egal ist ob diese Gelder mißbraucht werden dann sind sie in diesem Forum falsch !
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Begründung, es gehe um Staatsgelder ist insoweit errelevant. Sie berechtigt Fremde nicht, Einsicht in PKH-Akten zu nehmen. Dabei ist auch unerheblich, ob man im Hauptverfahren Partei ist. Das PKH-Verfahren ist kein Teil des kontradiktorischen Verfahrens.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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