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Merkwürdiger Datenschutz
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Mallows
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 12:37    Titel: Merkwürdiger Datenschutz Antworten mit Zitat

Hallo,
Herr B las in einem Anschreiben der Versicherung folgenden sehr merkwürdigen Hinweis zum Datenschutz:
"Für die Erstellung einer Versichertenkarte mit Bild ist es erforderlich, dass der Beauftragte Kartenhersteller ihr Foto als digitales Bild speichert. Er ist verpflichtet, das digitalisierte Bild geschützt aufzubewahren. Das Foto selbst wird nach Fertigstellen der Versichertenkarte mit Bild datenschutzgerecht vernichtet."

Das digitalisierte Bild wird also von der Kartenherstellerfirma aufbewahrt: Wo, Wie und von Wem steht da leider nicht.

Nach diesem Fall könnte doch jede Firma einen entsprechenden Zusatz in Ihre AGB's aufnehmen: z.B. :" Für die Erstellung unserer Leistungen, ist es erforderlich ihre Daten an den Lieferanten weiterzugeben. Dieser verpflichtet sich, ihre Daten geschützt aufzubewahren (z.B. im Fall von Kommissionsgeschäften)
Der Kunde hat keine Möglichkeit zu widerssprechen, wenn doch, erhält er die Ware nicht."


Noch schlimmer:
Wie regelt das die Post: Herr B gibt einen Brief beim Postamt ab, darauf steht bekanntermaßen: Absender und Adressat. Herr B hat aber keinen Vertrag mit der Post abgeschlossen, indem er die Weitergabe seiner Adresse und die des Adressaten an Dritte (Postbeamter) zugestimmt hat. Also ist es im Grunde schon kriminell jemandem einen Brief per Post zu zuschicken. Also Brief schreiben, ins Auto hocken und selber überbringen?

P.S.
Herr B befürchtet eine Mißbrauch der Daten, und entschließt sich für eine Versichertenkarte ohne Bild.

mfG

Mallows
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 12:55    Titel: Re: Merkwürdiger Datenschutz Antworten mit Zitat

Mallows hat folgendes geschrieben::
Also Brief schreiben, ins Auto hocken und selber überbringen?


Das ist nicht nötig, kann man aber durchaus machen. Es ist grundsätzlich nicht strafbar, jemandem Post zu schicken, der vorher nicht explizit der Weitergabe der Daten an das beauftragte Unternehmen zugestimmt hat. Weitere Fragen kann ich in Ihren Ausführungen nicht erkennen.
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An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 14:47    Titel: Re: Merkwürdiger Datenschutz Antworten mit Zitat

Mallows hat folgendes geschrieben::
Wie regelt das die Post: Herr B gibt einen Brief beim Postamt ab, darauf steht bekanntermaßen: Absender und Adressat. Herr B hat aber keinen Vertrag mit der Post abgeschlossen, indem er die Weitergabe seiner Adresse und die des Adressaten an Dritte (Postbeamter) zugestimmt hat.


Warum lesen Sie nicht erst einmal das BDSG, bevor Sie hier mit der Klein-Mäxchen-Masche ankommen? Mit den Augen rollen
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Mallows
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

deutlicher:

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)



Vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S.2954),

i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.1.2003 (BGBl. I S. 66)


Erster Abschnitt: Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

§ 823 Abs. 1 BGB

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) ist ein absolutes umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit. Es wurde 1954 vom BGH entwickelt und wird auf Art. 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) gestützt. Das BVerfG hat die Bedeutung des APR in seinem Lebach-Urteil von 1973 herausgestellt.

Drei geschützte Sphären können unterschieden werden:

* Individualsphäre (Schutz des Selbstbestimmungsrechts, beispielsweise Recht auf informationelle Selbstbestimmung (siehe Volkszählungsurteil, Recht auf Resozialisierung, Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung)
* Privatsphäre (Leben im häuslichen Bereich, im Familienkreis, Privatleben. Verletzung beispielsweise bei unverlangter E-Mail-Zusendung, Tonbandaufnahmen ohne Zustimmung, verfälschte Darstellung der Lebensweise in den Medien, Verwendung von Name oder Bild für die Werbung, diffamierende Äußerungen)
* Intimsphäre (Innere Gedanken- und Gefühlswelt, Sexualbereich. Verletzung beispielsweise bei Veröffentlichung von Privatbriefen oder Tagebüchern)

mfG
Mallows
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie lautet Ihre Frage bzw. was wollen Sie konkret diskutieren?
Ihre Signatur zeigt mir aber, dass Sie hier vmtl. eh nur rumpöbeln wollen...
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Mallows
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Frage: "Darf jemand die persönlichen Daten eines Anderen an jemand Drittes weitergeben oder nicht?"

z.B. ist doch der Briefkasten ständig voll mit Müll, und man fragt sich woher die die Adressen haben.


mfG

Mallows
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Mallows hat folgendes geschrieben::
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.


Schaffen Sie es vielleicht auch ein bißchen weiter als bis zum ersten Paragraphen? Mit den Augen rollen Böse
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Mallows
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte nur helfen! -sorry!!

mfG

Mallows
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Mallows
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 01:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich verstehe nicht, wie sie dazu kommen, jemanden den sie überhaupt nicht kennen, und der eine rechtliche Frage zu einem brisanten Thema gestellt hat, derart arrogant und unsachlich zur Schau stellen.( rumpöbeln, kommen sie nicht weiter als bis, Klein-Mäxchen). Macht ihnen das Spass?

Wenn es um das Vertrauen und Liebe unter den Menschen besser gestellt wäre, bräuchte man dann noch solche Verfassungen und Gesetze?

Ist es denn nicht so, dass Herr B sich tatsächlich beim Schreiben eines Briefes fragen müßte, ob er sich strafbar macht, wenn er die Adresse des Empfängers an einen Dritten, hier die Post weitergibt?
Im Gesetz steht doch eindeutig, dass man auch als natürliche Person nicht ohne Einwilligung des Betroffenen Daten an Dritte weitergeben darf.

Das dürfen auch juristische Personen nicht, es sei denn, dass die Betroffenen einwilligen.

Wenn man heute Daten anderer Menschen an Dritte ohne deren Einwilligung weitergibt macht man sich also strafbar, und nichts anderes tut der, der einen Brief schreibt und per Post versendet.
Im Grunde aber braucht man die Post um Gedanken auzutauschen, Ideen, Glückwünsche zu versenden, denen sittliche und moralische Werte zu Grunde liegen. Keiner käme auf den Gedanken, vorher den Anderen zu fragen, ob er darin einwilligt, dass wir seine Adresse an einen Dritten weitergeben um Ihm zum Geburtstag, zur Eheschließung, zum Jubiläum o.ä.zu gratulieren, wenn dieser weit entfernt lebt. Und keiner der Empfänger käme auf den Gedanken, den Sender wegen Datenmißbrauchs anzuzeigen, wenn er Ihm zum Geburtstag gratuliert.

Gesetzt den Fall einer würde sagen: ich will keine Briefe mehr von dir, und derjenige würde aber weiterschreiben, wärs doch ein Fall von Datenmißbrauch.
Ausgeschlossen davon sind natürlich Hoheitliche Aufgaben des Staates, die haben Ihre eigene Post.

Das war eigentlich schon alles.

mfG

Mallows
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mallows hat folgendes geschrieben::


ich verstehe nicht,


Das dürfte im Endeffekt schon die Antwort sein.

Mallows hat folgendes geschrieben::

Wenn es um das Vertrauen und Liebe unter den Menschen besser gestellt wäre, bräuchte man dann noch solche Verfassungen und Gesetze?


Selbstverständlich. "Liebe" und "Vertrauen" sind oft gerade der Grund für Starftaten und asoziales Verhalten.

Zudem kompensieren sie nicht den Grund Nr.1 für Rechtsstreitigkeiten: Dummheit und Egozentrik.

Mallows hat folgendes geschrieben::

Im Gesetz steht doch eindeutig, dass man auch als natürliche Person nicht ohne Einwilligung des Betroffenen Daten an Dritte weitergeben darf.


Aha. Wo genau?. Der von Ihnen zitierte § 1 Abs. 1 benennt nur den Gesamtzweck dews Gesetzes. Mehr nicht. Detailregelungen kommen erst später und die zählen.


Mallows hat folgendes geschrieben::

Wenn man heute Daten anderer Menschen an Dritte ohne deren Einwilligung weitergibt macht man sich also strafbar, und nichts anderes tut der, der einen Brief schreibt und per Post versendet. .


Aha.

Übrigens dürfte derartige Argumentation wohl durchaus als "Klein-Mäxchen"haft beschreibbar sein. Man hat zwar keine Ahnung worum es geht, aber konstruiert sich ein gefälliges Ergebnis zusammen und tut dann auch noch verwundert, wenn es in der Realität nicht anerkannt wird.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Aha. Wo genau?. Der von Ihnen zitierte § 1 Abs. 1 benennt nur den Gesamtzweck dews Gesetzes. Mehr nicht. Detailregelungen kommen erst später und die zählen.


Vielleicht sollte sich Mallows seinen Rechtsrat lieber bei Ex-Forumsuser Kohlhaas holen, der hatte es doch immer so damit, daß es nur darauf ankäme, "den Zweck eines Gesetzes zu erkennen". Winken
Oder bei F. Lorenz, dem Freund des absoluten Kontaktverbotes.

Oder er sollte sich fragen, wieso denn dann täglich millionenfach von Briefeschreibern, Telefonauskunftsnutzern und Nach-dem-Weg-Fragern gegen das BDSG verstoßen wird, ohne daß Polizei, Grenzschutz und Bundeswehr dagegen einschreiten. Auf den Arm nehmen

Es geht hier nicht darum, jemanden für seine Ansichten herunterzuputzen, aber wer auch nach eindeutigem Hinweis auf das zuständige Gesetz weiter unbelehrbar auf seiner Meinung herumreitet, muß sich nun mal gefallen lassen, daß ihm der Wind ein bissl härter ins Gesicht weht.
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Post- und Telekommunikationsunternehmen haben folgendes zu beachten, dagegen ist das Datenschutzgesetz ein Papiertiger:
Zitat:
StGB § 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem
Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem
eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder
Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1
bezeichneten Unternehmens unbefugt
1. eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut
worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne
Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis
verschafft,
2. eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung
unterdrückt oder
3. eine der in Absatz 1 oder in Nummer 1 oder 2 bezeichneten Handlungen
gestattet oder fördert.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Personen, die
1. Aufgaben der Aufsicht über ein in Absatz 1 bezeichnetes Unternehmen
wahrnehmen,
2. von einem solchen Unternehmen oder mit dessen Ermächtigung mit dem
Erbringen von Post- oder Telekommunikationsdiensten betraut sind oder
3. mit der Herstellung einer dem Betrieb eines solchen Unternehmens dienenden
Anlage oder mit Arbeiten daran betraut sind.
(4) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die ihm
als außerhalb des Post- oder Telekommunikationsbereichs tätigem Amtsträger auf Grund
eines befugten oder unbefugten Eingriffs in das Post- oder Fernmeldegeheimnis
bekanntgeworden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(5) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter
Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der
Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob
jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das
Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser
Verbindungsversuche
.
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Berti Urig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Mallows hat folgendes geschrieben::

Ist es denn nicht so, dass Herr B sich tatsächlich beim Schreiben eines Briefes fragen müßte, ob er sich strafbar macht, wenn er die Adresse des Empfängers an einen Dritten, hier die Post weitergibt?
Im Gesetz steht doch eindeutig, dass man auch als natürliche Person nicht ohne Einwilligung des Betroffenen Daten an Dritte weitergeben darf.


Schwachsinn, weil die Adressen aller Einwohner ohnehin allgemein zugänglich sind - also auch der Post. Stichworte: Telefonbücher, Adressbücher, Meldebehörden. Mehr als die Adress-Daten werden doch auf einem Brief nicht übermittelt. Höchstens noch der Zusammenhang von Absender und Adressat und womöglich die Zusammenfassung eines Namens mit einer nicht-offiziellen Wohnung. Weil das aber jeder beliebig und also auch tatsachenwidrig machen könnte, haben solche Zusammenhänge wenig bis keine Aussagekraft, sind also Datenschutz mässig bedeutungslos.
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jajosch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
weil die Adressen aller Einwohner ohnehin allgemein zugänglich sind - also auch der Post. Stichworte: Telefonbücher, Adressbücher, Meldebehörden

Das ist natürlich ebenfalls Schwachsinn. Es sind die meisten Anschriften in Telefonbüchern, Internet etc. wieder zu finden, jedoch natürlich nicht alle. Und genau diese Personen stellen sich diese Frage.
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Silent leges inter arma
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dennoch gehört die Adresse nicht zu den geschützten Bereichen.
Sonst müsste jeder, der nicht will, dass seine Anschrift dritten bekannt wird, jedem potentiellen Briefschreiber mitteilen, dass er keine Briefe haben will.
Dem Postboten ist die Adresse übrigens bekannt: er geht dort sicherlich häufiger lang und trägt Post aus.
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