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Welchen Stundenlohn für Renovierung

 
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wiro
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Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 15:27    Titel: Welchen Stundenlohn für Renovierung Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ein Mieter auszieht, ohne seinen Renovierungspflichten nachzukommen und der Vermieter die Wohnung dann in Eigenleistung renoviert, welchen Stundenlohn kann er dem Mieter dann in Rechnung stellen?

Gruß
Rolf
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern dem Mieter eine Frist gesetzt wurde und dieser der Frist nicht nachgekommen ist, könnte es sein, dass ca. 12 Euro Stundenlohn angesetzt werden können. Die 12 Euro entsprechen dem Stundenlohn, den einem Vermieter bei anderen Vermietertätigkeiten zugestanden worden waren.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Warum soll der Vermieter so dumm sein und die Wohnung selbst renovieren. Die Renovierung muß doch der Altmieter bezahlen und da kann man auch eine Fachfirma beauftragen.
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schattenwelt
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 591
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Warum soll der Vermieter so dumm sein und die Wohnung selbst renovieren. Die Renovierung muß doch der Altmieter bezahlen und da kann man auch eine Fachfirma beauftragen.


.....und das wird dann richtig teuer...dann kommt der Stundenlohn auf ca. 35 - 45€....ohne Materialkosten...
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Warum soll der Vermieter so dumm sein und die Wohnung selbst renovieren. Die Renovierung muß doch der Altmieter bezahlen und da kann man auch eine Fachfirma beauftragen.


Vielleicht weil er dabei selbst Geld verdient?????

Die Frage nach dem Stundenlohn ist allerdings m.E. verfehlt. Falls der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet war und diese Schönheitsreparaturen auch nach Fristsetzung nicht ausgeführt hat, wird der Vermieter einen Schadenersatzanspruch haben. Die Schadenhöhe wird der Betrag sein, den die Fachfirma für die Durchführung der Arbeiten berechnen würde. Diesen Betrag kann der Vermieter auch ohne Durchführung der Renovierung als Schadenersatz verlangen.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Warum soll der Vermieter so dumm sein und die Wohnung selbst renovieren. Die Renovierung muß doch der Altmieter bezahlen und da kann man auch eine Fachfirma beauftragen.


Vielleicht auch, weil er befürchtet vom Mieter das Geld nicht wiederzubekommen (pleite oder mieterfreundlicher Richter) ?????
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