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Verfasst am: 19.08.05, 00:01 Titel: Ungerechtfertige Hausdurchsuchung - ja oder nein
Heute morgen wurde bei mir eine Hausdurchsuchung durchgeführt.
Vorwurf: Menschenhandel, Beherbergen von sich illegal aufhaltenden Prostituierten und Zwingung dieser zur Prostitution.Zudem noch Handel mit Kinderpornografie.
Ich war platt.
Es wurden drei Computer, Videokamera und ca. 150 cd's veschlagnahmt.
ok, ich habe die Entwicklung von 3 Sexseiten gemacht. Dies sind aber alles ganz normale und legale Seiten. Mit xcheck o.ä.
Ich wohne in Niedersachsen und die Mitteilung kam von der Staatsanwalt in Brandenburg. Da bin ich gelegentlich im Auftrag (alle 8 Wochen) zum Foto und Video machen. (pornografisch für die Seiten)
Ich hatte mal Zoff, mit einem bekannten dort. Dies ist aber schon ca. 6 Monate her. Da kamen so ein paar Droh-sms. Ich zeig dich an, und ähnliches.
Nun scheint mir dies die einzig plausible Erklärung, warum gegen mich dieser Vorwurf erhoben wird. (Der hat bei der Polizei einfach erfundene Geschichten erzählt)
Ich bin echt aus allen Wolken gefallen, ich habe noch nie eine illegale Person beherbergt und auch habe ich noch nie eine Person zur Prostitution gezwungen.
Ich habe auch keine Kinderpornos auf meinen Computern. Geschweige denn handel ich damit.
Nun haben die aber auch jede Menge cd's beschlagnahmt. mit raubkopien drauf. vorwiegend software.
Die Beamten meinten, sie würden diese irgendwohin weiterleiten (habe den Namen vergessen) und von dort würde dann ein Strafantrag gestellt.
Ich bin mir zu 100% sicher, dass der Vorwurf im Durchsuchungsbeschluss nicht haltbar ist. Aufgrund der Aussage einer Person machen die so eine Aktion ? Denn könnte ich ja sagen, mein Nachbar handelt mit Drogen und die räumen dem die Bude aus...
Wie ist das nun, ist die Durchsuchung nicht gerechtfertigt gewesen, bzw. könnte man Schadenersatz geltend machen ?
Eine etwas gründlichere Vorermittlung hätte da bestimmt geholfen.
Es wurden ja aber die Raubkopien gefunden, was ebenfalls eine Straftat ist.
Ich fürchte ohne Anwalt wird das schwierig. Zufallfunde dürfen die Beamten durchaus mitnehmen, aber etwas anderes als im Durchsuchungsbefehl suchen nicht. Wobei die Staatsanwaltschaft wegen Gefahr im Verzug natürlich zusätzliche Durchsuchungsmaßnahmen anordnen kann, damit keine Beweise verschwinden.
Solche Fragen tauchen immer wieder auf.
Ja, es ist möglich "nur" aufgrund der Anzeige und Aussage einer Person eine Hausdurchsuchung zu veranlassen. Weitere hätte es ja geben können. Die Frage ist, ob der Anzeigende nicht noch die Aussage anderer "auf die Beine gestellt hat" usw.
Fakt ist, dass sie von solchen "Vorermittlungen" nichts mitbekommen, um nicht die Gelegenheit zu bekommen, Beweismittel fortzuschaffen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Sie sind jetzt in eine etwas knifflige Situation gekommen, daß es bei der Durchsucheung einen sogenannten "Beifund" gegeben hat.
Auf www.burhoff.de Verfahrenstipps für Strafverteidiger können Sie nachlesen, wie und wann man Durchsuchungsbeschlüsse anfechten kann.
Eine große Anzahl erlassener Durchsuchungsbeschlüsse lassen es an einer hinreichenden Begründung oder Präzisierung, was gefunden werden soll, mangeln und sind dahher rechtswidrig.
Aufgabe des Strafverteidigers in dieser Situation ist es, den Durchsuchungsbeschluß in einem seoeratem Verfahren (nicht also im Strafprozeß, da ist es schon fast zu spät) als solchen anzufechten und für rechtswidrig erklären zu lassen.
In diesem Zusammenhang ein Hinweis: Bei der Anfechtung von Durchsuchungsbeschlüssen neigen in den ersten Rechtszügen die Richter zum "Durchwinken" derselben. Also muß man sich auf eine geldkostende Auseinandersetzung einrichten. Kann sich aber lohnen.
Eine große Anzahl erlassener Durchsuchungsbeschlüsse lassen es an einer hinreichenden Begründung oder Präzisierung, was gefunden werden soll, mangeln und sind dahher rechtswidrig.
Interessant. Das können Sie sicher mit einer großen Anzahl an Beispielen belegen? Oder berichten Sie eher von Ausnahmen welche die Regel belegen? Ich halte es für gefährlich mit unbelegten Behauptungen Hoffnungen zu wecken welche sich später als Luftschlösser erweisen. Aber vielleicht liege ich ja auch falsch? Ich lasse mich gern eines Besseren belehren.
sabbatti hat folgendes geschrieben::
Aufgabe des Strafverteidigers in dieser Situation ist es, den Durchsuchungsbeschluß in einem seoeratem Verfahren (nicht also im Strafprozeß, da ist es schon fast zu spät) als solchen anzufechten und für rechtswidrig erklären zu lassen.
Vokabular und Syntax weisen hier dem Strafverteidiger eine Rolle zu, welche ihm nicht zusteht. Ein Strafverteidiger kann keine Maßnahme für rechtswidrig erklären lassen, er hat weder die richterliche Kompetenz, noch die Weisungsbefugnis dazu. Es steht ihm frei einen entsprechenden Antrag einzubringen und diesen zu begründen, der Richter hat jedoch keinerlei Pflichten dem anwaltlichen Ansinnen stattzugeben, es sei denn, er erkennt anhand der rechtlichen Begründung eine Fehlerhaftigkeit, dann jedoch ist sein Handeln von seiner eigenen Rechtsauffassung bestimmt, nicht vom Ansinnen des RA. Handlanger des RA ist der Richter nicht, genausowenig wie der StA.
sabbatti hat folgendes geschrieben::
In diesem Zusammenhang ein Hinweis: Bei der Anfechtung von Durchsuchungsbeschlüssen neigen in den ersten Rechtszügen die Richter zum "Durchwinken" derselben. Also muß man sich auf eine geldkostende Auseinandersetzung einrichten. Kann sich aber lohnen.
So weit, so gut. Ich frage mich jedoch gerade, ob diese Nachricht im vorliegenden Fall angewendet werden kann.
Es geht mir eigentlich vor allem darum, ob ich Schadenersatz fordern kann.
Fakt ist, dass so gut wie keine Vorermittlungen geführt wurden, da dieser Vorwurf völliger Humbug ist.
Hier die Begründung:
Gründe:
Der Beschuldigte ist verdächtigt, in seiner Wohnung illegal in Deutschland aufhältige Frauen zu beherbigen und sie zur Prostitution zu zwingen und darüber hinaus im Internet mit Kinderpornograpie zu handeln.
Der Tatverdacht beruht auf den bisherigen Ermittlungen.
So, jetzt frage ich mich, welche Ermittlungen !?
Das kann nur die Falschaussage einer dritten Person sein. Was sonst.
Mir entsteht dadurch ein Schaden. PC's, Kamera, etc. weg.
Von den blöden Blicken meiner Nachbarn ganz zu schweigen.
Die denken jetzt bestimmt, ich bin ein Schwerverbrecher.
So, jetzt frage ich mich, welche Ermittlungen !?
Das kann nur die Falschaussage einer dritten Person sein. Was sonst.
Offensichtlich hatten Sie bisher noch keine Akteneinsicht. Deshalb ergehen Sie sich gerade in Vermutungen und Verdächtigungen, auf diese Weise erreichen Sie gar nichts.
Lassen Sie mal Ihre Emotionen weg und beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit einer Akteneinsicht, sollte Sie um die 80 bis 100 Euro kosten. Ob Sie den Rechtsanwalt später auch mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, können Sie später entscheiden. Aber nach der Akteneinsicht wissen Sie wie die Vorwürfe zustande gekommen und welche Ermittlungen getätigt worden sind. Und dann entscheiden Sie (ggf. nach Beratung mit einem RA) ob und wie Sie vorgehen wollen. So läuft das nun mal. *achselzuck
Ja stimmt. Ich habe heute einen Termin beim meinem RA gehabt. Er kann auch nix sagen. Akteneinsicht ist beantragt.
Kann aber lange dauern meinte er, erst wenn die Ermittlungen abgeschlossen wären, kriegt er die Akte. Naja, schaun wir mal...
Denn meinte er noch, dass ich Glück gehabt habe, dass man mich bei diesen Vorwürfen nicht gleich verhaftet hat. Na das wärs auch gewesen...
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