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Verfasst am: 18.08.05, 21:47 Titel: Durch Kinder zerstörte Zimmertür
Also folgendes:
Ein Kind hat eine Zimmertür aufgeknallt, und dabei ist das Türblatt zerstört worden. Die Tür ist ca. 15 Jahre alt, und ist Standardware. Von der Haftpflicht war schon jemand da und hat gesagt das das Türblatt nicht mehr reparabel sei und sich die Vermieter mit Ihm in Verbindung setzen sollen. Die Tür werde aber nur nach einem Zeitwert gezahlt, also keine komplette Zahlung für eine neue übernommen, aber um so günstiger die Reparatur wird um so mehr könne er entgegenkommen.
Nun wurde das dem Vermieter mitgeteilt, aber dieser steht fest auf dem Standpunkt das die Mieter die kompletten Kosten für eine Tür bezahlen sollen, er wolle sich auch nicht um die Reparatur kümmern. Dabei ist es eine Schlafzimmertür, und die wird sehr dringend in Funktionstüchtigem Zustand benötigt. Die Mieter sollten einen Tischler anrufen und das Ganze selbst mit der Versicherung klären.
Daraufhin hat der Mieter Ihm gesagt das er sich um die Reparatur seines Eigentumes kümmern müsse, und er auch nur ein Anrecht auf den durch die Versicherung gezahlten Zeitwert der Tür hat.
Nun ist die Frage ob das tatsächlich so ist das er sich mit dem Geld der Versicherung abfinden und den Rest selbst zusteuern muß, oder ob der Vermieter nicht doch das restliche Geld gerichtlich einfordern kann.
Dank im Voraus
Heiko
Zuletzt bearbeitet von skyworm am 19.08.05, 07:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 18.08.05, 22:04 Titel:
Zunächst muß der Verursacher für den Schaden aufkommen. Hat die Tür nicht mehr funktioniert, nur weil sie 15 Jahre alt war ? Wenn die Tür zu reparieren geht, soll gefälligst der Mieter sich darum kümmern. Der Vermieter kümmert sich spätestens beim Auszug um die Tür.
Was hat den die Antwort mit der Frage zu tun? Hier war nicht Ihre persönliche Meinung gefragt, sondern nach dem was nach Deutscher Rechtsprechung gilt.
Von der Versicherung wurde gesagt das der Mieter nichts weiteres tun solle, auch keine anderen Zahlungen leisten solle, da die Schadensregulierung über die Versicherung läuft, und der Vermieter den gesetzlichen Anspruch erhält.
Was hat den die Antwort mit der Frage zu tun? Hier war nicht Ihre persönliche Meinung gefragt, sondern nach dem was nach Deutscher Rechtsprechung gilt.
....danach sollten Sie dann einen Rechtsanwalt fragen.
MgG _________________ *** Der Schlüssel zu allem ist Geduld. Nicht durch Aufschlagen, sondern durch Ausbrüten wird das Ei zum Küken ***
Bei Zimmertüren wäre ich vorsichtig die mal selbst zu reparieren, schliesslich sind diese Eigentum des Vermieters, normalerweise darf ich da nicht einfach eine andere Tür einbauen lassen. Was ist denn wenn dem Vermieter nach Ende der Mietzeit die Farbe, Größe, Masserung nicht gefällt? Oder die neue Tür einen Tacken heller als die alten ist? Ich sehe hier schon den Vermieter in der Pflicht die Türreparatur in Auftrag zu geben. Die Haftpflicht will den Schaden doch auch zahlen, allerdings kann ich auch verstehen das es nach 15 Jahren nicht mehr der volle Preis erstattet wird sondern nur ein Teil. Schliesslich bekommt der Vermieter auch eine nagelneue Tür.
Ich frage mich allerdings ob der Vermieter verpflichtet ist die Tür kurzfristig reparieren zu lassen. Ich sehe eine Schlafzimmertür nicht unbedingt als Lebensnotwendig an und könnte mir auch vorstellen das eine Mietminderung aufgrund der beschädigten Tür nicht möglich ist, die Frage ist hier wohl eher kann ich vom Vermieter verlangen das die Tür repariert wird? (Mal unabhängig von den Kosten gesprochen) _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Von der Versicherung wurde gesagt das der Mieter nichts weiteres tun solle, auch keine anderen Zahlungen leisten solle, da die Schadensregulierung über die Versicherung läuft, und der Vermieter den gesetzlichen Anspruch erhält.
Das ist auch die einzig richtige Aussage.
Wenn die Sache an die Versicherung abgegeben wurde, dann geht sie den Mieter nichts mehr an. Sie zahlt, was (nach deutschem Recht) zu zahlen ist, ODER prozessiert auch mit dem Vermieter, wenn der das nicht einsieht.
@skyworm, auf Ihre Frage können Sie hier im Forum von den Antwortenden nur deren persönliche Meinung erwarten, da
a) Rechtsberatung nicht erlaubt ist und
b) die Antworten meist von juristischen Laien kommen.
Zu Ihrer Frage möchte ich, ebenfalls juristischer Laie, auch meine Ansicht äußern.
Fragen Sie doch mal Ihren Vermieter, ob er erwarten würde, dass, wenn jemand ihm sein Auto zu Schrott fährt, dessen Versicherung ihm ein funkelnagelneues Auto bezahlen würde oder eben auch nur den Zeitwert!!
Sicherlich würde der Vermieter in diesem Fall auch nicht erwarten, dass der Schadensverursacher die Reparatur in Auftrag gibt bzw. ihm ein anderes Auto kauft. Was er erwarten könnte, wäre, dass die Versicherung des Schadensverursachers den Schaden (in Höhe des Zeitwertes) begleicht.
Meines Erachtens nach, muß der Mieter für die komplette Tür aufkommen. Zahlt die Versicherung nur einen Teil, muß der MIeter halt den Rest nachlegen.
Es kann doch nicht angehen, daß der VM für einen Schaden aufkommt bzw. einen Teil zu tragen hat, nur weil die Eltern nicht in der Lage sind, daß Kind in Zaum zu halten.
Und dann wird sich gewundert, warum viele Vermieter nicht oder nur sehr ungern an Familien mit Kindern vermieten. Weil Sie nämlich Gefahr laufen, auf Schäden sitzen zu bleiben, die die lieben Kleinen anrichten.
Und die Lebensdauer einer Wohnraumtür halte ich für erheblich länger als 15 Jahre. Dies würde ja im Umkehrschluß bedeuten, daß der Mieter alle Türen eintreten kann, die entsprechend alt sind, damit der VM neue einsetzen muß. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Eine neue Tür plus Rahmen kostet ca. 90,- € im Baumarkt.
Der Verursacher kommt für den angerichteten Schaden auf. Wenn es keine Reparaturmöglichkeit gibt dann muss eben was neues her. Falls die Versicherung nicht alles bezahlt muss der Verursacher die Differenz erstatten. Auf jeden Fall muss spätestens bei Auszug die Tür wieder in Ordnung sein.
So sehe ich das auch. Ob allerdings eine Baumarkttür für 90 € ausreicht, sei dahingestellt. Die Tür muß natürlich gleichwertig im Verhältnis zur Alten sein. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Falls die Versicherung nicht alles bezahlt muss der Verursacher die Differenz erstatten.
Christoph hat folgendes geschrieben::
Zahlt die Versicherung nur einen Teil, muß der MIeter halt den Rest nachlegen
.
Die Versicherung zahlt das, was dem Vermieter zusteht. Warum sollte dann der Mieter noch was drauflegen?
Wenn der Vermieter meint, dass ihm mehr zusteht, dann muss er eben gegen die Versicherung klagen.
Worüber reden wir hier? Über das, "was Recht ist", oder das, was man für gerecht hält?
Diese Diskussion gehört in die Abteilung Rechtsphilosophie und beantwortet nicht die Frage des Fragestellers.
Es ein uralter und allgemeiner Grundsatz, dass man für eine beschädigte oder zerstörte Sache nur ihren Wert ersetzt bekommt. Darauf erstreckt sich die Haftung und auf sonst nichts.
Wenn du jemandem sein altes Auto kaputt fährst, dann bekommt er von deiner Versicherung den Wert dieses Autos ersetzt. Ich weiß nicht, ob du bereit währst, dann noch denn Rest für einen Neuwagen aus eigener Tasche draufzulegen?
Sooo selbstverständlich ist das eigentlich nicht.
Zuletzt bearbeitet von Karsten am 19.08.05, 11:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
Verfasst am: 19.08.05, 11:24 Titel:
Hallo,
ich erzähle mal einen persönlichen Fall:
Der Hund unser Mieter riß den Hörer der Gegensprechanlage von der Wand und zerbiß ihn.
Es war der Hörer einer kompletten Hausanlage von Siedle für 4 Parteien, über die auch die Haustürklingel, Türöffner und Außenbeleuchtung gesteuert wird.
Die Anlage war zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alt und kostete damals neu 3000DM.
Im Handel waren keine Ersatzhörer mehr für diesen Typ zu bekommen.
Hörer von neueren Siedle-Typen passten laut Elektriker nicht.
Aufgrund dieses Umstands zahlte die Haftpflichtversicherung dann den Zeitwert der kompletten Anlage (nicht nur des Hörers).
Wir bekamen 500DM ausgezahlt - hätten aber 2500DM für eine vergleichbare neue Anlage drauflegen müssen...
Mit VIEL(!!!) Glück hat mein Mann über einen befreundeten Elektriker der bei einem widerum befreundeten Händler nachforschte doch noch einen passenden Hörer aus einem privaten Lagerbestand bekommen.
Wir mußten nur 50DM für den Hörer zahlen.
War durch diesen Glücksfall ein Geschäft von 450DM für uns.
Anderenfalls wäre es ein Verlust von 2500DM für uns gewesen.
Es ist tatsächlich richtig, das nur der Zeitwert ersetzt wird. _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
Verfasst am: 19.08.05, 11:57 Titel: Re: Durch Kinder zerstörte Zimmertür
skyworm hat folgendes geschrieben::
Dabei ist es eine Schlafzimmertür, und die wird sehr dringend in Funktionstüchtigem Zustand benötigt.
Ja eben.
Der Mieter, in dessen Verantwortungsbereich es fällt, dass diese von ihm so dringend in funktionstüchtigem Zustand gebrauchte Tür nun unbrauchbar ist, glaubt, dass andere dafür zahlen ?
Wenn die Haftpflichtversicherung des Zerstörers nur einen Teilbetrag dessen zahlt, was zu Wiederherstellung einer ordentlichen Zimmertür benötigt wird, dann ist das Pech das Zerstörers und nicht der Vermieters.
Dann kann ich auch in meiner gemieteten Wohnung alle Scheiben einschmeissen, nach 20 Jahren ausziehen und dem Vermieter erklären, dass er zur Wiederherstellung der Fensterscheiben lediglich den Zeitwert der ehemaligen Scheiben berechnen darf?
Wenn alle Mieter so wären und mir dann auch noch erklären, daß ich ja schließlich selbst für mein Eigentum aufkommen muss, würde ich, glaube ich, niemals irgendetwas vermieten
Manche Denkweisen kann ich gar nicht nachvollziehen.
Der Mieter hat's kaputt gemacht. Er hat eine Haftplichtversicherung, welche wohl nur einen Teil desen zahlt, was für eine angemessene, neue Tür notwendig ist. Dann hat der Kaputtmacher den Rest zu zahlen. Das ist doch ganz einfach.
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