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Ich bin Vermieter und mein Mieter zieht gerade aus. Er sagt mir Bescheid, dass der Teppichsockel an manchen Stellen ausgefranzt und angebohrt worden ist. Nun wäre meine Frage, ob dieser Teppichsockel (anstatt einer normalen Sockelleiste) zum Teppich gehört und dieser somit auch nach 10Jahren als abgewohnt und abgeschrieben gilt, oder nicht?
Mieter kam halt mit diesem Argument an. Okay, kenne ich auch, die Frage für mich ist nur, wenn ich die Teppichsockel austauschen müsste und dabei die Tapete beschädige, dann selbst für den Sschaden aufkommen muss. Auch ist die Frage offen, ob ich den Teppich noch bekomme und sonst alles farblich abweicht. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 19.08.05, 13:51 Titel:
Der Teppichsockel hat/sollte die gleiche Farbe/Muster wie der Teppichboden haben. Wenn also der Teppich erneuert wird, wird in der Regel der Teppichsockel auch. Es werden ja nur Streifen geschnitten und rein geklebt.
Okay, das passt dann soweit. Wie sieht es mit der Beschädigung aus. die der Mieter schon zugegeben hat? Muss der Mieter dann auch nur den Zeitwert bezahlen? Wie sieht es mit den Kosten für die Installation aus?
Was bedeutet denn mittlerer Qualität, wer legt den Qualitätsstand fest?
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