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Hauptmieter und Untermieter

 
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m4g1c
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 10:17    Titel: Hauptmieter und Untermieter Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich habe vor am Montag mit 2 Freunden von mir eine 3er WG zu eröffnen. so weit so gut. Jedoch haben wir jetzt ein problem. Der Vermieter möchte, dass einer von uns als Hauptmieter und die anderen beiden als Untermieter auftreten. Kann mir jemand sagen, ob man dann rechtlich als hauptmieter die A***Karte gezogen hat oder kann man das durch die Untermietverträge gut regeln? Wie sieht das dann mit Bürgen aus? Weil unsere Eltern jeweils nur für die eigenen Kinder bürgen möchten und nicht für die gesammte WG. Kann mir da jemand weiter helfen und sagen, wie das abläuft? Und wo finde ich vielleicht nen Muster für nen Untermietvertrag.

1000 dank

basti
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es gilt zu beachten, daß der Hauptmieter voll dem Vermieter gegenüber haftet. D.h. zahlt der Untermieter die Miete nicht, trägt der Hauptmieter dieses Risiko. Auch muß er für alle Pflichtverstößte des Untermieters wie Beschädigungen, etc. einstehen.
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m4g1c
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

ok, das habe ich verstanden, kann man sich dann nicht eventuell über nen untermietvertrag absichern und den untermieter verpflichten dem hauptmieter gegenüber für pflichtverstöße und sonstige sachen zu haften ? Und wie sieht das i.d.R. mit den Bürgschaften aus? muss dann dort ein hauptbürge auftreten oder kann man das auf alle 3 gleichermaßen verteilen ?

danke schonmal
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Untermietvertrag sollte z.b. stehen das die gleichen Rechte und Pflichten die der Hauptmieter gegenüber Vermieter hat gelten.
Allerdings besteht zwischen Vermieter und Untermieter keine unmittelbaren Vertragsbeziehungen, es richtet sich ganz nach dem Vertrag Untermieter Hauptmieter.
Mit Beendigung des Hauptmietvertrages endet nicht automatisch das Untermietverhältnis, aber der Vermieter hat einen Anspruch auf Herausgabe der Wohnung gegenüber Untermieter.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich kannst Du Dich ggü den Untermietern RECHTLICH absichern.

Nur weil Dir rechtlich Geld zusteht, heißt das aber noch lange nicht, dass Du es auch bekommst. Insbesondere Studenten leben im Regelfall unter der Pfändungsfreigrenze, d.h. du bekommst dein dir rechtlich zustehendes Geld nicht.
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