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Wohnung gekündigt... Hausfriedensbruch??? Wandalismuß???

 
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Basti81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 00:16    Titel: Wohnung gekündigt... Hausfriedensbruch??? Wandalismuß??? Antworten mit Zitat

Ein bekannter hat eine Wohnung gehabt die Total verschimmelt war. Obwohl er den VM angeschrieben hat kam der nur mit einen Handbuch zum richtig Lüften/Heiz ohne Gutachten. Mein Freund hat nach mehrmaligen Drängen keine Miete mehr bezahlt und mit der begründung eines nicht behoben Mangels die Wohnung bis zum Monatsende fristlos gekündigt. Nun ist vor der Wohnungsübergabe der Hausmeister (hatte Schlüssel) ohne genemigung in die Wohnung eingedrungen, und hat wohl auf anweisung des VM den Inhalt des Aqariums des bekannten inklusive Steine, Fische, Zubehör entsorgt. Er hat nur das leere becken stehen gehabt als er am abend nach hause gekommen ist. Angeblich waren alle Fische tot. Der Hausmeister hat wohl einen zeugen dafür wobei sich die beiden wiedersprechen.

Nun fragt er sich was er dagegen tun kann/ soll es waren relativ teure Fische bzw. das Zubehör war auch nicht billig.. Wie soll er vor gehen von wegen Anzeige usw...

Vielen Dank schonmal für die Antworten, er werde eure Vorschläge dann weiter geben.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 06:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Hausmeister mit einem Nachschlüssel ohne Genehmigung des Mieters in die Wohnung eingedrungen, was zu beweisen wäre, liegt ein Hausfriedensbruch vor, bei der Polizei kann Strafantrag gestellt werden.
Bezüglich des Aquariums kann die Polizei hier sicher weiterhelfen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Aber alles eine Frage der Beweisbarkeit.
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt erstatten und denen den Verdacht (und Zeugen) mitteilen.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Basti81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das braucht er nicht zu beweisen da er es ja zugibt.
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