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Hallo,
ich danke für die nützlichen Tipps. Natürlich werde ich nicht AUFGEBEN.
Nur die "Gerechtigkeit siegt", auch wenn es "nicht hier auf Erden" sei".
MfG
Selam
Aber meiner-einer ist es nicht etwas „billig“, mit solchen Sprüchen zu glänzen:
„.......... Ja, die Wahrheit tut manchmal weh, da hilft auch kein rumgeheule .........“
Hoffentlich sind SIE kein Jurist und wenn ja beraten SIE am besten nur REICHE, die können sich wehren gegen Sprücheklopfer.
Die Wahrheit ist, dass gewisse Rechtsanwälte zur Nötigung neigen und gewisse Richter zur Rechtsbeugung. Aber dafür gibt es „Gott sei Dank“ die Anwaltskammer, die Staatsanwaltschaft und das Verfassungsgericht.
Das Verhalten des Anwalts war nicht korrekt. Aber der Mann will auch leben. Und von dem Beratungsschein erhält er nicht viel. Fraglich ist, ob er überhaupt kostendeckend arbeitet. Aber egal.
Und man sollte auch nicht so übertreiben. Nur weil das Urteil nicht zu ihren Gunsten ausgefallen ist, bedeutet das nicht, dass Rechtsbeugung vorliegt. Und das ihr Fall vor dem BVerfG landen, ist auch zweifelhaft.
Ja, die Wahrheit tut manchmal weh, da hilft auch kein rumgeheule. Sich an Usernamen aufzugeiern ist natürlich hochinteligent, vor allem wenn der eigene Name mit franz. "Scheiße" beginnt - weiter so.
mein lieber meiner-einer: Wenn Du etwas Konkretes und/oder Konstruktives/Intelligentes sagen möchtest, dann steht Dir das selbstredend völlig frei, ist sogar erwünscht, jedenfalls hier. Wenn Du aber generell diese Foren mit blödsinnigen und gerne wohl auch ignoranten Sprüchen überhäuftst und sonst nichts zum Sachverhalt beitragen kannst, dann verschone uns doch bitte. Du beleidigst nicht nur dieses Portal mit Deiner Person, sondern auch die komplette Ostzone, die Du so schön hervorhebst in Deinem Profil.
Aber na ja. Sicherlich weiss der Herr auch das wesentlich besser, mm?
Beratungshilfe ist nicht Prozessführung. Und der Ausgangsposter hat - mal ganz abgesehen davon, dass es mal wieder um konkrete Rechtsberatung geht, was nunmal rechtswidrig ist und die Forenregeln ignoriert - wiederholt gezeigt, dass er nicht überblickt, was juristisch um ihn herum passiert ist.
Das z.B. ein Anwalt nicht kostenlos einen Prozess führen mag - insbesondere wenn sich der Mandant so aufgeführt hätte wie hier - mag nicht verwundert. Er muss auch seine Rechnungen zahlen und erstaunlicherweise empfindet man es ja als Arbeitnehmer auch als sein gutes Recht, einen Lohn zu bekommen.
Übrigens sollte man auch nicht vergessen, dass PKH nicht ohne Grund abgelehnt wird: Chancenlosigkeit oder fehlende Bedürftigkeit sind die Schlagworte. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Die Wahrheit ist, dass gewisse Rechtsanwälte zur Nötigung neigen und gewisse Richter zur Rechtsbeugung. Aber dafür gibt es „Gott sei Dank“ die Anwaltskammer, die Staatsanwaltschaft und das Verfassungsgericht.
Der weitaus häufigere Fall ist, dass gewisse Personen zur Ignoranz und Egozentrik neigen. Da wird dann erst ein Prozess verloren, weil man nicht über den eigenen Schatten springen mag und das aufgeblähte Ego mal überwindet. Und wenn man dann das Schiff versenkt hat, bläht man sich weiter auf und schiebt die Schuld gleich weiter auf andere.
Die Logik "Ich habe zwar nicht verstanden worum es ging, aber es muss ja Rechtsbeugungs sein, wenn niemand mir Recht gibt..." entzieht sich mir.
Wie gesagt: Es ist keine Nötigung, wenn man eine Bezahlung für seine Tätigkeit verlangt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Es ist respektlos und dumm, zu erwarten, dass jemand kostenlos seinen Beruf für andere ausübt. Und um für die Prozssführung vor Gericht vom Staat finaziert zu werden, benötigt man nun einmal Prozesskostenhilfe.
Bleibr die Frage, warum diese nicht vergeben wurde.
Weil Sie vermögend genug waren? Weil Sie absolut chancenlos waren?
Aber klar. Darüber wurde ja kein Wort gepostet. Was hat eigentlich die Beschwerdeinstanz gesagt bzgl. der Ablehnung?
Und noch ein Hinweis: Die Rederechte vor Gericht folgen allgemeinen Höflichkeitsregeln. Es redet immer der, dem das Wort erteilt wird. Schön geordnet. Wenn Sie sich nicht daran halten können, hat das nichts mit Rechtsbeugung zu tun. Eigentlich mehr mit Manieren und gesundem Menschenverstand. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Ich brauche für meine Beschwerde etc. (Landgericht) ja einen Anwalt, ist das dann ein "neuer Fall" oder nicht? (wegen Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe)
Wenden Sie sich doch an die Rechtsantragsstelle des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts. Dort wird man Ihnen sicherlich die erforderlichen Auskünfte geben können und ggf. Ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe entgegennehmen..Schnelles Handeln ist angesagt, damit keine Fristen versäumt werden
früher vor 60 Jahren hatte man die Menschen auch ungerechtfertigt abgeurteilt.
Gleich im ersten Beitrag eine solche Aussage. Das ist ja ein guter Einstieg in eine sachliche Diskussion. Mann, Mann, Mann, und das als (angeblicher) Student. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
ich würde es mal so formulieren:
Die Schilderung meines Falles war nur die Kurzfassung.
Ich hatte dem Anwalt vor der Beratung mitgeteilt, dass ich kein Geld habe. Er hätte die Beratung und den dazugehörigen Schreibkram ablehnen können. Wenn er die Beratung annimmt dann sollte er immer korrekt seine Arbeit tun. Was kann der Mandant dafür, wenn der Staat die Arbeit des Anwaltes nicht höher bewertet. Wenn ich Anwalt wäre, hätte ich gerne fünf Beratungsscheine am Tag.
Kleinvieh macht auch Mist!!!
Fünf Beratungsscheine machen im Jahr ca. Brutto € 108.000,00 (ca. € 90,00 pro Schein.
Würden Ärzte so denken wie gewisse Anwälte, so hätten wir viele Tote zu beklagen.
Ich denke, dass der Richter gegen die Verfassung verstoßen hat. Die Anhörung des Beklagten sollte/ist nach unserer Verfassung geschützt (sein) oder nicht???
Hallo merdesign,
Sie haben RECHT mit Ihrer Aussage über meiner-einer „.......... Wenn Du etwas Konkretes und/oder Konstruktives/Intelligentes sagen möchtest, ....................“, er sollte lieber lesen und schweigen, wenn er nichts „Konstruktives/Intelligentes“ zum Sachverhalt beitragen kann.
Ich DANKE Ihnen und den andere(n), die mir Mut gemacht haben weiter zu kämpfen.
Hallo questionable content,
ich möchte in diesem Forum keine Beratung. Ich wollte eine Diskussion über meinen Fall und habe keine Forumregeln ignoriert. Ist der Rat/Tipp/das Gespräch schon eine Beratung, dann weiß ich nicht wozu dieses Forum dient.
Ich glaube, dass Sie nicht den Überblick haben, was juristisch passiert ist.
Wenn einer von UNRECHT spricht, welches ihm wiederfahren ist, dann sollte er nach Ihrer Meinung schweigen. Ich glaube dieses Denken hatten wir vor 60 Jahren.
Überhaupt wie kommen Sie auf diese Logik, „......Das z.B. ein Anwalt nicht kostenlos einen Prozess führen mag .....“ und „....... Er muss auch seine Rechnungen zahlen und . .....“?
Vielleicht sollten Sie meinen Artikel richtig lesen bevor Sie hier etwas wiedergeben was nicht stimmt.
„........Gerechtigkeit beginnt mit dem Respekt vor den Interessen beider Seiten, ...........“
Versuchen Sie doch mal selber so zu handeln wie Sie schreiben.
Aber Sie schreiben selber, „....... die Logik entzieht sich mir .....“ .
Mein Tipp:
Sie sollten erst einmal RICHTIG lesen, das GELESENE verstehen und sich dann zu WORT melden.
Hallo Jade,
ich war schon gestern bei der Rechtsantragsstelle. Danke!!!
Hallo Vormundschaftsrichter,
ich wollte keinem zu nahe treten. Entschuldigung!!!
Die Logik "Ich habe zwar nicht verstanden worum es ging, aber es muss ja Rechtsbeugungs sein, wenn niemand mir Recht gibt..." entzieht sich mir.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Selam hat folgendes geschrieben::
Wenn einer von UNRECHT spricht, welches ihm wiederfahren ist, dann sollte er nach Ihrer Meinung schweigen.
Das ist Schwachsinn. Oder können Sie das belegen?
Selam hat folgendes geschrieben::
Ich glaube dieses Denken hatten wir vor 60 Jahren.
An der Stelle von q.c. würde ich mich über so etwas ziemlich aufregen.
Selam hat folgendes geschrieben::
Vielleicht sollten Sie meinen Artikel richtig lesen bevor Sie hier etwas wiedergeben was nicht stimmt.
Ich würde Ihnen eher einmal vorschlagen, den Artikel von q.c. richtig durchzulesen. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
warum steht dieser Beitrag eigentlich so unter Spannung? Das wird hier ganz schön hochgeschaukelt.
Klar ist, dass Selam sich da in so einige Scheisse geritten hat. Klar ist auch, dass Du, Selam, im Verlaufe dieses Threads nicht gerade aus Hilfesuchender rüberkommst, sondern als jemand, der sich nur als Opfer sieht und jeden 'angreift', der die Dinge anders sieht als Du. Bestimmt hast Du gerade große Sorgen, ich kann das gut verstehen, denn ich war selbst vor einigen Monaten noch in einer solchen Situation. Doch Brüllen und 'Unrecht' schreien bringt zunächst gar nichts. Setz Dich mit den Fakten auseinander, erkundige Dich, wo es nur geht (Anwaltskammer, Internet (überall findest Paragrafen und Gesetzestexte übers Mietrecht), vielleicht kennt auch ein Freund von Dir jemanden, der RA ist, und der evtl. bereit ist, Dich kurz zu beraten, umsonst).
Ich habe mich damals selbst verteidigt, weil mir ein Anwalt zu teuer war. Da es sich jedoch um ein relativ subjektive Geschichte handelte, in der es Zeugen und Gegenzeugen gegeben 'hätte', bin ich 50-50 aus der sache ausgestiegen und so einem mehrmonatigen Verfahren entgangen, das Nerven und Geld gekostet hätte. Hätte ich micht nicht selbst verteidigt, dann wärs wesentlich teurer geworden.
Also, Kopf hoch, entdecke die Möglichkeiten! Und bleib vor allem sachlich und ruhig.
Was das Aufwiegeln dieses Themas angeht - wir sind hier nicht auf irgendeinem Kidz-Forum, in dem man sich gegenseitig anscheisst.
Also zunächst einmal. Ein Anwalt kann von den Beratungsscheinen gar nicht leben.
Ob sie es glauben wollen oder nicht.
Sie machen einen Fehler, den auch sehr viele Selbstsändige machen und am Ende Insolvenz anmelden müssen:
Neben den Einnahmen gibt es noch eine gewisse Ausgabenseite. Der Anwalt muss Miete für sein Büro zahlen, Strom, Telefon, Internet, Sekreteärin etc....Soll ich weiter machen?
Da bleibt am Ende nicht viel übrig. Und, von dem was übrig bleibt, muss er ev. sich, seine Frau und sein Kind ernähren. Ein selbstsändiger Anwalt hat Glück, wenn er 1200 Euro netto verdient.
Wenn ein Anwalt aber jemanden annimmt und weiss, dass er kein Geld hat und Beratungshilfe beantragen will, dann soll er das auch durchziehen oder ggf. mit dem Mandaten vereinbarebn, wann Schluss ist (z.B. beim Dritten Schreiben).
Und was die Sache mit dem Verstoß gegen die Verfassung angeht, dazu sag ich mal nichts....Aber sie haben ja Rechtsmittel, die genau dazu dienen, und zwar ev. fehlerhafte Urteile zu korrigieren und ggf. zurückzuverweisen/aufzuheben.
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