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Eigenbedarfsklausel

 
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STAB
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 09:22    Titel: Eigenbedarfsklausel Antworten mit Zitat

Guten Tag,

der Vermieter A möchte mit dem Mieter B einen unbefristeten Mietvertrag abschließen, allerdings mit dem Zusatz eines möglichen eigenbedarfs der Tochter in ein paar Jahren.

Da der Beriech Eigenbedarf sehr unterschiedlich ausgelegt wird, ist die Frage, ob diese Klausel den Mieter daran bindet den eventuellen späteren Eigenbedarf hinzunehmen, da er bei Vertragsabschluß davon Kenntnis hatte ?

Vielen Dank
_________________
Gruss
STAB
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Begründeter Eigenbedarf ist grundsätzlich immer eine Möglichkeit zur Kündigung. Was soll dann diese Klausel im Vertrag ? Ist eigentlich überflüssig.

Wenn ein Eigenbedarf begründet ist, hat dies der Mieter meistens hinzunehmen und muß dem nicht erst noch zustimmen. Deswegen weiß ich nicht, was diese Klausel soll.
_________________
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HansD
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 11:17    Titel: Re: Eigenbedarfsklausel Antworten mit Zitat

STAB hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,

der Vermieter A möchte mit dem Mieter B einen unbefristeten Mietvertrag abschließen, allerdings mit dem Zusatz eines möglichen eigenbedarfs der Tochter in ein paar Jahren.

Da der Beriech Eigenbedarf sehr unterschiedlich ausgelegt wird, ist die Frage, ob diese Klausel den Mieter daran bindet den eventuellen späteren Eigenbedarf hinzunehmen, da er bei Vertragsabschluß davon Kenntnis hatte ?

Vielen Dank


Hallo!

Ich halte es für sehr sinnvoll und vorausschauend, auch in einen unbefristeten Mietvertrag eine eventuell in der Zukunft beabsichtigte Eigenbedarfskündigung aufzunehmen.

Das dürfte sicherlich im Streitfall sehr hilfreich sein.


Gruß HansD
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Klausel dient nur dafür, dass Du dem VM nicht später vorwirfst, er habe Dir bei Einzug nichts von dem möglichen Eigenbedarf gesagt.

Eine begründete Eigenbedarfskündigung ist unabhängig von der Klausel IMMER möglich, dagegen kann der M nichts machen.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::
Die Klausel dient nur dafür, dass Du dem VM nicht später vorwirfst, er habe Dir bei Einzug nichts von dem möglichen Eigenbedarf gesagt.

Eine begründete Eigenbedarfskündigung ist unabhängig von der Klausel IMMER möglich, dagegen kann der M nichts machen.


Nicht bei befristeten Verträgen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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