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Geschäftsführender Kommanditist

 
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 12:36    Titel: Geschäftsführender Kommanditist Antworten mit Zitat

Hallo!

Angenommen sei folgender Fall:

Die Personen A und B planen eine Firmengründung. Sie haben zusammen auch genügend Eigenkapital dafür. Beide befürworten die Gründung einer OHG, weil eine GmbH Nachteile bei der Gewerbesteuer vorweist und die Gründung komplizierter ist. Nun möchten sie aber noch Person C mit ins Boot holen, da dieser über fachliche Kenntnisse verfügt, die für den Erfolg des Unternehmens bedeutsam sind. Person C hat allerdings sehr wenig Geld. Dass er nur wenige hundert Euro mit einbringen kann, ist für A und B kein Problem. Doch C hat auch noch erhebliche Bedenken, als OHG-Gesellschafter persönlich zu haften und sich im Falle eines Scheiterns möglicherweise stark zu verschulden. Er will nur mitmachen, wenn er aus der persönlichen Haftung genommen wird. Was kann man nun den Dreien in Bezug auf die Rechtsform raten? Folgende Varianten werden in Erwägung gezogen:

1) Gründung einer KG. A und B würden Komplementäre, C Kommanditist werden. Doch zunächst einmal schließt § 164 HGB aus, dass C auch die Geschäfte mit führt, was alle drei aber wollen. Wenn ich § 163 richtig verstehe, kann im Gesellschaftsvertrag demgegenüber eine Geschäftsführungsbefugnis vereinbart werden, eine Vertretungsbefugnis aber nicht. Doch wie ist die Stellung des geschäftsführenden Kommanditisten? Müssen dann für C Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden? Wie geht C mit seinen Gewinnanteilen um, sind diese als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen oder aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen? Kann man entgegen § 170 Prokura oder Handelsvollmacht erteilen? Wäre ein solches Modell insgesamt sehr aufwendig?

2) A und B gründen eine OHG, C wird Angestellter. Die drei sind jedoch skeptisch, da C dann im Falle eines Verlustes trotzdem sein Gehalt kriegen würde und außerdem Sozialversicherungsbeiträge fällig würden.

3) A und B gründen eine OHG, C wird freier Mitarbeiter. Könnte man die Entlohnung von C derart gestalten, dass sie sich nach dem Erfolg des Unternehmens rechnet? Ist dies für C aus steuerlicher Sicht kompliziert?

4) C wird stiller Gesellschafter, arbeitet aber mit. Ist so etwas möglich?

Gäbe es weitere Möglichkeiten, dieses Problem zu beheben?

Viele Grüße,

Axel
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 13:12    Titel: Re: Geschäftsführender Kommanditist Antworten mit Zitat

Nordland hat folgendes geschrieben::

Gäbe es weitere Möglichkeiten, dieses Problem zu beheben?
l


Ja ---> Besuch beim Rechtsanwalt und Steuerberater
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