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Verfasst am: 20.08.05, 11:51 Titel: Mietminderung bei undichtem Dach?
Eine Familie lebt in einer Dachgeschoßwohnung. Nun tritt durch das Dach bzw. durch den Dachboden Regenwasser in das darunterliegende Kinderzimmer. Dieser Zustand ist schon 3-mal aufgetreten.
Der Vermieter wurde informiert, aber er reagiert nicht. Der Schaden ist also bekannt.
Kann die Familie Mietminderung fordern? Vielleicht kann man hier auch einen Richtwert nennen?
Eine Mietminderung fordert man nicht, man tut es. Informieren Sie sich jedoch vorher über die angemessene Minderung in diesem Fall eventuell beim Mieterbund.
Kann man auch die Miete einbehalten (nur die Kaltmiete) und dann erst wieder bezahlen, wenn der Schaden behoben ist?
Macht man sich strafbar, wenn man dies eigenständig tut?
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