Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rasenmäherreparatur umlegbar?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rasenmäherreparatur umlegbar?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Voldemort
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 13:18    Titel: Rasenmäherreparatur umlegbar? Antworten mit Zitat

Hallo,
mein Vermieter hat zur Gartenpflege einen Rasenmäher gestellt. Wir sind 3 Mietparteien und mähen abwechselnd den Rasen.
Nun war der Mäher kaputt, Unser Vermieter hat die Reparatur bei der jährl. Abrechnung, uns in Rechnung gestellt.
Ist er dazu berechtigt?
Danke
Gruß Volde
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hierfür wäre wichtig zu wissen
a) Sind Sie laut Mietvertrag verpflichtet, den Rasen selbst zu mähen
b) Ist laut Mietvertrag der VM verpflichtet, Ihnen einen Mäher zu stellen - oder gibt es Zeugen, die belegen können, dass der VM vor Abschluss des Mietvertrags den Mietern zugesichert hat, einen Mäher kostenlos zu stellenn, d.h. wurde der Mäher "mitgemietet"?

In Abhängigkeit der o.g. Antworten könnte herauskommen, dass der VM nicht verpflichtet ist, den Mäher zu stellen, Sie aber verpflichtet sind den Rasen zu mähen.
In dem Fall hätte die Reparatur zwar nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, es könnte aber sein, dass es geschickter wäre, die Reparatur zu zahlen, statt sich einen eigenen Mäher zu kaufen.

Sollte der Mäher vom VM gestellt werden müssen, kann der Mieter vermutlich nur dann verpflichtet werden, die Reparatur zu zahlen, wenn im Mietvertrag eine gültige "Kleinreparatur"-Klausel steht, die besagt, dass der M Einzelreparaturen bis xx Euro selbst zu zahlen hat, wenn im Jahr noch nicht Reparaturen über yy Euro angefallen sind. Ob eine Reparatur über xx Euro einfach durch 3 geteilt werden kann, um Einzelbeträge unter xx Euro zu erhalten, müßte dann geklärt werden, denn bei Einzelreparaturen über xx hat ein einzelner M normaler Weise gar nichts zu zahlen. Fraglich ist auch, ob Reparaturen an Gegenständen, die sich nicht in der Wohnung befinden (und anderen frei zugänglich sind), überhaupt auf M umgelegt werden können.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Voldemort
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

In meinem Mietvertrag ist nichts von Gartennutzung usw. erwähnt. Jedoch nutze ich den Garten seit Bezug 2001. Es ist nur erwähnt dass ich die Garten- und Rasenpflege wechselweise mit den anderen Mietern übernehmen muss.
Laut Mietvertrag ist der VM nicht verpflichtet einen Mäher zu stellen, es wurde auch nichts zugesichert.
Lt. meinem Mietvertrag muss ich nur für Kleinrep.an der Mietsache, die häufig dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, bis zu einem Betrag von DM 150 aufkommen.
Aber ein Rasenmäher ist doch keine Mietsache?
mfg Volde
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Das hört sich so an, dass der VM nicht verpflichtet ist, einen Mäher zu stellen. Da Sie den aber brauchen, wenn Sie sich keinen eigenen kaufen wollen, könnte es aus Ihrer Sicht vernünftig sein, 1/3 der Reparatur zu zahlen, auch, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Voldemort
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, dann werde ich das wahrscheinlich machen.
Danke für die Ausführungen.
MfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.