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In unserem Haus (wir sind Eigentümer) wohnt eine alte Dame, die wir gerne raus hätten, da wir die Wohnung als Eigenbedarf verwenden möchten. Die alte Dame ist psychisch krank, hatten bereits mehrfach die Polizei im Hause, da diese Person nicht vor Gewaltätigkeiten zurück schreckt und vulgäre Ausdrücke brüllt.
Die Wohnung befindet sich in einem katastrophalen Zustand (überall schwarzer Schimmel, durch Nichtlüften und Nichtreinigung).
Betreuer seitens des Amtes ist vorhanden. Dieser soll jetzt plötzlich nach unserer ordentlichen,fristgerechten Kündigung zum 01.08.05 gewechselt werden und das Amt lässt ausrichten, dass die alte Dame trotz Kündigung, die uns nur mündlich bestätigt wurde, solange Wohnrecht hätte, bis der neue Betreuer da wäre und desweiteren sollen wir uns von ihr eine Kündigungsbestätigung unterschreiben lassen.
Sie weiß jedoch noch nicht mal was eine Kündigung überhaupt ist. Unsere Meinung ist, dass das Amt selber nicht weiß was zu tun ist, da laut Amtsarztuntersuchung zwar eine starke "geistige Umnachtung" vorliegt, es aber für eine Psychatrieeinweisung noch nicht ausreiche und die Sache nur hinauszögert.
Fragen:
Wie bekommen wir diese Dame endlich ohne weiteren nervenaufreibenden Aufwand raus?
Bleibt uns denn die meines Wissens nach erforderliche Räumungsklage nicht erspart? Dies dauert doch wieder ewig und wir brauchen die Wohnung als Eigenbedarf recht bald, da in der Familie Nachwuchs ins Haus steht.
Vielen Dank schon mal, für die hoffentlich baldigen Antworten.
Die Familie in freudiger Erwartung hat gegenüber der älteren Dame bestimmt besseren Chancen, eine geeignete Wohnung mit Kinderzimmer zu erhalten. Einen älter Mensch kann
nicht so leicht versetzt werden.
Wieso kommt die Polizei so oft in ihr Haus; gegen wen und warum ist die Dame gewalttätig? Einfach so?
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 15 Wohnort: auf jeden Fall in Deutschland :-)
Verfasst am: 20.08.05, 13:14 Titel: Antworten
Hallo.
Also, man hat generell das Recht der Kündigung, wegen Eigenbedarf, dies schon mal vorab. Es hat also nichts damit zu tun, dass wir diese alte Frau rausekeln wollen !!
Im Gegenteil, die Frau macht seit Jahren keine Hausordnung, brüllt im Haus vulgäre Ausdrücke, die ich hier gar nicht benennen mag, lüftet nie und macht bei sich auch nie sauber, so das dadurch bereits ein übler Gestank ist und alles schwarz verschimmelt.
Sie geht auf die Strasse, brüllt dort die Anwohner, fremde Passanten und vorbeifahrende Autos ebenfalls vulgär an. rundum, die Frau hat nen Mega-Schaden, sie gehört in eine psychatrische Einrichtung, so hart wie es klingen mag, ist so.
Außerdem verbrennt sie ihre eigenen Klamotten im Ofen in ihrer Wohnung, weil sie nicht wäscht, die weiß noch nicht mal, was Wasser ist , so das es ebenfalls im ganzen Haus und im Garten größtenteils bestialisch stinkt. Und was die Polizei anbelangt, die haben wir so oft im Haus, da Dinge verbrannt werden, die nicht verbrannt werden dürfen, sich die umliegenden Anwohner beschweren und die Polizei immer zu uns kommt, da wir die Eigentümer des Hauses und die Vermieter dieser "netten Person" sind und nicht zu vergessen, weil sie selbst uns gegenüber handgreiflich wird und die aber, befragt man sie 5 Minuten später, gar nichts mehr davon weiß. Und wie gesagt, der Amtsarzt, der letztens mit der Polizei mitbestellt wurde, bestätigt ihr ja, dass sie absolut geisteskrank ist, es aber leider noch nicht für eine Einweisung reicht.
Zu der Frage wegen der Wohnungen. Es ist unser Eigentum, es wohnen dort meine Schwiegereltern, meine Familie und diese psychisch kranke Frau drin.
Würde Ihnen das gefallen? Sicherlich auch nicht, oder !?!
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 15 Wohnort: auf jeden Fall in Deutschland :-)
Verfasst am: 20.08.05, 14:21 Titel: Antwort
Dies ist ja das Problem, was wir gerne umgehen möchten. Muss man denn immer gleich zum Klageweg gehen? Wir wollen diese Dame ganz normal raus haben. Außerdem hat sie überhaupt kein Wohnrecht mehr dort, denn a) ist die Kündigung zum 01.08.2005 ausgesprochen worden und b) wird keine Miete weiter gezahlt.
Und ausgerechnet nach Erhalt unserer Kündigung erfolgte der Betreuerwechsel , da ist doch wohl mehr als fragwürdig, ob das zuständige Amt nicht diese Angelegenheit unnötig hinauszögern will.
Ans. ja, selbstverständlich ging die Kündigung dem Amt per Einwurfeinschreiben zu. Und erst nach mehrfachem Nachhaken beim Amt wurde uns mündlich bestätigt, dass die Kündigun eingegangen sei und es seitens des Amtes keiner Erfordernis bedarf, uns dies schriftlich zu bestätigen. Soweit ich weiß, muss dies aber schriftlich erfolgen.
Es ist einfach ein nervenaufreibender Prozess für alle Beteiligte und bedeutet zusätzlich ohne Frage, für eine Hochschwangere mehr als Stress. Diese Familie möchte lediglich in Ruhe ihren Eigenbedarf nutzen können, was ihr ohne Einwände zusteht.
Ordnungsamt heranrufen und gleichzeitig psychiatrischen Dienst, manchmal- im akuten Anfall, reicht auch ein Notarzt, der die Eiweisung in die Psychiatrie verfügt.
Außerdem hat sie überhaupt kein Wohnrecht mehr dort, denn a) ist die Kündigung zum 01.08.2005 ausgesprochen worden und b) wird keine Miete weiter gezahlt.
zu a)
Wenn die Kündigung zum 1.8. ausgesprochen wurde, die Dame dort noch weiter wohnt und der VM nicht der "stillschweigenden Verlängerung" des Vertrags widersprochen hat, hat sich der Vertrag 14 Tage nach dem 1.8. "stillschweigend verlängert" und die Dame hat ein Wohnrecht und es muss erneut gekündigt werden.
zu b)
Das hat gar nichts damit zu tun, ob jemand ein Wohnrecht hat - zum Ärger aller VM _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 15 Wohnort: auf jeden Fall in Deutschland :-)
Verfasst am: 22.08.05, 14:00 Titel: Danke
Vielen Dank für die Antworten.
Wir sind echt langsam am Verzweifeln.
Wie ist das mit dem Tipp, mit dem Notarzt, geht das wirklich so einfach?
Ich bin nebenberuflich selber im Rettungsdienst tätig und weiß, dass die Zwangseinweisung an bestimmte Bedingungen geknüpft sein muss.
Würde mich über weitere Antworten sehr freuen.
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