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Polizeieinsatz-Kostenrecht?

 
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Matti0815
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 08:01    Titel: Polizeieinsatz-Kostenrecht? Antworten mit Zitat

Hallo,

in der letzten Nacht war ziemlich fiel los.

A und B in mitten in der Nacht aufgewacht von lauten "Geschreie und Weinen" einer Frau...nachdem wir weiter gelauscht haben, hatte sie immer weiter gerufen und geweint, unter anderem lass mich los und so weiter....das ganze war so laut, dass man es noch in ca. 200 m Entfernung zur Straße hören konnte.

Da in der vergangenen Woche 2 mal versucht wurde, in unserer Stadt, eine Frau zu vergewaltigen haben wir das schlimmste angenommen. Der Täter ist noch nicht gefaßt. Ich verständigte sofort die Polizei. Daraufhin bin ich selbst los gefahren und habe geschaut, was da los ist. Ich fand drei Personen, wobei eine Person weinte und die 2 anderen sie sozusagen betreuten. Auf meine Frage hin, ob alles okay sein bekam ich die Antwort ,dass alles okay ist und ich weiter fahren soll.

Was ich dann auch gemacht habe. Wenig später kam die Polizei und konnte nach meinem Erkenntnisstand keine Straftat feststellen.

Nun zu meinen Fragen:

Habe ich mich richtig verhalten?
Kommen evtl. Kosten auf mich zu für diesen Einsatz?
Sollte ich nochmals bei der Polizei vorsprechen und den Schverhalt genauer ausführen?
Als die Polizei kam, waren die 3 Personen wieder ganz "normal".

Danke für Eure Antworten.
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qw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 10:44    Titel: Re: Polizeieinsatz-Kostenrecht? Antworten mit Zitat

Matti0815 hat folgendes geschrieben::
Habe ich mich richtig verhalten?


Selbstverständlich! Und bitte immer wieder so verhalten. Stell dir Tag X vor, an dem du wieder Geschrei hörst und keine Lust mehr hast, die Polizei mit dieser Heulsuse zu belästigen. Am nächsten Tag schlägst du die Zeitung auf und... Geschockt

Matti0815 hat folgendes geschrieben::
Kommen evtl. Kosten auf mich zu für diesen Einsatz?


Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Hat die Polizei sowas angedeutet?

Matti0815 hat folgendes geschrieben::
Sollte ich nochmals bei der Polizei vorsprechen und den Schverhalt genauer ausführen?


Ich glaube, das ist nicht unbedingt erforderlich, wenn die Polizei nicht irgendwas in die Richtung geäußert bzw. Kosten angedroht hat. Ist auch gut möglich, dass bei so lauten Schreien mehrere Personen angerufen haben und die Polizei bescheid weiss. Sollte da entgegen wirklich jeder Erwartung doch was kommen, kannst du ja immer noch Rechtsmittel einlegen.
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Matti0815
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für deine Antworten,

also persönlich hatte ich mit der Polizei keinen Kontakt. Die haben meiner Meinung nach auch ziemlich lange gebraucht (so ca. 12-15 min.) um vor Ort zu sein.

Wenn etwas sein sollte, werden sie sich bestimmt nochmal melden.

Ist allerdings schon komisch, dass ich niemanden weiter gesehen habe, der sich um die Angelegenheit gekümmert hat. Obwohl an der Straße direkt auch Wohnungen sind und im Sommer hat man ja auch meist das Fenster auf...komische Sache!

Okay....schauen wir mal....

viele Grüße


Matti0815
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schattenwelt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 591
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Matti....

Ich würd mir überhaupt keine Sorgen machen was irgendwelche Kosten betrifft.
Ist ja auch ihre Bürgerpflicht etwas zu melden was nicht in Ordnung scheint.

Ich habe mal aus Sorge um eine alte Dame die im Haus mir gegenüber wohnt, die Polizei angerufen (Reviernummer) , und hab gefragt wie ich feststellen kann ob es der Dame gut geht.....ich hatte sie zuletzt beim Gardinenaufhängen gesehen, und dann 2 Wochen lang nicht mehr am Fenster, was sonst aber die Regel war. Ich hatte Sorge sie könnte gestürzt und wohlmöglich hilflos sei.

Der Beamte sagte das sie mal da vorbeischauen werden, was sie auch umgehend gemacht haben.

Durch Nachfragen bei Verwandten stellte sich heraus, daß die Dame in Urlaub gefahren war.

Der Beamte hat mich dann noch informiert und lobte meine Aufmerksamkeit.

Der Knaller war, daß eine Woche später die alte Dame vor meiner Tür stand.
Sie war stinksauer und fragt mich wie ich es wagen könnte die Polizei nach ihrem Befinden zu fragen. Selbst wenn sie tot in ihrer Wohnung liegen würde, würde mich das ja wohl nichts angehen!

Tja, seitdem würde ich auch niemanden mehr informieren wenn mir etwas komisch vorkommt.
_________________
*** Der Schlüssel zu allem ist Geduld. Nicht durch Aufschlagen, sondern durch Ausbrüten wird das Ei zum Küken ***
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sabahueho
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei sagt doch immer wieder: "Besser einmal zu viel anrufen, als einmal zu wenig."

Der Meinung bin ich auch. Selbst wenn sich letztendlich herausstellt, dass alles i.O. gewesen ist, besser der "Aufwand", als dass später die Vergewaltigung in der Presse steht.

Kosten für den Melder sollten wohl nur entstehen, wenn er die Polizei verständigt, ob wohl er sicher weiß, dass die nicht erforderlich ist bzw. er es nur aus Spaß macht.
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

sabahueho hat folgendes geschrieben::
Die Polizei sagt doch immer wieder: "Besser einmal zu viel anrufen, als einmal zu wenig."

Der Meinung bin ich auch. Selbst wenn sich letztendlich herausstellt, dass alles i.O. gewesen ist, besser der "Aufwand", als dass später die Vergewaltigung in der Presse steht.

Kosten für den Melder sollten wohl nur entstehen, wenn er die Polizei verständigt, ob wohl er sicher weiß, dass die nicht erforderlich ist bzw. er es nur aus Spaß macht.


Ohne Meldungen durch verantwortungsvolle Menschen wäre die Effektivität der Polizei bei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung stark reduziert.

Was genau der Grund ist, warum derartiges Verhalten üblicherweise nicht mit Kosten im Sinn einer Haftung verbunden ist, es sei denn es läge grober Mißbrauch vor. (mal unbenommen der Frage, ob eine Kostenerhebung nicht schon verfassungswidrig wäre).
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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t-s
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

schattenwelt hat folgendes geschrieben::
Selbst wenn sie tot in ihrer Wohnung liegen würde, würde mich das ja wohl nichts angehen!

Und da wundert man sich noch über Zeitungsmeldungen, in denen berichtet wird, dass Personen Wochen und Monate in ihren Wohnungen verschimmeln, ehe irgendjemand mal wegen der Geruchsbelästigung die Polizei verständigt.
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