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BKA - neuer Punkt aufgetaucht

 
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tk69
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 15:35    Titel: BKA - neuer Punkt aufgetaucht Antworten mit Zitat

Hallo,

habe gestern meine BKA bekommen. Dort ist mir ein Punkt aufgefallen, der in den letzten Jahren, seit Neubau-Einzug, nicht auf der Liste stand:

Haftpflicht

Wofür wird diese auf einem Mal verwendet, wenn in alle den Jahren davor angeblich keine Haftpflicht notwendig war? Bin ich dann in Bereichen doppelt versichert, wenn ich eine Privat-Haftpflicht habe?

Cu und Gruß
tk
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hier handelt es sich vermutlich um die Haus - und Grundbesitzerhaftpflicht, die mit Ihrer Privat-Haftpflicht nichts zu tun hat.
Bei den Kosten handelt es sich um umlegbare Kosten, sofern die Umlage mietvertraglich vereinbart wurde.
Das sie in den Vorjahren nicht umgelegt wurden kann daran liegen, daß entweder keine abgeschlossen war oder Ihr Vermieter vergessen hat, sie umzulegen.
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tk69
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Information. In welchem Fall tritt diese Haftpflicht denn ein? Wenn ich einen Schaden jemandem zufüge? Ist das nicht eher ein Kostenpunkt, der vom Vermieter bezahlt werden muss? Warum sollte ich seine Haftpflicht bezahlen?

*nochetwasverwirrt*

Cu und Gruß
tk

EDIT:
Im Mietvertrag stehen pauschal (also nicht ankreuzbar) viele Kosten, so auch die Haftpflichtkosten. Also kann der Vermieter wenn dem so ist, so nach und nach einen Kostenpunkt aus der Liste mit dazu nehmen?
/EDIT


Zuletzt bearbeitet von tk69 am 21.08.05, 17:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Haus - und Grundbesitzerhaftpflicht tritt z.B. ein, wenn jemand auf dem Grundstück ausrutscht und sich ein Bein bricht, weil nicht ausreichend gestreut war oder eine Bananenschale auf der Treppe lag oder so.

Es ist also nicht die Privathaftpflicht des Vermieters.
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