Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - !!!!!rechtsfrage einer eigentumswohnung!!!!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

!!!!!rechtsfrage einer eigentumswohnung!!!!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
logic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 12:17    Titel: !!!!!rechtsfrage einer eigentumswohnung!!!! Antworten mit Zitat

hallo!!!
ich habe eine frage!!!
ich habe seit guten 2 jahren eine satelittenschüssel an meinem balkon!(zur straßenseite)angebracht!!!da es eine eigentumswohnung ist, dachte ich es ist in ordnung!!plötzlich bekam ich ein brief von der wohnungsgesellschaft (sind auch für die gartenpflege, umbauten etc...)die mir schrieben ich solle die schüssel bis zum 24.08.05 abmonieren!!!geht das überhaupt das sie mir vorschreiben können was ich machen soll??in meinen eigenen 4wänden??sogar mit einer frist!!geht das???
danke für alle antworten!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wenn sich jemand beschwert, muss die Schüssel weg. Hier ist das genauso.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
logic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 15:55    Titel: aber... Antworten mit Zitat

müssen sie denn nicht dann den grund angeben warum die schüssel dann weg muß?fall s sich überhaupt jmd beschwert hat!!sie schreiben der anblick des hauses sei gestört...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schüssel ist ja nicht "in Ihren 4 Wänden". Solche Fälle sind in der Satzung der Eigentümergemeinschaft geregelt. Dort wird stehen, dass nichts außen am Haus angebracht werden darf, was man sehen kann. Demnach bräuchte niemand Ihnen gegenüber etwas begründen.
Wenn Sie Ausländer sind und über Kabelfernsehen keinen Sender in Ihrer Sprache erhalten, könnte es sein, dass man Ihnen nicht verbieten kann, eine Schüssel zu montieren, damit Sie fernsehen können (ist irgendwo im EG-Recht, glaube ich)
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

... sehen Sie, genau das ist der Grund warum ich mir persönlich im Leben nie eine ETW kaufen würde - man hat Eigentum - und eigendlich auch wieder nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

CDS hat folgendes geschrieben::
... sehen Sie, genau das ist der Grund warum ich mir persönlich im Leben nie eine ETW kaufen würde - man hat Eigentum - und eigendlich auch wieder nicht.

Es gibt aber nachweislich mehr Streit unter Nachbarn von Einfamilienhäuser.

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es den bösen Nachbarn nicht gefällt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
logic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 20:06    Titel: habt vollkommen recht!!!!!! Antworten mit Zitat

tja da habt ihr alle recht da hat man sich was geleistet und dann wird man noch zurecht gewiesen!!!!nee deswegen will ich denen was handfestes geben das sie das nicht so machen können, wenn das rechtlich machbar ist!!vielleicht gibt es ja schon urteilsbeschlüsse oder gesetzgebung wo sowas schon feststeht!!!!
also bitte weitere kommentare!!!!!
vielen dank!!!!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 20:11    Titel: Re: habt vollkommen recht!!!!!! Antworten mit Zitat

logic hat folgendes geschrieben::
tja da habt ihr alle recht da hat man sich was geleistet und dann wird man noch zurecht gewiesen!!!!


Lesen Sie sich den Beitrag von FOC nochmal durch.

Übersetzung: Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sind Sie voll im Unrecht.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
logic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

ich hab mir den artikel sehr gut durchgelesen!!ich brauch keine übersetzung!lesen sie mal den artikel zuende da steht auch was mit ausländischen bürgern!!!!!und information!so als kurze info für SIE!!questionable content!!!ich will mich informieren!!!!meine frau und ich kommen jeweils aus versch.nationalitäten und wir wollen uns auch mit unsrer muttersprache informieren!!!ist das verboten???also nix mit egoismus!!!!!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

logic hat folgendes geschrieben::
ich hab mir den artikel sehr gut durchgelesen!!ich brauch keine übersetzung!


Na gut, fragen wir anders: Sie sind also sicher, dass Sie den Beitrag verstanden haben?
logic hat folgendes geschrieben::

lesen sie mal den artikel zuende da steht auch was mit ausländischen bürgern!!!!!!



Und jetzt lesen Sie mal Ihre eigenen Beiträge. Fällt Ihnen auf, dass Sie es nicht geschafft haben, diese Information hinzuschreiben?
logic hat folgendes geschrieben::

und information!so als kurze info für SIE!!questionable content!!!ich will mich informieren!!!!


Gute Idee! Noch besser wäre es gewesen, Sie hätten das mal ansatzweise gemacht, als Sie sich die Eigentumswohnung gekauft haben. Dann wüssten Sie auch, dass die Außenseite Ihres Balkons nicht "meine 4 Wände" sind und warum. Bücher darüber z.B. gibts für wenige € im allgemeinen Buchhandel.

logic hat folgendes geschrieben::

meine frau und ich kommen jeweils aus versch.nationalitäten und wir wollen uns auch mit unsrer muttersprache informieren!!!ist das verboten???


Nö. Genausowenig wie das Verlangen Ihrer Miteigentümer, dass Sie sich keine Rechte am Objekt anmaßen, die Ihnen nicht zustehen. Aber darüber haben Sie sich bestimmt informiert und Gedanken gemacht, bevor Sie einfach losgelegt haben, oder?

Ich bin gespannt - wie bekommen denn die Mitbewohner Ihr Privatfernsehen? Antenne, Kabel, Digital-TV oder Hauptsatellit? Denn wenn es ein Medium sein sollte über dass Sie hinreichende Heimatsender auch so bekommen - es genügt auch gegen Aufpreis/mit Decoder - dann wirds richtig amüsant Smilie.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
logic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

was sind das eigenlich für mitglieder die sich an einigen sätzen aufgeilen müssen!!und unproduktiv für (mich)uns sich äusern müssen!was soll ich mit solchen antworten???hilft mir nicht und ich ärger mich nur über solche "nachbarn" die beim kleinsten furz hochkommen und sagen es sei ihnen zu laut!! lassen sie es doch einfach sein und klicken sie weg!das ist nur zeilen verschwändung!!
ich dachte mitglieder sind dazu da um mitgliedern zu helfen und nicht für so ein kinderkram!!
ich muß mich bei ihnen bestimmt nicht rechtfertigen!!!!!
meine anfragen richten sich an die mitglieder, die damit erfahrungen gemacht haben!!und mir helfen können und bestimmt nicht ganz persönlich an sie!!!also...sehen sie das kreuz oben rechts....einfach anklicken!!klicken sie mal an...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
skyworm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Satellitenschüssel auf Balkon erlaubt
Mieter können auf ihrem Balkon eine Satellitenschüssel aufstellen. Dies gilt zumindest dann, wenn diese nicht am Mauerwerk angebracht wird, sondern auf einem Ständer steht.
Dies entschied das Münchner Landgericht zu Gunsten eines Mieters, der per Satellit seine Fernsehprogramme empfangen wollte. Der Vermieterin gefiel die vom Mieter auf dem Boden des Balkons aufgestellte "Schüssel" überhaupt nicht, so dass sie die Entfernung der Anlage verlangte. Nach ihrer Auffassung wurde dadurch der optische Gesamteindruck des Anwesens beeinträchtigt. Die Richter teilte diese Meinung jedoch nicht, da die Antenne hinter der Balkonbrüstung kaum zu erkennen war und wiesen die Klage ab.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
skyworm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Satellitenschüssel auf Balkon



(dmb) Der Mieter darf eine mobile Parabolantenne (Satellitenschüssel) auf dem Balkon auch ohne Einwilligung des Vermieters installieren. Voraussetzung ist, dass keine unverhältnismäßigen optischen Beeinträchtigungen der Hausfassade entgegen stehen und dass die Mietsache nicht beschädigt oder gefährdet wird, entschied jetzt das Landgericht Hamburg (307 S 132/02) nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB).

Wie der Deutsche Mieterbund mitteilte, hatte der Mieter die Parabolantenne mit einem einfachen Schraubverschluss am Balkongitter befestigt und zur Vermeidung von Beschädigungen des Balkongitters mit Gummipuffern ausgestattet.

Nach den Feststellungen des Hamburger Landgerichts sei durch diese Installation der Parabolantenne ausgeschlossen, dass es zu einer Substanzverletzung der Mietsache kommt oder dass unverhältnismäßige optische Beeinträchtigungen der Hausfassade eintreten. In diesem Fall sei die Installation der Satellitenschüssel erlaubt.

Das Gericht betonte außerdem, dass es nicht darauf ankäme, ob der Vermieter der Anbringung der Parabolantenne zugestimmt habe oder nicht. Soweit im Mietvertrag entsprechende Vorbehalte oder Zustimmungsklauseln vereinbart seien, könnten diese nur für die feste Installation von Parabolantennen gelten, die zu einem tatsächlichen Eingriff in die Gebäudesubstanz führten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
logic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

vielen vielen dank!!!!!skyworm!!!!!
solche beiträge helfen mir weiter!!!!!danke sehr!!
danke an alle die was produktives geantwortet habe und sich die mühe gemacht haben eine antwort zu formulieren!!!!
besonderen gruß auch hier an questionable content!! Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.