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Wir sind Team von Programmieren, und brauchen rechtlichen “Segen“….
Es ist ein Gerät in Planung welches die Möglichkeit bietet einem Streifenwagen während der Fahrt alle “vorbei“ fahrenden Autos abzuscannen – bezüglich ihrer Nummern.
Ist es gesetzlich erlaubt daß die Polizei während der Fahrt alle vorbeifahrenden Autos nach ihren Autonummern abscannt. Oder grenzt es schon mit der Privatsphäre….!?
Wir sind Team von Programmieren, und brauchen rechtlichen “Segen“….
Es ist ein Gerät in Planung welches die Möglichkeit bietet einem Streifenwagen während der Fahrt alle “vorbei“ fahrenden Autos abzuscannen – bezüglich ihrer Nummern.
Da war jemand anderes schneller, das Gerät gibt es schon:
Ich muss immer wieder staunen, was heutzutage alles möglich ist. Aber hat ja auch lange genug gedauert, bis das System wirklich einwandfrei funktionierte.
@FM
Der Unterschied - und der ist beträchtlich - wird sein, dass sich das Polizeifahrzeug ja auch bewegt, und nicht wie eine Kontrollbrücke fest installiert ist. Das ist schon eine andere Dimension, würde ich als Laie zumindest behaupten.
Ich habe davon auch gehört. In folgendem Zusammenhang:
Personen mit (Steuer-) oder sonstigen Schulden gegenüber dem Staat, deren Fahrzeuge zur Eintreibung der Schulden zur Stillegung ausgeschrieben sind, werden in einer bestimmten Kartei gelistet. Die mit solchen Geräteten ausgerüsteten Einheiten fahren dann durch die Gegend und scannen die Fahrzeuge, an denen sie vorbeifahren. Sollte sich dann aus der Datenbank ein Treffer ergeben, kann das Auto stillgelegt werden.
(Inwiefern das der Wahrheit und den gesetzlichen Grundlagen entspricht, weiß ich nicht. Hab es nur so im Fernsehen gesehen.)
Grunsätzlich kann ich daran aber nicht Unrechtes erkennen. Ob die Beamten jetzt gezielt jedes einzelne Fahrzeug ausfindig machen müssen, oder durch diese "Zufallsfunde" der angeordneten Stillegung nachkommen, ist in meinen Augen unerheblich. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
@ FM
Das Gerät soll an sich eine andere Konstruktion stellen als die MAUT sender.
Die Frage ist ob eventuell keine Gesetzesproblemme auftauchen bei der nutzung - weil jedes vorbeifahrende Auto gescannt wird - soll in erster Linie helfen auf Autobahnen geklaute Fahrzeuge auswindig zumachen..!!!
@ FM
Das Gerät soll an sich eine andere Konstruktion stellen als die MAUT sender.
Die Frage ist ob eventuell keine Gesetzesproblemme auftauchen bei der nutzung - weil jedes vorbeifahrende Auto gescannt wird - soll in erster Linie helfen auf Autobahnen geklaute Fahrzeuge auswindig zumachen..!!!
Ich denke mal technisch (lesen des Nummernschildes und Abgleich mit gespeicherten Nummern, sowie ggf. Mitteilung an die Beamten) funktioniert es doch ähnlich? Wobei es natürlich schon sein kann, wie t-s schrieb, dass aufgrund der Fahrt des Polizeiautos das doch eine ganz andere Technik erfordert als ein fest installiertes Gerät.
Rechtlich gesehen müßte es auch vergleichbar sein mit der Mautkontrolle, wenn nur im Falle eines Kennzeichens aus der Fahndung die Polizisten zur Kontrolle aufgefordert werden, alle anderen Daten aber nicht gespeichert bleiben. Da müßte man zum Vergleich mal prüfen, auf welchen datenschutzrechtlichen Grundlagen die Mautkontrollbrücken genau beruhen.
Rein intuitiv halte ich es für unproblematisch, wenn lediglich Hinweise auf Kfz aus der Fahndung gegeben werden und alles andere sofort gelöscht wird.
Ich persönlich würde es übrigens bei Toll-Collect begrüßen, wenn die schon mal erfaßten Daten auch gleich für die Lenkzeitenkontrolle genutzt würden, also ebenso wie sonst der Fahrtenschreiber, aber eben viel lückenloser. Wenn ein LKW in 7 Stunden die 760 km von München nach Hamburg geschafft hat, liegt ja der Verdacht nahe, daß da etwas falsch lief. Daten und Fotos aus den Kontrollbrücken könnten da zur genaueren Prüfung hilfreich sein. Aber dazu wären wohl Gesetzesänderungen nötig.
Ist es gesetzlich erlaubt daß die Polizei während der Fahrt alle vorbeifahrenden Autos nach ihren Autonummern abscannt. Oder grenzt es schon mit der Privatsphäre….!?
Ich bezweifle, dass diese Frage bereits vom Gesetzgeber endgültig beantwortet wurde, da sich die Frage so noch nicht stellte.
Sollte die Polizei ein Verlangen nach solchen Scannern haben, wird sich der Gesetzgeber mit der Aufgabe betraut sehen eine entsprechende Regelung zu schaffen. Wie diese aussieht kann heute sicher keiner sagen, aber lt. meiner Glaskugel ist die gegenwärtige Sicherheitsstimmung in D gerade gut geeignet, eine Ihren Interessen dienende gesetzliche Regelung einzuführen.
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