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Verfasst am: 19.08.05, 19:36 Titel: Belastung eines Kontos, welches sich im Soll befindet
A. ist bei dem Wettanbieter X angemeldet.
Er lässt sich online auf sein Kundenkonto 50 Euro überweisen, obwohl sein Bankkonto nicht die nötige Summe aufweist.
Mit den 50 Euro gewinnt er eine Summe in Höhe von ca. 120 Euro.
Dürfen die 50 Euro + Rücklastschrift zurückgefordert werden, nachdem der Wettanbieter X bemerkt hat, dass das Bankkonto nicht die nötige Deckung aufwies?
Es wurde vergessen zu erwähnen, dass A. hat ein Studentenkonto hat, mit dem es definitiv nicht möglich ist ein Darlehen, Dispo usw. aufzunehmen. Unter -15,00 Euro kann sein Kontostand nicht sinken.
Der Fehler liegt meines Erachtens bei der Bank bzw. beim Wettanbieter.
Verfasst am: 20.08.05, 23:39 Titel: Re: Belastung eines Kontos, welches sich im Soll befindet
Samuel hat folgendes geschrieben::
Er lässt sich auf sein Kundenkonto 50 Euro überweisen, obwohl sein Bankkonto nicht die nötige Summe aufweist.
Der Fehler liegt meines Erachtens bei der Bank bzw. beim Wettanbieter.
Verfasst am: 21.08.05, 19:40 Titel: Re: Belastung eines Kontos, welches sich im Soll befindet
jimmythebob hat folgendes geschrieben::
Samuel hat folgendes geschrieben::
Er lässt sich auf sein Kundenkonto 50 Euro überweisen, obwohl sein Bankkonto nicht die nötige Summe aufweist.
Der Fehler liegt meines Erachtens bei der Bank bzw. beim Wettanbieter.
ohne Worte...
Wenn A. sich seines Kontostandes nicht sicher ist, kann er sich doch auf die Regelung der Bank verlassen, dass seine Bank Belastungen in Höhe des genannten nicht akzeptiert/vornimmt.
...?
Verfasst am: 22.08.05, 08:11 Titel: Re: Belastung eines Kontos, welches sich im Soll befindet
Samuel hat folgendes geschrieben::
Wenn A. sich seines Kontostandes nicht sicher ist, kann er sich doch auf die Regelung der Bank verlassen, dass seine Bank Belastungen in Höhe des genannten nicht akzeptiert/vornimmt.
...?
Natürlich nicht! Der Kunde ist für sein Konto verantwortlich, nicht die Bank. Wenn der Kunde Überziehungen beansprucht, kann die Bank diese zulassen, muss aber nicht. Oder, um den BGH zu zitieren: Die Bank nimmt die Rückgaben ausschliesslich im eigenen Interesse vor.
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