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Ferienwohnung

 
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Michaela83
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Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 07:48    Titel: Ferienwohnung Antworten mit Zitat

Hallo.

Habe ein großes Problem, meine Freundin hat per Internet einen Urlaub für 4Personen gebucht. Sie konnt den Urlaub aber nicht antetten und alleine wollten wir auch nicht fahren. Sie hat für den 1.9.05 einen Ausbildungsvertag unterschrieben und erhielt 1 Woche vor Urlaubsantritt ein schreiben das sie schon auf Seminare müßte, deshalb haben wir uns gegen den Urlaub entschieden. Die ganze Urlaubsplanung war nur über e-mail verkher. Die Frau, bei der wir unseren Urlaub gebucht haben, hat auch nichts wegen Storno gebühren in ihren e-mail´s geschrieben. Nach dem wir ihr bescheid gegeben haben wieso wir den Urlaub nicht antreten können wollte sie das komplette Geld haben. Nach dem nächsten Telefonat verlangte sie das wir 3 Tage bezahlen. Eigendlich müssen wir doch nichts bezahlen oder doch????? Sie hat ja nichts in ihren e-mail´s wegen einer Reiserücktrittsversicherung geschrieben.
Bitte helft mir
Danke
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Bucht der Urlauber sein Ferienhaus oder Ferienwohnung bei einem Reiseveranstalter, richten sich seine Rechte und Pflichten grundsätzlich nach dem Reisevertragsgesetz §§ 651a - 651m BGB.
Ein Mietvertrag liegt nur vor, wenn die Ferienwohnung von einem privaten Vermieter direkt angemietet wird.Das gilt auch wenn der Kontakt über ein Fremdenverkehrsbüro oder Reisebüro zustande gekommen ist. Hier nur wichtig, der Vermieter ist ein privater Vermieter. Wer als Mieter in diesem Falle sicher gehen will, das z.b. Beschreibungen , Rücktritt usw., sollte das schriftlich einholen.
Dem Vermieter wie hier kurzfristig abgebuchte Ferienwohnung steht ein Schadenersatz zu. Mit den 3 Tagen sollte OK sein. Im Bestreitensfalle wird der Anspruch gerichtlich festgesetzt.
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn es nix mit Mietrecht zu tun hat.

1. Reiserücktrittversicherung müssen nur Paketanbieter anbieten. Die Frau hat also Recht, sie als Ferienhausvermieterin braucht Ihnen so etwas nicht anzubieten.

2. Sie haben einen Vertrag geschlossen, den Sie nun einseitig brechen wollen. Damit sind Sie der Frau gegenüber Schadenersatzpflichtig. Nur 3 Tage bezahlen halte ich für ein sehr kulantes Entgegenkommen.

3. Es ist für den Vorgang völlig egal welche Gründe zum Nichtantritt der Reise führten.
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