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Abmahnung vom Vermieter, basierend auf unwahre Zeugnisse

 
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Dirkl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 12:07    Titel: Abmahnung vom Vermieter, basierend auf unwahre Zeugnisse Antworten mit Zitat

Servus,

Mieter hat Essensreste (Schalen von Obst und Gemüse) zum Kompostieren in seinen Garten deponiert. Hausmeister hat davon etwas gesagt und Mieter hat diese Essensreste darauf sofort entfernt.

Zwei Wochen später empfängt Mieter einen Brief vom Vermieter, dass Nachbarn (keine Namen) beobachtet haben sollen, dass Mieter Essensreste und Müll aus seinen Fenstern auf die um dem Haus liegende Wiese geworfen haben soll, was zu einem Müllhaufen geführt habe und droht mit kostenpflichtiger Entfernung des Mülls und mahnt Mieter ab.

Da in Wirklichkeit keinen Müll aus Fenstern geworfen ist, niemals was auf umliegende Wiese deponiert worden ist (in der Wohnung befindet sich nicht mal ein Fenster dass so nahe an der Wiese ist, dass daraus irgend etwas auf die Wiese geworfen werden könnte...) und von einem Haufen auch nicht geredet werden kann, meint Mieter dass Nachbarn (keine Namen) die Sache dermassen übertrieben dem Vermieter gegenüber dargestellt haben, dass sogar von Verleumdung die Rede sein könnte und das die Abmahnung grundlos ist. Dem Vermieter, so meint Mieter, ist vorzuwerfen sich ohne Nachforschen der Tatsachen zu dem Schreiben/Abmahnen verführt haben zu lassen.

Da Mieter befürchtet, dass die Abmahnung permanent in seinem Dossier beim Vermieter vermerkt wird oder dass Vermieter trotz Abwesendheid von Müll Reinigungskosten berechnen wird indem er eine Reinigungsfirma aufkreuzen lässt, auch wenn nichts da ist zum Entfernen.

Darf der Vermieter überhaupt solche Sachen ablegen und gegebenenfalls bei Konflikten sozusagen als Beweis für Fehlbenehmen in der Vergangenheit einsetzen?

Kann Mieter den Vermieter dazu zwingen diese Abmahnung zu wiederrufen und schwarz auf weiss zuzugeben, dass die Abmahung auf grund mangelhafter Zeugnisse erteilt worden ist und dass er zugibt, dass Massnahmen wie kostenpflichte Entfernung der Abfälle nicht zutreffen, da es nichts zu Entfernen gibt?

Kann Mieter den Vermieter dazu zwingen seinen Zeugen (die Nachbarn (keine Namen)) wegen Verleumdung abzumahnen?

Kann Mieter den Vermieter sogar dazu zwingen seinen Zeugen mit Namen zu nennen, so dass Mieter die Zeugen selber wegen Verleumdung klagen kann oder mindestens versuchen kann die Sache aussergerichtlich zu klären?

schöne Grüsse aus dem freundlichen Bayern,

Dirkl
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Abmahnung
Hat der Vermieter einen Mieter unberechtigterweise abgemahnt, muss die Abmahnung nicht zurückgenommen werden. (AG Luckenwalde, Az. 2 C 290/99, aus: WM 2000, S. 673) Allerdings darf der Vermieter nicht willkürlich und rechtsmißbräuchlich von der Abmahnung Gebrauch machen.
Fall: Die Mehrheit der Mietparteien bezichtigte einen Mieter der ständigen Störung des Hausfriedens.
Daraufhin mahnte der Vermieter den Mieter ab und drohte für den Wiederholungsfall mit der Kündigung. Umgekehrt beschuldigte der abgemahnte Mieter die anderen Mieter mit Lärm und Schikanen ihn zu stören und klagte auf Rücknahme der Abmahnung. Das Gericht folgte dem Antrag nicht; denn sollte später einmal gekündigt werden, müsse der Vermieter ohnehin das vertragswidrige Verhalten des Mieters beweisen und das Gericht im Kündigungsverfahren prüfen, ob die Abmahnung tatsächlich rechtmäßig oder unrechtmäßig ergangen ist.

gruss det11
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Alles meine Meinung und rein fiktiv
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

"die Sache dermassen übertrieben dem Vermieter gegenüber dargestellt haben"

Naja, sowas kann man nicht übertrieben darstellen wenn es nicht stattgefunden hat - also würde ich annehmen, das es tatsächlich passiert ist! Wobei es tatsächlich Verleumdung wäre, wenn es nicht stattgefunden hat.

<Da Mieter befürchtet, dass die Abmahnung permanent in seinem Dossier beim <Vermieter vermerkt wird oder dass Vermieter trotz Abwesendheid von Müll <Reinigungskosten berechnen wird indem er eine Reinigungsfirma aufkreuzen lässt, <auch wenn nichts da ist zum Entfernen.

Wenn er dies machen würde müßte er beweisen könne, das dies vom Mieter verschuldet wurde - ansonsten bleibt er auf den Kosten sitzen.

<Darf der Vermieter überhaupt solche Sachen ablegen und gegebenenfalls bei <Konflikten sozusagen als Beweis für Fehlbenehmen in der Vergangenheit einsetzen?

Jeder Vermieter wird die Schreiben an seine Vermieter aufbewahren und dies ist sicherlich nicht verboten - warum auch.

<Kann Mieter den Vermieter dazu zwingen seinen Zeugen (die Nachbarn (keine <Namen)) wegen Verleumdung abzumahnen?

Nein, da der Vermieter dies nicht iwssen kann - dies wäre ggf. Aufgabe des Mieters.

<Kann Mieter den Vermieter sogar dazu zwingen seinen Zeugen mit Namen zu nennen, <so dass Mieter die Zeugen selber wegen Verleumdung klagen kann oder mindestens <versuchen kann die Sache aussergerichtlich zu klären?

Nein, dies würde ggf. ermittelt aber dir darf er die Auskunft nicht geben.

Gruß

Bernd
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Dirkl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

det11 hat folgendes geschrieben::
Abmahnung

...

gruss det11


Vielen Dank.

Ich folgere daraus, dass die Abmahnung eigentlich keinen Wert hat und dass Vermieter also tatsächlich beweisen muss dass Mieter gegen Mietbedingungen verstossen hat und wenn er so was wie Reinigungkosten zurückholen möchte, er das beim Richter zuerst mal beweisen muss. Sollte Mieter ihm darauf hinweisen und auf der Tatsache, dass Vermieters Abmahnung auf falschen Aussagen beruht, so dürfte Vermieter sich das Ganze noch einmal überlegen. Zeugen wären in dem Falle gezwungen, ihre Lügen vor Gericht festlegen zu lassen.

"Allerdings darf der Vermieter nicht willkürlich und rechtsmißbräuchlich von der Abmahnung Gebrauch machen."

Wäre das hier der Fall?

Dirkl
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Dirkl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Berni210 hat folgendes geschrieben::

"die Sache dermassen übertrieben dem Vermieter gegenüber dargestellt haben"

Naja, sowas kann man nicht übertrieben darstellen wenn es nicht stattgefunden hat - also würde ich annehmen, das es tatsächlich passiert ist! Wobei es tatsächlich Verleumdung wäre, wenn es nicht stattgefunden hat.


Mieter HAT Biozeug in den Garten deponiert: darf er nicht. Er hat aber NICHT einen Müllhaufen auf der Wiese gemacht indem er Müll aus dem Fenster geworfen hat, das war gemeint mit 'übertreiben' -> eigentlich sind es einfach Lügen.

Zitat:

Jeder Vermieter wird die Schreiben an seine Vermieter aufbewahren und dies ist sicherlich nicht verboten - warum auch.


Sollte dies später - bei einem zukünftigen Konflikt und der kommt sicher wenn Vermieter basiert auf nicht nachgeforschte lügnerische Aussagen Abmahnungen um sich wirft - als Beweis dafür dienen um zu zeigen was für ein slechter Mieter der Mieter ist, dann ist das doch sicherlich wichtig? Dann wird Mieter wohl einen Brief/eine Abmahnung zurück schreiben müssen und die selber aufbewahren um in Zukunft darauf hinweisen zu können was für ein slechter Vermieter Vermieter ist Lachen

Zitat:

<Kann Mieter den Vermieter dazu zwingen seinen Zeugen (die Nachbarn (keine <Namen)) wegen Verleumdung abzumahnen?

Nein, da der Vermieter dies nicht iwssen kann - dies wäre ggf. Aufgabe des Mieters.


(Wenn er es nicht wissen kann, kann Vermieter dann sich darauf basieren? Irgendwie unlogisch.)

Wird schwieriger werden: der Vermieter nennt die Zeugen nicht mit Namen und wird sicherlich verweigern die zu nennen, weil:

Zitat:

Nein, dies würde ggf. ermittelt aber dir darf er die Auskunft nicht geben.


Die 'Zeugen' können also behaupten was sie wollen, der Vermieter kann sich auf diese Lügen eine Abmahnung aufbauen, aber der Verurteilte (wir sind ja schon vorbei an 'Beschuldigte') kann sich nicht dagegen wehren, weil er nicht weiss wer ihn beschuldigt. Kafka-esque...

Danke für die Antwort,

Dirkl
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Berni210
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

nu mal sachlich bleiben!

<Sollte dies später - bei einem zukünftigen Konflikt und der kommt sicher wenn <Vermieter basiert auf nicht nachgeforschte lügnerische Aussagen Abmahnungen um <sich wirft - als Beweis dafür dienen um zu zeigen was für ein slechter Mieter der <Mieter ist, dann ist das doch sicherlich wichtig? Dann wird Mieter wohl einen Brief/eine <Abmahnung zurück schreiben müssen und die selber aufbewahren um in Zukunft <darauf hinweisen zu können was für ein slechter Vermieter Vermieter ist

Ständige unberechtigte Abmahnungen können genauso zeigen was für ein schlechter Vermieter der Vermieter ist. Hierzu bedarf es keiner Gegenbriefe.
Ich würde ihm einmalig schreiben, daß die Vorwürfe unberechtigt sind mit der Bitte zukünftig zuerst telefonisch Rücksprache zu halten. Schön höflich und sachlich! Sollten danch weiter unberechtigte Abmahnungen kommen - einfach ignorieren!

<(Wenn er es nicht wissen kann, kann Vermieter dann sich darauf basieren? Irgendwie <unlogisch.)

Nö! Abmahnungen ohne Rücksprache sind zwar nicht unbedingt stilvoll, aber wenn z. B. sich mehrere beschweren auch wieder nachvollziehbar. D. h. aber nicht, daß er Strafanziege wegen Verleumdung erstatten kann, denn dazu müßte er ja zu 100% wissen wie der Sachverhalt ist, doch das können nunmal nur die Betroffenen!

<Die 'Zeugen' können also behaupten was sie wollen, der Vermieter kann sich auf <diese Lügen eine Abmahnung aufbauen, aber der Verurteilte (wir sind ja schon vorbei <an 'Beschuldigte') kann sich nicht dagegen wehren, weil er nicht weiss wer ihn <beschuldigt. Kafka-esque...

Erstmal lesen! Es hindert dich keiner daran Anzeige zu erstatten. Sofern die STA dies weiterverfolgt kann diese den Mieter verpflichten Namen zu nennen...

Bernd
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Dirkl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

OK, freundlichen Dank.

Mieter wird Vermieter dann zuerst mal freundlich mitteilen dass die Abmahnung nicht die Tatsachen entspricht und das er bittet um Rücksprache bei zukünftigen vermeinten Verletzungen der Mietbedingungen des Mieters.

Trotzdem ärgerlich, dass Leute mal eben etwas behaupten können ohne dass man da richtig etwas dagegen unternehmen kann. Das verursacht bei mir in der Tat einen gewissenen Mass an 'Unsachlichkeit' Smilie
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