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Verfasst am: 22.08.05, 16:46 Titel: Beendigung eines Mietangebotes
Hallo,
ich habe hier ein Problem. Ich habe vor 4 Wochen eine neue Wohnung gesucht und gefunden. Die zuständige Maklerin wollte sich um alle weiteren Details kümmern und forderte dafür alle notwendigen unterlagen von uns an, die ihr auch promt zugestellt wurden.
Daraufhin haben meine Freundin und ich unsere Wohnungen gekündigt, meine wurde zwischenzeitlich sogar schon abgebaut.
Der Mietvertrag ließ aber immernoch auf sich warten, trotz mehrfacher Aufforderungen.
Und dann das ...
Heute fällt dem "Vermieter" (einem Rechtsanwaltskonsortium, für eine Bank) ein das das Mietangebot beendet ist und die Wohnung per Zwangsversteigerung verkauft werden soll.
Der Hammer!!!
Was für Möglichkeiten habe ich jetzt? Ich stehe quasi ab nächstem Monat auf der Straße, denn es gibt auch schon einen Nachmieter für die zweite Wohnung.
So wie Sie es bisher schildern, haben Sie keinen Vertrag geschlossen und der Vermieter hat keinerlei besonderes Vertrauen erregt, dass er an Sie vermieten werden.
Das dürfte allerdings der entscheidende Punkt sein. Denn wenn man seine bisherige Wohnung kündigt, nur weil man eine vage Hoffnung hat, eine neue Wohnung zu bekommen ist das eigenes Risiko. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
ich habe einen mündlichen vertrag geschlossen, oder nicht? mit der maklerin.
diese hat die zusage zum mietobjekt mehrmal in emails und gesprächen bestätigt.
sie hat die lange zeit die der mietvertrag gebraucht hat auf die vermieter geschoben.
ich wollte den mietvertrag am besten direkt nach der besichtigung unterschreiben.
und ... bei 3 monaten kündigungsfrist kündigt man wenn es mündliche zusagen gibt sicher ...
ich habe einen mündlichen vertrag geschlossen, oder nicht? mit der maklerin.
Die Beweislage mal dahingestellt:
Dazu benötigt die Maklerin die Befugnis, den Vertrag überhaupt zu schließen und ihr Verhalten muss aus neutraler Sicht als Angebot oder Annahme des Vertrages zu verstehen sein.
Wenn die Maklerin zu unrecht den Eindruck erweckt hat, sie habe diese Befugnisse, kommt zudem eine Haftung der Maklerin in Frage.
Zitat:
und ... bei 3 monaten kündigungsfrist kündigt man wenn es mündliche zusagen gibt sicher ...
Ökonomisch will ich Ihnen da nicht widersprechen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Abgesehen davon, dass es z.Zt. sinnvoll sein sollte, die gesamte Zeit für die Suche einer Wohnung zu verwenden, die schnellstmöglich auch bezogen werden kann könnte eine Klage auf Schadenersatz, je nachdem, welcher Schaden Ihnen entstanden ist, gegen die Maklerin ins Auge gefasst werden. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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