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Wartung der Gasheizung

 
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Luca_80
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 08:47    Titel: Wartung der Gasheizung Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

ich wollte mal fragen, wie es bei folgendem Sachverhalst aussieht:

Mieter zieht in ein 4-Familienhaus, jeder Wohnheit hat seinen eigenen Eingang und eine eigene Gasheizung. Im Mietvertrag steht, daß der Mieter die Kosten für die Wartung der Heizungsanlage zu tragen hat. Ist das überhaupt rechtens?

Der Vermieter ist doch Eigentümer der Heizungsanlage und der Mieter lediglich der Inhaber für den Zeitraum, welchen er zur Miete dort wohnt.

Für Antworten im voruas vielen Dank.

LG,
Luca_80
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wartungskosten können wirksam auf den Mieter umgelegt werden sofern das im MV vereinbart ist. Diese Kosten sind eine der 17 umlagefähigen Kostenarten lt der Betriebskostenverordnung (Anlage 3 zu § 27 II.BV)
Auszug unter N4 der Betriebskostenverordnung:

4. .
a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung; oder
b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums; oder

c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a; oder

d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
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