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Verfasst am: 09.08.05, 19:49 Titel: Krankenversicherung: Neueinstieg in die gesetzliche KV !?
Hallo, ich bin schon seit geraumer zeit nich gesetzlich krankenversichert.
erst war ich über meine mutter familienversichert,die dann irgendwann endete...
dann "sollte"ich mich eigentlich wieder versichern lassen,habe dies jedoch aus was für gründen auch immer verpasst.
als ich dann nach dieser gewissen frist bei der krankenkasse war, haben die mich natürlich abgewiesen,da die frist schon um wär.
ich hätte keine chance mehr in die gesetzliche reinzukommen,ausser wenn ich heirate
oder in dieses "hartz4"rein komme.dies ist leider nicht der fall,und nun bleibt mir nur noch der weg dass ich mich privat versichern lasse.
da hab ich mich nun auch schon erkundigt,jedoch kann es da widerrum passieren, dass
ich in eine warteschleife von 3 bis 8 monaten komme...aber ich die beiträge die ersten 3 monate trotzdem zahlen müsste für keinerlei leistungen.meine frage nun ist das rechtens????
ausserdem geht es mir hauptächlich darum endlich versichert zu sein,da ich vor kurzem auch krank war und ich eigentlich hätte nicht arbeiten gehen können (das ist jedoch nur eine geringfügige arbeit).
es wäre schön wenn sie mir schnell antworten könnten,und mir diese situation mal genau erklären könnten.
dankeschön!
Verfasst am: 11.08.05, 11:56 Titel: Re: Krankenversicherung: Neueinstieg in die gesetzliche KV !
tyranny242 hat folgendes geschrieben::
jedoch kann es da widerrum passieren, dass
ich in eine warteschleife von 3 bis 8 monaten komme...aber ich die beiträge die ersten 3 monate trotzdem zahlen müsste für keinerlei leistungen.meine frage nun ist das rechtens????
Das ist die sogenannte Wartezeit. Wäre Ihnen erspart geblieben, wenn Sie den Antrag unmittelbar im Anschluss an die Mitgliedschaft der gesetzlichen Krankenkasse gestellt hätten.
Zitat:
ausserdem geht es mir hauptächlich darum endlich versichert zu sein,da ich vor kurzem auch krank war und ich eigentlich hätte nicht arbeiten gehen können (das ist jedoch nur eine geringfügige arbeit).
Möchte man einen Antrag auf private Krankenversicherung stellen, müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Problematisch wird es bei Vorerkrankungen, wie Sie sie haben. Krankenversicherer haben keine Möglichkeit, Ihren Versicherten bei hoher Schadenquote zu kündigen. Daher wird bei Vorerkrankungen natürlich immer detailliert geprüft, ob eine Antragsannahme möglich ist, und wenn ja, zu welchen Bedingungen/Beiträgen.
Versicherungspflichtig in der gesetzlichen werden Sie auch dann, wenn Sie Arbeitnehmerin sind und unter 3.900€ brutto monatlich verdienen, aber über 400€. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Verfasst am: 12.08.05, 15:40 Titel: Da lässt sich bestimmt was machen...
Um eine private Krankenversicherung abzuschließen, muß man 2 Voraussetzungen erfüllen: 1. man muß gesund sein und 2. man muß in der Lage sein, die Beiträge zu bezahlen.
Um die erste Voraussetzung zu erfüllen, bieten einige wenige Krankenversicherung ein bestimmtes ärztliches Zeugnis an, welches der Kunde auf eigene Rechnung erstellen lässt. Dadurch besteht dann auch sofort Versicherungsschutz für Neuerkrankungen nach Beginn des Vertrages, also nicht erst nach 3 Monaten. Habe gerade im Juli jemanden aus Bayern versichert, der 2 Jahre ohne Versicherung gewesen ist.
Um die zweite Voraussetzung zu erfüllen, prüfen inzwischen alle Versicherer ob man in finanzieller Hinsicht eine reine Weste hat. Also in diesem Falle lohnt es sich nicht zu mogeln, wenn irgend etwas vorliegt. In diesem Fall lassen sich die Versicherungen das erste halbe Jahr auf einen Schlag bezahlen um sicher zu gehen, daß wenigstens die Kosten gedeckt werden.
Also bei Vorliegenden Voraussetzung stehen sie Chancen nicht schlecht eine Versicherung zu bekommen. _________________ Von Mensch zu Mensch: Infos zu allen Fragen rund um die Finanzen
(Achtung Wortsperre: Link nicht erlaubt)
Ich würde Ihnen empfehlen, mit Ihrem Arbeitgeber zu reden, ob Sie nicht für mindestens 401 € arbeiten können. Denn dann sind sie Versicherungspflichtig und werden auch in der gesetztlichen Krankenversicherung versichert.
Wenn Sie dann nach einigen Monaten wieder nur geringfügig arbeiten, haben Sie wieder die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern, sofern Sie dann innerhalb der letzten 5 Jahre mind. 24 Monate gesetzlich versichert gewesen sein. Dies hängt natürlich davon ab, wielange Sie jetzt schon nicht versichert sind.
Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 215 Wohnort: Opposite Of The Lord
Verfasst am: 21.08.05, 09:25 Titel:
Zitat:
Ich würde Ihnen empfehlen, mit Ihrem Arbeitgeber zu reden, ob Sie nicht für mindestens 401 € arbeiten können. Denn dann sind sie Versicherungspflichtig und werden auch in der gesetztlichen Krankenversicherung versichert.
Ich würde Ihnen empfehlen, mit Ihrem Arbeitgeber zu reden, ob Sie nicht für mindestens 401 € arbeiten können. Denn dann sind sie Versicherungspflichtig und werden auch in der gesetztlichen Krankenversicherung versichert.
Wie ich Ihnen damals schon erklärte, muss auf der Anmeldung kein Arbeitsentgelt eingetragen werden, da es ja zum Beispiel auch in vielen Berufen nicht absehbar ist, wieviel der Arbeitnehmer verdienen wird (Arbeitseinsätze auf Abruf).
Das Formular sieht nur deshalb das Feld "Arbeitsentgelt" vor, weil das selbe Formular auch für die Abmeldung und die Jahresmeldung verwendet wird, wo dann das Arbeitsentgelt eingetragen wird.
Und sobald ein Arbeitnehmer mindestens 401 € / monatlich verdient ist er Versicherungspflichtig. Dies können Sie auch gerne im Gesetz nachlesen. (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V in Verbindung mit § 8 SGB IV und § 7 SGB V)
Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 215 Wohnort: Opposite Of The Lord
Verfasst am: 21.08.05, 12:11 Titel:
Zitat:
Und sobald ein Arbeitnehmer mindestens 401 € / monatlich verdient ist er Versicherungspflichtig. Dies können Sie auch gerne im Gesetz nachlesen. (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V in Verbindung mit § 8 SGB IV und § 7 SGB V
Mir ist diese Vorschrift bekannt. Im Übrigen kenne ich mindestens zwei Fälle sehr genau, wo die Krankenkasse bei einem Entgelt von 401 EUR/Monat ganz ausführlich das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschätigungsverhältnisses geprüft hat und letztendlich zu dem Schluß kam, dass ein solches nicht vorliegt, da hier eindeutig davon ausgegangen werden konnte, sich nur in die Versicherungspflicht "einzuschleichen" und dadurch günstig Leistungen zu erwerben.
Zitat:
Wie ich Ihnen damals schon erklärte, ....
Sie müssen nicht mir was erklären, sondern denjenigen (fiktiven) Personen, die es betrifft!
Im Übrigen mussten die Arbeitgeber aus den zwei o.g. Fällen das Arbeitsentgelt bei der Anmeldung angeben.
Das ist - wie Sie mir ja schon erklärt haben - nicht in § 28 Abs. 1 DEÜV geregelt, es die Krankenkassen wohl aber ohne rechtliche Grundlage dennoch veranstalten. Sowas lernt man aber bestimmt nicht in der Ausbildung...
Zuletzt bearbeitet von BeamtVG am 21.08.05, 12:24, insgesamt 2-mal bearbeitet
Ich weiß aus der Praxis, dass zumindest bei unserer Krankenkasse nicht auf das Arbeitsentgelt bestanden wird, wir empfehlen vielmehr freiwilligen Mitgliedern, die nur eine geringfügige Beschäftigung haben, doch mit dem Arbeitgeber zu reden, ob das Arbeitsentgelt nicht auf über 400 € angehoben werden kann, damit diese Personen versicherungspflichtig werden.
Von daher sollten die von Ihnen genannten Personen es dann vielleicht mal bei einer anderen Krankenkasse versuchen und diese Krankenkasse, die Angaben ohne rechtlichen Grund Angaben verlangt meiden.
Sowas lernt man aber bestimmt nicht in der Ausbildung...
Gerade Azubis wissen meist mehr, was fachliche Dinge betrifft, als "alte Hasen", die schon lange im Geschäft sind, Immerhin haben sie ihr Wissen erst gerade erworben und nicht erst vor 20 Jahren, bestimmte Dinge also auch noch nicht vergessen.
Derartige Sprüche sparen Sie sich ab jetzt bitte.
Vielen Dank. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 215 Wohnort: Opposite Of The Lord
Verfasst am: 22.08.05, 18:14 Titel:
Zitat:
Gerade Azubis wissen meist mehr, was fachliche Dinge betrifft, als "alte Hasen", die schon lange im Geschäft sind, Immerhin haben sie ihr Wissen erst gerade erworben und nicht erst vor 20 Jahren, bestimmte Dinge also auch noch nicht vergessen.
Derartige Sprüche sparen Sie sich ab jetzt bitte.
Wenn ich gewusst hätte, dass ihre Ausbilderin hier auch unterwegs ist und aufpasst, wäre ich nicht so zynisch gewesen.
Es tut mir außerordentlich leid!
Ich bin mit Sicherheit nicht die Ausbilderin von Stefanie Ich kenne sie auch gar nicht, finde es aber nicht gut, wenn man Azubis runtermacht (oder auch irgendjemand anderen). Ich glaube, wir können hier gut diskutieren, da gehören solche Sprüche einfach nicht hierher. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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