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Verfasst am: 23.08.05, 10:43 Titel: Verteilerschlüssel Kaltwasser und Müllgebühr
Im Mietvertrag eines Mieters sind sämtliche Nebenkosten mit dem Verteilerschlüssel "m²" angegeben. Die Wohnung des Mieters misst 73 m², die der restlichen 4 Parteien 104 m². Der Mieter wohnt alleine in der Wohnung, die restlichen Mieter sind mind. zu zweit bis zu viert in ihrer Mietwohnung. Ist der Verteilerschlüssel rechtens (besonders in bezug auf Kaltwasser und Müllgebühr)?
Der Verteilerschlüssel ist zumindest nicht unbillig.
Die Wohnung des Einzelmieters ist deutlich kleiner als die anderen, in denen mehr als 1 Person leben, die Abrechnung nach qm ist der vom Gesetz vorgegebene Regelfall. Deshalb wird der Einzelmieter nichts dagegen machen können.
Lediglich bzgl. der Heizkosten hat er einen Anspruch auf verbrauchsbezogene Abrechnung.
Es gibt eine Vereinbarung über den Umlageschlüssel. Falls es sich um eine Individualvereinbarung handeln sollte, stellt sich die Frage der Wirksamkeit nicht. Formularvereinbarungen können nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sein, wenn der Mieter "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Nach Abs. 2 liegt eine unangemessene Benachteiligung vor, wenn die Regelung mit dem gesetzlichen Leitbild nicht zu vereinbaren ist. Der gesetzliche Umlageschlüssel ist allerdings nach § 556a Abs. 1 BGB die Wohnfläche. Es liegt hier also keine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild vor. Ob die zufälligen Abweichungen der Personenzahlen in Relation zur Wohnfläche der einzelnen Wohnungen die Annahme einer unangemessenen Benachteiligung rechtfertigen, wage ich zu bezweifeln.
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