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Verfasst am: 22.08.05, 13:36 Titel: Informationspflicht des Mieters....
hallo, jetzt habe ich noch einmal eine frage....
ist ein mieter verpflichtet, wichtige informationern an den vermieter weiterzuleiten?
es geht um eine pfändung der miete, von dem der vermieterdrei monate nichts erfahren hat, der mieter wußte davon, nach langem rumfragen hats der vermieter dann endlich erfahren.....
Wurde die Miete gepfändet, bevor oder nachdem der M sie an den VM gezahlt hat?
Der M ist verpflichtet, die Miete zu zahlen. Tut er es nicht, dann kommt es nicht darauf an, ob er es nicht zahlen will oder nicht zahlen kann; nach 2 Monaten kann der VM fristlos kündigen.
Wenn die Miete von Gläubigern des VM gepfändet wird, ist das nicht Sache des M. Er muß den VM nicht darauf hinweisen, dass er davon Kenntnis hat.
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