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Verfasst am: 23.08.05, 13:44 Titel: widerruf einer kündigung
hallo,
es geht um folgendes beispiel.
eine person mir hat seit 6 jahren einen sparbuch (prämiensparen). er war nun bei seiner bank und wurde falsch beraten. das kann aber nicht bewiesen werden. ihm wurde gesagt, dass der zinssatz für dieses sparbuch zur zeit sehr niedrig sei. aber nicht gesagt wurde, dass es immer in jedem sparjahr eine bestimmte prämie auf das ersparte gibt. in dem glauben, nur wenig für sein geld zu bekommen, hat der famileinangehörige am 16.08. das sparbuch aufgelöst. das geld aus dem sparbuch hat er gleich wieder in bausparverträge investiert. somit hat er also viel geld in form von prämien für dieses und die folgenden jahre eingebüßt.
kann die kündigung eines solchen sparvertrages irgendwie jetzt noch widerrufen werden? wenn ja, welche fristen gibt es normalerweise? muss der widerruf begründet werden?
die Kündigung des Sparvertrags ist eine einseitige Willensbekundung. Ein generelles Widerrufsrecht gibt es nicht. Eine Anfechtung der Willenserklärung ist nach BGB §119 theoretsich möglich
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Diese Regelung wird zu Recht sehr restriktiv ausgelegt. Im konkreten Fall hatte der Kunde einen Sparvertrag, in dem die Konditionen stehen, das Produkt heisst "Prämiensparen" --> der Gedanke, dass es hier noch Prämien gibt, drängt sich mir gegenüber geradezu auf.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Richter hier einen Irrtum gelten läßt. Aber zur Argumentation gegenüber der Bank kann man den Paragraphen ja mal zitieren.
Ich denke, die beste Strategie gegenüber der Bank ist aber, die Bank um eine Kulanzregelung zu bitten. Argumente:
- Langjähriger treuer Kunde, der auch weiterhin viel Geschäft mit der Bank macht
- Die Bank verdient ja auch am Verkauf des Bausparvertrags
- Fehlberatung (nicht im Sinne eines Vorwurfes; das fördert die Bereitschaft der Bank zur Kulanz nicht; sondern mehr im Sinne von "ich armer unwissender Mensch bin hier in eine Falle gelaufen...)
Hinweis: Der alte Sparvertrag lässt sich technisch wahrscheinlich nicht mehr reaktivieren. Die Bank soll lieber den Gegenwert der verpassten Prämien erstatten.
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