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Verfasst am: 17.09.04, 12:39 Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen
Zitat:
Wird denn ein GV wegen 20,00 € vollstrecken
Der GV hat damit nichts zu tun, für Forderungspfändungen ist das Vollstreckungsgericht zuständig und dabei ist es egal ob die Summe klein ist oder nicht. Außerdem werden mit Sicherheit mehr als 20,- € pfändbar sein.
Zitat:
Was ist wenn ich die Finger hebe?
Das hat auf die Pfändung keine Auswirkung.
Zitat:
Dann bekommt doch mein Ex-Mann einen Titel und darf mich 30 Jahre verfolgen, oder?
Ihr Ex hat bereits einen Titel. Weiterhin fangen die 30 Jahre nach jedem Vollstreckungsversuch von neuem an.
Zitat:
Warum kann ich keine Insolvenz machen.
Sie können eine Insolvenz machen, allerdings werden Sie damit nur die aufgelaufenen Rückstände bis zu einem gewissen Zeitpunkt los, den aktuellen Unterhalt müssen Sie trotzdem weiterbezahlen.
Verfasst am: 17.09.04, 12:47 Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen
Hallo,
ich freue mich, dass ich nicht so allein bin. Du hast Recht. Ich habe schon 60 Bewerbungen geschrieben und versucht meine finanzielle Situation zu verbessern, damit ich meinen Verpflichtungen nachkommen kann, aber du scheinst Berlin zu kennen. Ich möchte nicht zu den 4,2 Mio Arbeitslosen gehören und bin dankbar überhaupt einen Job zu haben. Die Sache mit dem Nebenjob ist auch immer vom AG abhängig. Ich arbeite bereits 45 Stunden/Woche, da ist nicht viel Zeit für einen NJ und außerdem habe ich von meinem AG ein Schreiben erhalten, dass ich das zu unterlassen habe. Nicht nur für berufsähnliche Jobs, sondern überhaupt. Was soll ich da machen? Einen Trost habe ich...... Sklaven können nur verkauft und nicht gekündigt werden.
Nein ich sehe das Kind seit 4 Jahren nicht mehr. Hat seine Gründe.... Irgendwann werde ich die Chance habe mit ihm allein zu reden, dann wird er es vielleicht verstehen...
Gruß Marion
Verfasst am: 17.09.04, 12:53 Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen
Danke für diese Informationen.
Irgendwie scheint die Sache mich bis an mein Lebensende zu begleiten. Gut dann ist es eben so. Vielleicht gibt es irgendwann die Möglichkeit neue Wege auszuprobieren.
Marion
Verfasst am: 17.09.04, 16:30 Titel: Re: Er hat die Klage gewonnen
Naja, bis ans Lebensende sicherlich nicht, weil das Kind ja irgendwann einmal nicht mehr auf Unterhalt angewiesen sein wird. Im Übrigen ist es ein weit verbreiteter Irrtum, wenn man meint, aus Unterhaltstitel 30 Jahre lang vollstrecken zu können.
Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf § 1613 BGB wie folgt formuliert:
Von einem Unterhaltsgläubiger, der lebensnotwendig auf Unterhaltsleistungen angewiesen ist, muß eher als vom Gläubiger anderer Forderungen erwartet werden, dass er sich zeitnah um die Durchsetzung seines Anspruchs bemüht.
Wer sich also 10 oder 12 Jahre nicht um seinen Unterhaltsanspruch kümmert, obwohl ein Titel vorliegt, muss damit rechnen, dass ihm gesagt wird, dass der Anspruch verwirkt ist.
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