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Problem Garagengemeinschaft

 
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Drauka
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 11:23    Titel: Problem Garagengemeinschaft Antworten mit Zitat

Hallo,

ich konnte mich nicht so recht entscheiden, in welches Forum ich das hier posten soll, also bitte bei Bedarf verschieben, danke Smilie

Folgendes Szenario:

Es existiert eine Garagengemeinschaft G (ist das überhaupt eine anerkannte Rechtsform), mit dem gewählten Vorstand V und dem gewählten Kassier K (das ist auch schriftlich so bestätigt). Eigentümer der Garagen ist die Stadt S. Desweiteren existiert ein Konto bei der Bank B welches auf V und K läuft bzw. lief. Die Mitglieder der Garagengemeinschaft überweisen das Geld auf das Konto und von dort wird es an S überwiesen.
Welche Schritte sollte man nun unternehmen, wenn nun folgendes passiert:
Es stellt sich heraus, dass K das Geld nicht mehr an S überweist und das Konto auf sich allein übertragen hat. Weder die Mitglieder noch V haben Zugriff auf das Konto. S fordert nun den ausstehenden Betrag. Es scheint weiterhin so zu sein, dass K selbst Geldprobleme hat und im Moment nicht greifbar ist. Fraglich ist noch, inwieweit V in diese Sache verstrickt ist. S will bei Nichtbegleichung der ausstehenden Gelder alle Verträge kündigen. Welche Schritte könnte und sollte nun ein Mitglied einleiten, bzw. die ganze Garagengemeinschaft bzw. bei welcher Institution kann man sich beraten lassen?
Oder sollte einfach Anzeige erstattet werden, so dass ein Staatsanwalt sich dieser Sache annimmt?

Vielen Dank für die Hilfe.

Grüße
Drauka
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mit wem haben denn die Benutzer einen Mietvertrag ?
Falls mit der Stadt: wer hat denn die "Gemeinschaft" eingesetzt oder berechtigt, irgendwelche Gelder für die Stadt zu kassieren?
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Drauka
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

so wie es sich darstellt, handelt es sich um einen Gesellschaftsvertrag. Die Mitglieder sind also Teil der Garagengemeinschaft und sind neben der Pachtzahlung dazu verpflichtet auch Arbeits- und Materialleistung zu erbringen, das heisst die komplette Garagenanlage zu unterhalten.
Soweit mir bekannt ist, ging das also von der Stadt aus, die im Grunde keinen Vertrag mit jedem einzelnen hat, sondern einen Vertrag mit der gesamten Gesellschaft (Garagengemeinschaft).

Ich hoffe das reicht als Information Smilie

Danke.
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Drauka
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

irgend jemand plz ?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Drauka,

Interessante Konstruktion. Mit den Augen rollen

Bei G scheint es sich entweder um eine BGB-Gesellschaft oder einen nicht eingetragenen Verein zu handeln. In jedem Fall sollte es (hoffentlich) einen Gesellschaftsvertrag / Vereinssatzung geben, der die Rechte der Mitglieder untereinander im Innenverhältnis regelt.

Hier sollte man erkennen können, wie das Rechtsverhältnis zwischen G und K ist, welche Pflichten K (eventuell) verletzt hat und aufgrund welcher Rechtsgrundlage eine Rückforderung der Mittel möglich ist.

Aufgrund des Sachverhaltes ist aber davon auszugehen, dass eine Rückforderung des Geldes durch G von K allein desswegen schwierig ist, weil K pleite und verschwunden ist.

Unabhängig von den Rechtsverhältnissen im Innenverhältnis scheint ein Mietvertrag zwischen G und S zu bestehen. Ein solcher beeinhaltet typischerweise die Pflicht des Mieters zur Zahlung der Miete. G muß daher zur Vermeidung der Vertragskündigung dringend für eine Bezahlung der ausstehenden Miete sorgen.

Mir erschiene daher als nächster Schritt logisch, dass G (auf dem satzungsmäßig vorgesehenen Weg) eine Sonderumlage der Gesellschafter beschliesst und einen neuen Kassierer Kneu wählt. Mit diesen Mitteln können die Ansprüche von S beglichen werden. Kneu hätte dann die ehrenvolle Aufgabe, sich um die Rückforderung des Geldes von K zu kümmern.

Mir ist klar, dass die Mitglieder von G nicht begeistert sind, die Miete 2 mal zu zahlen. Die Alternative scheint mir in jedem Fall der Verlust der Garage zu sein. Ob darüber hinaus noch eine Haftung der einzelnen Mitglieder für die ausstehende Mietschuld (eventuell sogar gesamtschuldnerisch für den gesamten Betrag) haften muss sich aus den abgeschlossenen Verträgen ergeben.

Das einzelne Mitglied sollte sich an V wenden. V sollte typischerweise G nach außen vertreten.

Eine Anzeige bei der Polizei kann man natürlich machen. Hilft nur leider nicht, die zivilrechtlichen Probleme zu lösen. Es ist aus dem Posting noch nicht einmal klar ob strafrechtliche Aspekte betroffen sind.
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Drauka
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten11,

vielen Dank für Deine Antwort.

Zitat:
Interessante Konstruktion.

Was mir alles so einfällt, wenn ich nix zu tun hab Lachen


Zitat:
Es ist aus dem Posting noch nicht einmal klar ob strafrechtliche Aspekte betroffen sind.


Wäre denn die Umschreibung des Kontos ein strafrechtlicher Aspekt (seitens der Bank und seitens K), wenn das Konto ursprünglich auf die Garagengemeinschaft abgeschlossen ist, mit Verfügungsrecht bei V und K (gemeinsam)? (angenommen natürlich, V ist nicht an der Umschreibung beteiligt gewesen)
Ich persönlich würde das als Betrug und ? (vlt. Diebstahl) sehen, denn das schon gezahlte Geld ist ja weg (durch K entwendet und unters Volk gebracht).

Vielleicht kannst Du mir ja dazu noch was sagen. Oder mir sagen, was unter diesen Umständen ein strafrechtlicher Aspekt wäre.

Vielen Dank.
Grüße
Drauka
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