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Verfasst am: 23.08.05, 18:21 Titel: Fristen der Versicherungen
Hi Leute, vielleicht kann mir ja jemand von euch ein paar Tipps geben bevor ich einen Rechtsanwalt einschalte - oder es kann ja auch sein dass ich verkehrt liege.
Im Dezeber 2004 wurde bei mir in Abwesenheit eingebrochen und einigen Wertgegenstände entwendet. Diese meldete ich bzw. meine Frau der Polizei und auch zur Fristenwahrung der Versicherung. Anfangs gab es auch keine großen Probleme. Die Versicherung fragte zwar schon sehr komisch nach - zahlte aber unter Vorbehalt der Rückforderung einen Abschlag. Dieser kam dann auch sehr schnell - im Februar 2005. Nach Aussage der Versicherung müßte ich bis zur restlichen Auszahlung warten, bis das Verfahren gegen unbekannt eingestellt worden ist, da die Versicherung erst über einen Anwalt Akteneinsicht haben wollte. Nun kam am 01.07.2005 das Erledigungsschreiben der Staatsanwaltschaft. Dieses habe ich dann der Versicherung zugesandt. Bis heute hat die Versicherung aber nichts von sich hören lassen. Bei nachfragen bekomme ich immer wieder die Antwort, dass die Akte noch nicht eingesehen worden sei.
Nun meine Fragen: Gibt es Fristen an die sich die Versicherung halte muß ?
Der Anwalt kann doch eigentlich schon während des Verfahrens die Akten einsehen - weil er doch Verfahrensbeteiligter ist ODER ??
Wie lange kann die Versicherung noch die Auszahlung herausschieben - und bis wann sollte der Fall entschieden werden?
Danke im voraus für die Antworten
die versicherung muss kurzfristig regulieren, sofern alle (!) erforderlichen unterlagen vorliegen!
bei "kurzfristig" muss man natürlich berücksichtigen, dass man nicht der einzige kunde mit nem schadenfall ist...aber mehr als 14tage ist dann schon kunden-un-freundlich...
die einsicht in die ermittlunsgakte ist völlig normal und ist "erforderlich". das problem der versicherung ist: sie ist auf gedeih und verderb der zuständigen staatsanwaltschaft ausgeliefert. wenn dort die akte einfach nicht rausgerückt wird ("arbeitsüberlastung") dann kann da niemand was dran machen...in so einem fall ist also nicht die versicherung schuld. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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