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Verfasst am: 23.08.05, 13:13 Titel: Versicherungsvertrag durch Urkundenfälschung geändert
Person A hat einen Hausratsversicherungsvertrag bei Versicherung V, dieser Vertrag ist schon älter und hat daher entsprechend günstige Konditionen.
Durch Urkundenfälschung hat ein Vertreter B (Beschäftigter bei Versicherung V) nun den alten Vertrag durch einen neuen ersetzt - da sich Person A weigerte den Vertrag zu unterschreiben, hat der Versicherungsvertreter B in Eigenregie einfach die Unterschrift gefälscht und den Vertrag an die Versicherung V weitergeleitet.
Zudem wurden in dem gefälschten Vertrag falsche Angaben über den Zustand der Wohnung von Person A gemacht, die es im Schadensfall der Versicherung ermöglichen, die Zahlung aufgrund eben jener falscher Angaben zu verweigern.
Die Versicherung weigert sich den alten Vertrag weiter laufen zu lassen, hat lediglich angeboten einen neuen Vertrag zu eröffnen, mit korrekten Angaben aber schlechteren Bedingungen zu einem geringfügig höheren Preis.
Nach Strafanzeige durch Person A und andere Geschädigte ist ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung gegen B eröffnet worden.
Gesetzt den Fall B wird in diesem Fall wegen Urkundenfälschung verurteilt, ist damit auch der gefälschte Vertrag automatisch hinfällig, oder muss A zusätzlich nach dem Zivilrecht den Vertrag anfechten, wenn sich die Versicherung weiterhin querstellt?
Da Person A keinen Antrag für die Vertragsänderung unterschrieben hat, muss der Vertrag im alten Vertragszustand weiterhin bestehen bleiben.
Allerdings könnte es durchaus vorteilhaft für Person A sein, das Angebot des Versicherers (andere Bedingungen und höherer Beitrag) anzunehmen.
Wenn A das nicht tun würde und der Vertrag zu den Alt-Konditionen weiterbesteht, kann der Versicherer zum Ablauf kündigen, und dann muss A zusehen, wo er eine andere Hausratversicherung herkriegt. Wenn der Vorversicherer gekündigt hat, ist das nicht immer einfach. Die alten Bedingungen gibts in jedem Fall nirgends mehr. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Besteht auch die Möglichkeit den Vertrag ganz aufzulösen, da Person A das Vertrauensverhältnis zu Versicherung V durch die Urkundenfälschung von B und Weigerung der Versicherung, den alten Vertrag schon im Vorfeld der Verurteilung von B wieder aufzunehmen, nachaltig gestört sieht?
Zum Ablauf kündigen. Drei Monate Kündigungsfrist.
Außerordentliche Kündigung wäre im Schadenfall möglich. Ein Monat Kündigungsfrist nach Abschluss des Schadens, sinnvollerweise auch zum Ablauf. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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