Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechtsgültigkeit des Mietvertrages
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechtsgültigkeit des Mietvertrages

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mike Gimmerthal
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 1208
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 08:48    Titel: Rechtsgültigkeit des Mietvertrages Antworten mit Zitat

Ich konstruiere folgenden Fall.

Mieter (M) schliesst über Makler (MA) mit Vermieter (VM) einen Mietvertrag ab, den der MA als "ortsüblich" bezeichnet.
Im Folgenden stellt sich heraus, dass einige §§ des Vertrags nicht rechtswirksam sind (Auflagen zur Gartenpflege, starre Renovierungsfristen bzw. Renovierung bei Auszug, etc.) und dass dem Vertrag die salvatorische Klausel fehlt.

Fragen:
Ist der Vertrag als Ganzes dann unwirksam und wenn ja, was tritt an dessen Stelle.
Angenommen der Vertrag bleibt wirksam, wie werden die nicht rechtswirksamen Regelungen ersetzt?
_________________
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)
Die Sklaverei lässt sich bedeutend steigern, indem man ihr den Anschein der Freiheit gewährt. (Ernst Jünger)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die nicht wirksamen Klauseln fallen ersatzlos weg, der Rest des Vertrags bleibt bestehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Eine unzulässige Klausel ist endgültig unwirksam, und an ihrer Stelle tritt wieder die gesetzliche Regelung. Eine Umdeutung unwirksamer Klauseln mit dem Ziel, sie mit dem "gerade noch" zulässigen Inhalt aufrechtzuerhalten, ist nicht erlaubt, eine sogenannte "geltungserhaltende Reduktion" ist daher unzulässig. (BGH WM 87, 259)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mike Gimmerthal
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 1208
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die Meinung von thdoerfler erstaunt mich etwas.
In den Tiefen meiner Erinnerung spukt das vermeintliche Wissen, dass Verträge, die teilweise rechtlich unwirksam sind oder werden, als Ganzes ungültig sind und die gesetzlichen Regelungen greifen. (Dass unwirksame Regelungen komplett weg fallen und durch Nichts ersetzt werden kann eh nur Humbug sein Sehr böse )

Wurde nicht aus diesem Grund die salvatorische Klausel eingeführt/verwendet?
_________________
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)
Die Sklaverei lässt sich bedeutend steigern, indem man ihr den Anschein der Freiheit gewährt. (Ernst Jünger)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtsfolgen unwirksamer Formularvereinbarungen sind geregelt in § 306 BGB.

Nachzulesen unter www.dejure.org
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, dass mit dem "ersatzlos" war mißverständlich.

Genauer müßte es heißen: Die unwirksamen Klauseln fallen weg. Statt dessen gilt die gesetzliche Regelung. Regelt das Gesetz dazu nichts, fällt die Klausel ersatzlos weg. Der Vertrag im Übrigen bleibt wirksam.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mike Gimmerthal
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 1208
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Die Rechtsfolgen unwirksamer Formularvereinbarungen sind geregelt in § 306 BGB.

Nachzulesen unter www.dejure.org


Hier aber ist explizit die Unwirksamkeit von AGBs gemeint. Wie sieht es mit Verträgen nach dem BGB im Allgemeinen - und hier speziell bei Mietverträgen - aus?
Ist das zwingend konkludent?
_________________
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)
Die Sklaverei lässt sich bedeutend steigern, indem man ihr den Anschein der Freiheit gewährt. (Ernst Jünger)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.