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Verfasst am: 23.08.05, 17:03 Titel: Vorkaufsrecht an Einfamilienhaus
Hallo Zusammen,
die Vertragsparteien möchten einen Mietvertrag so gestalten, dass der Mieter - aufgrund seiner Investitionen während der Mietzeit - ein Vorkaufsrecht am Mietobjekt haben soll.
Frage ist: wie sieht es mit der Form aus? Muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden? Muss dann der ganze Mietvertrag notariell beurkundet werden oder reicht es aus, im Mietvertrag zu vereinbaren, dass die Vertragsparteien eine entsprechende Vorkaufsrechtsvereinbarung abschließen werden?
wenn das Vorkaufsrecht über ein Grundstück der notariellen Beurkundung bedarf und dies im Mietvertrag nicht geschieht, dann wäre doch aber der ganze Mietvertrag nichtig? Zumindest kann das Vorkaufsrecht doch eigentlich nicht isoliert betrachtet werden, es ist vielmehr Bestandteil des Mietvertrages. Wenn ein Vorkaufsrecht für den Mieter somit so unverzichtbar ist, dass er anderseits den Mietvertrag ohne dieses gar nicht abgeschlossen hätte, dann müsste im Zweifel der gesamte Mietvertrag nichtig sein, § 139 BGB.
Dann dürfte doch aber eigentlich auch nicht nur die Vereinbarung eines Vorkaufsrechtes im Mietvertrag sondern auch die Verpflichtung zur EInräumung eines solchen unwirksam sein.
Sehe ich das richtig?
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