Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vorkaufsrecht an Einfamilienhaus
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vorkaufsrecht an Einfamilienhaus

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Anna7
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2004
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 17:03    Titel: Vorkaufsrecht an Einfamilienhaus Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

die Vertragsparteien möchten einen Mietvertrag so gestalten, dass der Mieter - aufgrund seiner Investitionen während der Mietzeit - ein Vorkaufsrecht am Mietobjekt haben soll.
Frage ist: wie sieht es mit der Form aus? Muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden? Muss dann der ganze Mietvertrag notariell beurkundet werden oder reicht es aus, im Mietvertrag zu vereinbaren, dass die Vertragsparteien eine entsprechende Vorkaufsrechtsvereinbarung abschließen werden?

Gruß
Anna
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher ist das Vorkaufsrecht nur, wenn es notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen wird.

Lesen Sie hier:

http://www.rechtslexikon-online.de/Vorkaufsrecht.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anna7
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2004
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn das Vorkaufsrecht über ein Grundstück der notariellen Beurkundung bedarf und dies im Mietvertrag nicht geschieht, dann wäre doch aber der ganze Mietvertrag nichtig? Zumindest kann das Vorkaufsrecht doch eigentlich nicht isoliert betrachtet werden, es ist vielmehr Bestandteil des Mietvertrages. Wenn ein Vorkaufsrecht für den Mieter somit so unverzichtbar ist, dass er anderseits den Mietvertrag ohne dieses gar nicht abgeschlossen hätte, dann müsste im Zweifel der gesamte Mietvertrag nichtig sein, § 139 BGB.
Dann dürfte doch aber eigentlich auch nicht nur die Vereinbarung eines Vorkaufsrechtes im Mietvertrag sondern auch die Verpflichtung zur EInräumung eines solchen unwirksam sein.
Sehe ich das richtig?

Gruß
Anna
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.