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Nebenkostenrückerstattung

 
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sp-rp
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Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 10:17    Titel: Nebenkostenrückerstattung Antworten mit Zitat

Die Nebenkostenabrechnung hat ein plus für den Mieter ergeben.Kann der Vermieter das Geld behalten und davon "ersteinmal" Heizöl kaufen, obwohl für die nächste Heizperiode schon wieder Geld eingezahlt wurde?
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM hat die Nebenkostenvorauszahlungen treuhänderisch zu verwalten. Ergibt sich aus der NK-Abrechnung ein Guthaben für den Mieter, ist dieser Betrag mit Zustellung der Abrechnung fällig.
Nein, er kann das Geld nicht "erst einmal behalten", es sei denn, Sie gewähren dem VM ein zinsloses Darlehen...
...oder gehen auf den Vorschlag ein, damit es nicht im nächsten Winter wg. der Heizölknappheit zu kalt wird
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzend noch hinzufüge:
Die Vorauszahlungen sollen keinen kostengünstigen Kredit für den Vermieter darstellen. Ergibt sich also bei der Nebenkostenabrechnung eine hohe Rückzahlung, sind die monatlichen Vorauszahlungen zu hoch, müssen diese angemessen gesenkt werden.
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