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Wenn sich im Albaukellerabteil (Bj. 1910) eines Mieters nach stärkerem Regen (1 oder 2 durchgehende Regentage) kleine Pfützchen, Rinnen in Teilen des Abteils bilden (Herkunft unklar, in der Nähe einer Wand, am offenen Fenstern liegt es wohl nicht)...muss der Vermieter dann die Austrocknung des Kellers übernehmen ?
Wäre eine Austrocknung dann ggf. ein Mieterhöhungsgrund?
Wäre bei Verweigerung eine Mietminderung und ggf. in welcher Höhe möglich, da in dem Keller ja nur völlig wertloser Kram gelagert werden kann, aber mehr nicht ?
Wie fordert man den Vermieter ggf. zur Schadenbehebung auf?
schau mal, in diesem Beitrag hatte ein Mieter das gleiche Problem - vermutlich gilt daher bei deinem Mieter dieselbe Situation.
Das einzige für mich für jenen oben gelinkten Mieter zu diesem Thema auffindbare Urteil war jenes von Hamburg-Barmbeck, Aktenzeichen: 811a C 202/03 , in dem im unter anderem gesagt wird, daß Mieter eine Trockenlegung des Kellers verlangen können. Ob andere Gerichte und Richter das auch so sehen, und ob es Möglichkeiten gibt, den Vermieter außergerichtlich dazu zu bewegen, ist mir leider nicht bekannt.
Laut diversen Mietminderungstabellen können 10% für einen komplett unbenutzbaren Keller, und 5% für einen teilweise unbenutzbaren Keller einbehalten werden. Vor diesem Schritt sollte aber auf jeden Fall Expertenrat (z.B. Anwalt) eingeholt werden.
Als erstes muß aber auf jeden Fall der Mangel nachweisbar an den Vermieter gemeldet werden, und ihm eine Frist zur Mangelbehebung gegeben werden. Und wenn er dann nichts tut, wäre rechtlicher Beistand empfehlenswert. Vielleicht können dir da andere helfen.
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