Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.08.05, 09:40 Titel: Vermieter will Mieter loswerden
Hallo Forumsmitglieder, ich hoffe, dass mir jemand von euch helfen kann.
Der Fall : Ein Vermieter will einen Selbständigen Mieter loswerden. Mietvertrag läuft über 5 Jahre von denen gerade die hälfte um sind. (Mietende 31.03.2008)
Haus : Drei Wohnungen (Keller : Mieter eigener Eingang (1 Pers.) ; EG : Vermieter (bis 31.08.04 3 Pers. Danach 1 Pers.); OG : Mutter des Vermieters mit Freund (2Pers.))
Geschätzte Gründe:
- Der Bruder des Vermieters benötigt die Wohnung.
- Der Vermieter ist der Niederlassungsleiter eines Unternehmens mit dem der Mieter bis vor einiger Zeit noch zusammen gearbeitet hat. (Selbständigkeit erfolgte mehr oder weniger auch auf Wunsch des Vermieters)
Sachsverhalte aus denen hervorgeht, dass der Vermieter seinen Mieter loswerden will:
April : mündliche Nebenkostenerhöhung von 100,- auf 170,- (lt. Vertrag werden die Nebenkosten Pauschal und ohne Abrechnung erhoben)
=> es wurde gebeten, die Nebenkostenabrechnung schriftlich zu erstellen. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass eine Pauschale Abrechnung vereinbart ist.
Mai : Warmwasserversorgung für die Wohnung wurde eingestellt. Bzw. dauert es ca. 10 Minuten, bis warme Wasser kommt.
=> Mangel wurde (mündlich) gemeldet. Vermieter „wenn Du keine höheren Nebenkosten zahlen willst ....“
Juni : Warmwasserversorgung noch immer schlecht
=> Mangel schriftlich dem Vermieter mitgeteilt, mit Androhung die Miete zu kürzen.
Juli : Verbot des Vermieters den seit 2 ½ Jahren benutzten und bei Einzug zugesicherten Parkplatz zu nutzen. Wäschetrockner sollte aus dem Heizungskeller entfernt werden.
=> schriftliche Stellungsnahme und nochmalige Androhung die Miete zu kürzen, da lt. Mietvertrag ein Parkplatz und auch ein Trockenraum zusteht.
August : Kürzung der Miete um 20% wegen Warmwasser, sowie Nutzungsuntersagen des Trockenraumes sowie des Parkplatzes.
Reaktion des Vermieters : Erhöhung der Miete um ca. 50% (schreiben vom 05.08.05) rückwirkend zum 01.08.05
Schriftliche Nebenkostenabrechnung : Falsche Berechnung (z.B.: alle Personenzahlen wurden mit 4 berechnet, obwohl 2004 die Frau und der Sohn des Vermieters noch bis zum 31.08 dort gewohnt haben,…)
Weiterhin soll die Freundin, welche sich maximal jedes zweite Wochenende beim Mieter aufhält, mit 0,5 Personen in die Nebenkosten einfließen.
Der Mieter hat gegen beide Sachen Widerspruch erhoben. Bei einer Abrechnung (die lt. Vertrag nicht vorgesehen ist) würde unter der Berücksichtigung des §12 der Heizkostenverordnung und der geänderten Personenzahl noch ein Anspruch auf Erstattung bestehen. (Forderung : ca. 500,- € / Erstattung : ca. 20,- €)
Dies wurde dem Vermieter mitgeteilt, mit der Bitte sich zu Äußern, ob er tatsächlich eine Abrechnung vornehmen wolle. Weiterhin wurde gefordert auch eine Abrechnung für 2003 zu erstellen, sofern er an einer Abrechnung interessiert ist.
In der Folgezeit wird regelmäßig der Strom zeitweise abgestellt. Hierdurch sind keine Telefongespräche, Faxempfang und arbeiten am Computer möglich.
Es wurde eine Einstellung des Gewerbes gefordert. Der Mieter arbeitet im Außendienst und hat in der Wohnung nur ein Büro und ein Lager für Werkzeug.
Letzte Woche kam es zu einem Streitgespräch zwischen den Parteien. Der Vermieter drohte, wenn der Mieter nicht sofort ausziehen würde (neben den Psychoterror) mit körperlicher Gewalt. Dieses Gespräch wurde mit einem Handy aufgezeichnet.
FRAGE : Eigentlich ist es ja in Deutschland verboten Gespräche mitzuschneiden. Gibt es eine Möglichkeit diesen Mitschnitt, trotzdem als Beweismittel einzusetzen, da der Mieter alleine lebt und auch der Eingang zu seiner Wohnung hinter dem Haus liegt, so dass keine weiteren Zeugen vorhanden sind.
Am Samstag wurden Möbel in das Haus getragen. Vermutlich die Wohnungsgegenstände des Bruders von dem Vermieter. So wie es aussieht, soll er wohl in die Wohnung einziehen. (Wurde im Juli auch schon von der Mutter des Vermieters bei einem Streitgespräch erwähnt)
Mitleweile ist der Mieter wirklich so weit, auszuziehen. Jedoch entstehe Kosten in Höhe con ca. 11.000,- €. Welche sich der Mieter nicht leisten kann.
Viele werden jetzt meinen 11.000,- € ist ein bisschen viel. Jedoch würden die Kosten tatsächlich anfallen. Hier ein paar Sachen an die gedacht werden muss: - Telefon, Briefpapier, Visitenkarten, Serviceberichte, Werbung am Auto, Internetseite ändern, Gewerbe ummelden, Kunden informieren, Möbel und andere Sachen müssen eingelagert werden bis eine neue Wohnung gefunden ist, Hotelkosten, …………
FRAGE : Hat der Mieter Chancen, wenigstens einen Teil seiner Kosten durch den Vermieter ersetzt zu bekommen, da sein Mietvertrag noch über 31 Monate läuft?
Wenn er nun wirklich auszieht kommt der Vermieter vermutlich noch auf die Idee ihm die Miete für die nächsten Monate zu berechnen, da ja nicht fristgerecht gekündigt wurde.
FRAGE : Wie kann sich der Mieter dagegen schützen, wenn er den Mitschnitt des Gespräches nicht als Beweismittel einsetzen kann?
Mündlich ausgemacht wurde damals, dass der Mieter eine Garage des vermieters zum lagern von Material mitnutzen kann. Vor zwei Wochen wurde vom Vermieter nun das Schloss ausgewechselt, so dass der Mieter nicht an meine Sachen dran komme. Bei dem Gespräch letzte Woche hat der Mieter gebeten die Sachen auszuhändigen. Der Vermieter sagte nur, dass es seine Garage währe und der Mieter könne doch keine Gegenstände in seiner Garage abstellen, und das es sich bei den Gegenständen nun um seine Sachen handelt.
FRAGE : Wie kommt der Mieter an seine Sachen dran?
So, dass soll es erst mal gewesen sein. Über einige hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon jetzt.
diese Art von Mobbing durch den Vermieter kenne ich nur zu gut. Da hilft nur eins: sofort zum Rechtsanwalt. Manchmal hat ein nettes Briefchen eines Rechtsanwalts mit den richtigen Argumenten schon Wunder bewirkt, besonders dann, wenn dem Vermieter eine Strafanzeige in Aussicht gestellt wird.
Der Mieter sollte sich auf jeden Fall nach einer anderen Wohnung umsehen. Wenn der Vermieter dann wieder gegen seine mietvertraglichen Verpflichtungen verstößt oder sogar körperliche Gewalt anwenden sollte, kann der Mieter fristlos kündigen und den Vermieter auf Schadensersatz verklagen. Dies alles sollte jedoch nur nach Absprache mit einem Rechtsanwalt geschehen, weil man da zu viele teure Fehler machen kann.
So etwas kann ungeheuer stressig sein und die Nerven strapazieren, aber man kann dem Vermieter ja wohl nicht alles durchgehen lassen.
Alternativ:
Dem Vermieter ein Vergleichsangebot unterbreiten, indem er z.B. 50% der entstehenden Kosten also 5,5 T€ übernimmt und dafür im Gegenzug innerhalb von 3 Monaten ausgezogen wird.
Denn seien wir mal ehrlich, die 11 T€ würden nach den 5 Jahren ja sowieso anfallen und dann komplett von Ihnen alleine zu tragen sein.
Verfasst am: 24.08.05, 19:03 Titel: Hallo Meiner Einer
Ok, Kosten fallen auch nach Ablauf der Mietzeit an. Jedoch dürften die wesendlich geringer sein.
Zum Beispiel sind noch ca. 2000 Serviceberichte mit der jetzigen Adresse vorhanden, so dass diese mit ablauf der Mietzeit verbraucht währen. Das gleiche gilt natürlich auch für Visitenkarten und Aufkleber und sonstiger Gegenstände.
Die Autos müssen neu beschriftet werden – auch hier gilt, dass die Autos 2008 abgeschrieben sind und somit voraussichtlich neu angeschafft werden.
Die Wohnung wurde vor 6 Monaten durch den Mieter neu renoviert. Eine neue Wohnung müsste auch erst mal renoviert werden.
Dadurch, dass der Vermieter den Mieter „sofort“ los werden will werden die Möbel und Gegenstände erst mal zwischengelagert werden müssen.
Daher halte ich einen Vergleich über die Hälfte der tatsächlich entstehenden Kosten für nicht vertretbar.
es gibt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bezüglich Schadensersatz, wenn der Vermieter durch sein Verhalten die fristlose Kündigung des Mieters herausfordert.
*Veranlasst der Vermieter durch eine schuldhafte Vertragsverletzung die fristlose Kündigung des Mieters, ist er diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Der zu ersetzende Schaden umfasst auch die Kosten für die Beschaffung von Ersatzräumen. Eine etwaige Mietzinsdifferenz ist auszugleichen (OLG Düsseldorf I-10 U 33/03 WM 2004, 86).*
Aber man sollte dies nicht ohne anwaltliche Hilfe durchziehen, weil man als juristischer Laie zu viele teure Fehler machen kann.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.