Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nachmietersuche durch VM?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nachmietersuche durch VM?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
chris501
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:11    Titel: Nachmietersuche durch VM? Antworten mit Zitat

Hallo an alle!

Ich habe eine allgemeine Frage zur Nachmietersuche:

Ist ein Vermieter verpflichtet bei Kündigung des Mieters (der keine Nachmieterklausel in seinem Mietvertrag hat) innerhalb dessen Kündigungsfrist bereits einen Nachmieter zu suchen?

Und falls dem so ist, welchen Umfang muss diese Suche haben?

Vielen Dank für alle Antworten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter könnte nach Auszug des Mieters selbst einziehen oder in der Wohnung eine Kommune gründen etc.
Er kann damit nicht verpflichtet sein, sein Eigentum nach Kündigung wieder zu vermieten und deshalb einen Nachmieter suchen zu müssen.
Bist Du sicher, dass die Frage richtig formuliert ist, oder fehlen ein paar Details?
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Also verpflichtet, einen Nachmieter zu suchen ist der Vermieter natürlich nicht. Er kann auch seine Wohnung leer stehen lassen. Kein Mensch der Welt kann ihm dies verbieten. Er wird, in der Regel jedenfalls, nach Auszug des Mieters, sofort die Wohnung neu zu vermieten. Das kann er jdoch nur, wenn er bereits in der Kündigungsphase einen neuen Mieter sucht. Der alte Mieter muß auch dem Vermieter und einen event. Neumieter Gelegenheit geben die Wohnung zu besichtigen. Für solche Besichtigungen müssen Termine mit dem Altmieter zu normalen, dem Altmieter genehmen Zeiten ausmachen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chris501
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

OK. Hier der konstruierte Fall:

Mieter A findet im Juli 05 eine neue Wohnung und mietet diese zum 01.09. an. Kündigt daraufhin im Juli seine alte Wohnung bei Vermieter B. Somit hätte A aufgrund der 3 monatigen Kündigungfrist in der Altwohnung eine doppelte Mietlast in den Monaten September und Oktober.

Meine Frage nun ist, ob der VM B dazu verpflichtet ist, bereits während der Kündigungsfrist von A sich bemühen muss einen Nachmieter zu finden, um dem A die doppelte Miete zu ersparen. Bsp.weise aus einer Art Schadenminderheitspflicht oder so etwas (bin jurist. Laie)...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
honsi2004
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, er ist dazu nicht verpflichtet, du könntest selber einen suchen, der schon früher einziehen will, um Dir die doppelte Miete zu ersparen, aber der Vermieter ist nicht verpflichtet den Nachmieter zu akzeptieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Was Sie, im konstuierten Fall, tun können, wäre folgendes.

Sie reden mit dem Vermieter über das Problem und bieten ihm Ihre aktive Hilfe bei der Nachmietersuche an. z.B. sind Kleinanzeigen in der Sparte "Nachmieter gesucht" oftmals gravierend billiger als in der Abteilung "Vermietung". Sehr gut kommt auch ein ins Fenster gehängtes Schild, natürlich nur bei entsprechender Lage. Fragen Sie auch gleich welche Personengruppen Ihr Vermieter bevorzugt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

chris501 hat folgendes geschrieben::

Meine Frage nun ist, ob der VM B dazu verpflichtet ist, bereits während der Kündigungsfrist von A sich bemühen muss einen Nachmieter zu finden, um dem A die doppelte Miete zu ersparen. Bsp.weise aus einer Art Schadenminderheitspflicht oder so etwas (bin jurist. Laie)...


Dass eine Verpflichtung zur Schadensminderung setzt die Existenz eines Schadens voraus. Dies sollte auch für einen jurist. Laien noch nachvollziehbar sein. Im konkreten Fall geht es um Mietzahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und damit nicht um einen Schaden, sondern ausschließlich um Vertragserfüllung. Daran ändert sich auch nichts durch die Tatsache, dass die Vertragserfüllung für den Mieter mit Kosten verbunden ist.
Eine Verpflichtung des Vermieters zur Schadensminderung könnte nur bestehen, wenn der Vermieter nach einer fristlosen Kündigung der Mietausfall vom gekündigten Mieter als Schadenersatz verlangt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Anders herum wird übrigens ein Schuh daraus: Der VM ist gerade nicht verpflichtet, vor dem Ende der Kündigungsfrist einen Nachmieter zu nehmen, und zwar auch nicht, wenn der M den Nachmieter heranschafft.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chris501
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Aha. OK. Schade zwar, aber naja.
Danke auf jeden Fall für die Antworten!
Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.