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oma und ihre wohnung

 
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ogorek
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 11:08    Titel: oma und ihre wohnung Antworten mit Zitat

oma O wohnt in der eigentumswohnung des E zur miete. E will jedoch seine wohnung weiterverkaufen (die er natürlich ausschließlich samt O weiterverscherbeln kann, weil diese schon 75 ist). zu diesem zwecke möchte er fotos im wohnungsinnerem machen. O möchte aber nicht, dass fotos ihrer privatsphäre weitergezeigt (weiterverwendet) werden, sie will nicht, dass ihr schlafzimmer und wohnzimmer fotografiert wird.

darf sich O wehren und das fotografieren verbieten?
oder muss sie damit rechnen, dass E sie wegen erschwernis des weiterverkaufs auf schadensersatz verklagt?
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Warum soll V sie verklagen?
Er kommt einfach aller 2 Tage mit einer neuen Horde von Interessenten zur Wohnungsbesichtigung. Mal schauen wie lange Oma das Spiel gefällt.
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ogorek
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

selbst aber das darf er nur nach vereinbarung mit oma machen.
sinnvoll für fotos wäre eine leerstehende wohnung, aber möblierte?

d.h. oma darf E grundsätzlich die fotosession verbieten? :)
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich hat der Mieter aus Art.13 GG ein Recht auf Schutz seiner Privatsphäre (BVerfG WM 93 , 377) Also Fotos braucht Oma nicht zu dulden.
Die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig erfolgen. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen (AG Braunschweig WM 81 >19) ; (AG Neustadt/Rbge WM 79, 143) ; (AG Burgwedel WM 74, 71)
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ellavampirella
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn auf die Fotos zu stark in die Privatsphäre eingreifen, kann O das m.E. nach schon (Beispiel: der geerbte Spitzweg über dem Sofa, die Schmuckschatulle auf dem Nachttisch). Allgemeines Fotos, z.B. das Bad, ein Foto des Wohnzimmerfensters oder die Einbauküche kann man aber mE schon machen. Wo sollen die Bilder veröffentlicht werden? In einem Exposé, das nur bei Bedarf an registrierte Interessenten herausgegeben wird? Im Internet?

Häufig spielen bei gerade bei älteren Menschen Ängste mit, wenn etwas aus ihrer sicheren Umgebung "bekannt" wird. Das kann z.B. die Angst vor Einbrechern sein, die anhand der Bilder sich schonmal eine kleine "Einkaufsliste" machen könnten. Oder z.B. eine Strumpfhose über der Wäscheleine hängen könnte, was dann peinlich wäre. Etc.

Da sich beide Seiten eine Menge Ärger bereiten können: E sollte O den Vorschlag machen, mit ihr gemeinsam die Fotos zu machen und ihr die Bilder vor Weitergabe an Makler oder Interessenten zu zeigen und eine "Freigabe" zu vereinbaren. Sie hat so auch die Möglichkeit, einzelne Bilder herauszunehmen. Man zeigt so, daß man die vorhandenen Ängste ernst nimmt, kann diese Ängste auch ein Stückweit nehmen.

Manchmal wirkt auch die Einladung auf ein Stück Kuchen, den man mitbringt, oder Blumen, bei älteren Menschen wahre Wunder.

Viele Grüße
EllaVampirella
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Angesichts der Tatsache, dass der Verkauf einer Eigentumswohnung des öfteren mit der folgenden Eigenbedarfskündigung durch den Käufer einhergeht, sind solche Ängste - ohne näheres zu wissen - auch des öfteren begründet.

Und wenn O 75 ist, ist das auch für sich genommen noch kein Freibrief in jedem Fall in der wohnung zu bleiben.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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ogorek
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

warum nicht?
die wohnungen waren ursprünglich mit öffentlichen mitteln gebaut. bei erstkauf, also durch E, lautete auskunft der stadtverwaltung, O hätte eine 10-jährige kündigungszeit. ab dem 71. lebensjahr dürfte man hingegen oma gar nicht mehr aus der wohnung herausschmeissen.

falsch?
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jimmythebob
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 510

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

"Hinausschemeissen" darf man im deutschen Wohnungsmietrecht überhaupt niemanden. Der Mieter muss immer ein berechtigtes Interesse an der Kündigung haben. Vielleicht liest du einfach mal die §535ff BGB.
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wann wurde denn umgewandelt und wann würde die 10-jährige Frist ablaufen?
Da wird E. aber im Preis runtergehen müssen....
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Och, warum mit Preis runter? Die statistische Lebenserwartung zeigt bei Oma nur noch 9 Restjahre an - als sogar kürzer als die 10jahresfrist. Winken
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gericht muss das Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses und das Mieterinteresse gegeneinander abwägen. Stehen sich die beiden Interessen gleichwertig gegenüber, hat das Räumungsinteresse des Vermieters Vorrang so das Landgericht Hannover WM 92, 609. Bei dieser Interessenabwägung ist aber auch z.B. auch zu berücksichtigen, das der Vermieter in Kenntnis der näheren Umstände und des Alters des Mieters eine vermietete Wohnung gekauft hat an Stelle einer leerstehende Eigentumswohnung. Hier muss der Vermieter schon beim Erwerb der Wohnung mit besonderen Härtegründen der Mieter rechnen. (LG Zwickau WM 98, 159)
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ogorek
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

die 10-jahresfrist läuft in 2 jahren ab. E will aber jetzt schon weiterverkaufen. E selbst kaufte wohnung auch "mit O", d.h. er wusste, worauf er sich einließ.
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn die Sperrfrist "schon" in 2 Jahren abläuft, aufgrund der Sozialklausel wird O wohl in diesem Leben die Wohnung nicht mehr verlassen müssen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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