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Ich versuche da gerade eine Frage zu erforschen, vielleicht hat jemand Rat für mich.
es gibt ja soooooooooooooooo viel Potential für Versicherungsklauseln ,
(vor allem in diesen Altverträgen)
Aber ich frage mich im Moment, wenn man jetzt dann über 50 % berufsunfähig ist,
(aber zum Beispiel das Geld nicht reicht),
->
ob man dann (selbst wenn man Schmerzen hat bei der Arbeit )
1 oder 2 Stunden pro Tag sich noch was dazu verdienen kann in seinem Beruf?
Schließlich heißt es ja irgendwie 'nur' zu 50 % Berufsunfähig.
Andererseits könnten ja Versicherer Probleme machen, weil sie ja zu 100% zahlen ..?
->
Ist dies ein Punkt, der von Versicherungsgesellschaften im Kleingedruckten geregelt werden kann , ... oder ist das doch ein allgemeingültiger gesetzgeberischer Part, denn ansich sind 50 Prozent "unfähig" ja auch 50 Prozent "fähig"
Der Sinn der BU ist gerade diese Tatsache auszugleichen, eben dass man nicht mehr in der Lage ist voll zu arbeiten. Es spricht also nichts dagegen, Stundenweise zu arbeiten.
Wenn sie eine Erkrankung haben die das zulässt, sind sie echt zu beneiden.
meine problematik geht in genau dieselbe richtung.
bin seit juni 2003 arbeitsunfähig,möchte aber in meinem beruf-selbständig-einige stunden weiterarbeiten.
meine krankentagegeldversicherung würde aber bei jeder arbeitsaufnahme die zahlung einstellen.
gibt es weitere informationen oder lektüren aus der eine beschäftigung trotz bu-rente erlaubt wird.
gibt es weitere informationen oder lektüren aus der eine beschäftigung trotz bu-rente erlaubt wird.
Immer zuerst die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Tagegeld- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung.
Hierbei handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Ihnen und einem Versicherungsunternehmen.
Verstösse des Versicherungsnehmers gegen den Vertrag können immer den Verlust der Tagegeld- bzw. Rentenzahlungen zur Folge haben.
ja genau da liegt das problem,in den bedingungen steht nichts über eine berufsausübung trotz bu-rente.
bevor ich eine bu-rente beantrage,möchte ich natürlich diese punkte geklärt haben.
gibt es denn bei irgentwelchen versicherungstexten etwaige hinweise.
meine problematik geht in genau dieselbe richtung.
bin seit juni 2003 arbeitsunfähig,möchte aber in meinem beruf-selbständig-einige stunden weiterarbeiten.
meine krankentagegeldversicherung würde aber bei jeder arbeitsaufnahme die zahlung einstellen.
Hallo William,
Exakt diese Thematik ganz ich Dir brühwarm aus erster Hand berichten:
Denn: Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit sind 2 verschiedene paar Stiefel:
Arbeitsunfähigkeit:
bist Du arbeitsunfähig, dann bist Du krank in diesem Deinem Beruf
Wenn Du eine einzige Stunde arbeitest, dann bist nicht mehr krank.
(weil Du ja "arbeiten als solches" kannst)
Ich persönlich bin jetzt berufsunfähig in diesem meinem Beruf.
Das hat "paradpxerweise" zur Folge, daß ich auch nicht mehr krank bin in diesem meinem Beruf
(weil ich unfähig bin diesen Beruf auszuführen, kann ich in diesem Beruf nicht mehr krank sein.)
Berufsunfähigkleit:
... hat nur indirekt mit Krankheit zu tun,
Denn: Krankheit ist eine ""veränderbare / vorübergehende"" Sache.
Berufsunfähigkeit ist ""etwas langfristiges""
ich war auch seit 2003 krank und gleichzeitig berufsunfähig.
Seit jetzt bin ich nicht mehr krank sondern für langfristig berufsunfähig,
Der Sinn der BU ist gerade diese Tatsache auszugleichen, eben dass man nicht mehr in der Lage ist voll zu arbeiten. Es spricht also nichts dagegen, Stundenweise zu arbeiten.
Wenn sie eine Erkrankung haben die das zulässt, sind sie echt zu beneiden.
Gruss - fagus
Herzlichen Dank fagus für die schnelle und einfache Information.
Das stimmt mich sehr beruhigt.
Ja, .. sehr glücklicherweise hab ich die Möglichkeit wirklich nur 1 oder 2 Stunden am Tag zu arbeiten. Hilfreiche Kollgen und nette Kunden sind eine wahre Freude , aber ich habe auchlange und intensiv daran gearbeitet
wenn ich dann richtig verstanden habe,wurde dir nach der anerkennung der berufsunfähigkeit,die möglichkeit nicht verwehrt,in deinem beruf stundenweise weiter zu arbeiten.
kann man diese option irgentwo nachlesen,ich meine generell.
Wenn ich dann richtig verstanden habe,wurde dir nach der anerkennung der berufsunfähigkeit,die möglichkeit nicht verwehrt,in deinem beruf stundenweise weiter zu arbeiten.
kann man diese option irgentwo nachlesen,ich meine generell.
Hallo William,
genau das weiß ich eben nÃcht hundertprozentig.
Laut Fagus bin ich sehr zuversichtlich, so wie er geantwortet hat.
Die Versicherung selber fragen heißt ja nun immer: Tote Hunde wecken.
und dann auch noch evtl "nicht so ganz richtige" Infos bekommen.
Ich habe lediglich einen schönen Beispieltext einer anderen Versicherung
(Gerling, Köln, 01/2003)
Dort heißt es:
Zitat:
Eine völlige Aufgabe Ihrer Berufstätigkeit ist nicht Voraussetzung für den Eintritt bedingungsgemäßer BU. Sie verlieren Ihren Anspruch auf die anerkannten Leistungen gundsätzlich auch dann nicht, wenn Sie unter Einsatz übermäßger Anstrengungen oder der Aufzehrung Ihrer verbliebenen gesundheitlichen Substanz Ihre Berufstätigkeit mit dem bisherigen vollständigen Belastungsprofil oder nur mit den gesundheitlich nicht beeinträchtigen Tätigkeitsfeldern fortsetzen, vorausgestzt der vertraglich vereinbarte BU-Mindestgrad wird nach ärztlichen Feststellungen nicht unterschritten.
(im Anschluß noch ein paar Einschränkungen, die aber logisch sind, sprich wenn man trotzdem zuviel arbeitet / verdient ist man "automatisch" nicht mehr berufsunfähig.)
ABER:
Eben genau solchen Worte habe ich nicht in meinem Vertrag,
darum fragte ich ja hier nach,
entweder es wurde nicht reingeschrieben, weil es 1996 selbstverständlcih war
oder ?
Viele Grüße.
Benzer
PS: Bei Dir geht es aber doch um Krankentagegeld und nicht um Berufsunfähigkeit ?
bei mir geht es exakt um das gleiche thema.
nach über zwei jahren arbeitsunfähigkeit,möchte ich eine private bu-rente beantragen.
nur so erhoffe ich mir,wenn überhaupt in meinem beruf weiterzuarbeiten.
denn wie du schon sagtest,krankentagegeld gibt es nur,wenn man zu 100%arbeitsunfähig ist.
ja,ich scheue auch meine versicherung um informationen zu bitten.
naja,nächsten montag kommt mein anwalt aus dem urlaub zurück,hoffe der weiß mehr.
die passage aus dem gerling-vertrag finde ich sehr gut.
Das macht mich jetzt schon neugierig und verstehe ich eigentlich überhaupt nicht. Wenn sie von Krankentagegeld reden dann sind sie ja wohl privat versichert. Und dann schon zwei Jahre arbeitsunfähig? Normalerweise schickt sie ihre private Krankenversicherung nach spätens sechs Monaten zur Begutachtung, der Gutachter stellt dann BU fest und die Krankentagegeldversicherung wird bedingungsgemäss gekündigt. Sprich aus diesem Topf keine Kohle mehr.
Wie kommt es zu so einem Wunder?
ich war bei mehreren gutachtern,die haben immer weitere arbeitsunfähigkeit bescheinigt,nur die frage nach der berufsunfähigkeit wurde verneint.war aber wie gesagt keine begutachtung auf bu sondern auf weitere arbeitsunfähigkeit.
im nachhinein könnte das sogar ein bummerang werden,wenn die priv.krankentagegeld geld zurückfordert,wenn die bu rückwirkend bestätigt wird.
trotz allem möchte ich im rahmen meiner möglichkeiten weiter arbeiten,weiß aber nicht wie das versicherungstechnisch geregelt ist.
Das macht mich jetzt schon neugierig und verstehe ich eigentlich überhaupt nicht. Wenn sie von Krankentagegeld reden dann sind sie ja wohl privat versichert. Und dann schon zwei Jahre arbeitsunfähig? Normalerweise schickt sie ihre private Krankenversicherung nach spätens sechs Monaten zur Begutachtung, der Gutachter stellt dann BU fest und die Krankentagegeldversicherung wird bedingungsgemäss gekündigt. Sprich aus diesem Topf keine Kohle mehr.
Wie kommt es zu so einem Wunder?
Gruss - fagus
Hallo Fagus,
Das war bei mir auch so ... 2 Jahre und 4 Monate bekam ich konkret Krankentagegeld.
Der Vertrag war aus dem Jahre 1995.
Und der Pasus "ohne Zeitbeschränkung" bzw konkret sogar "auch über 6 Monate hinaus" galt speziell für Selbständigenverträge.
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