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Treppenhaus-Reinigung

 
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Jerry
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2004
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:24    Titel: Treppenhaus-Reinigung Antworten mit Zitat

Hallo!

Wir hatten in unserer Wohnung eine umfangreiche Sanierung, die Sache der Hausgemeinschaft war.
Nun gibt es Streit bezüglich der Treppenhausreinigung.
Die Handwerker hinterlassen halt Dreck und die Mieter wollen, dass wir jeden Tag wischen.

Aber:
1. Wohnen wir nicht in der Wohnung und müssten jeden Tag 20km fahren um zu wischen
2. Ist die Sanierung Sache der Eigentümer, also müssten sich doch auch an der Beseitigung des Schmutzes ALLE beteiligen.

Wie ist hier die Rechtslage?
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Arbeiter haben die Verschmutzungen zu beseitigen, Auftraggeber hierzu wäre der Vermieter.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

sind die Arbeiten der Reparatur oder Instandsetzung beendet, hat der Vermieter den vertragsgemäßen Zustand (Durchführung von Schönheitsreparaturen , Schmutzbeseitigung usw.) auf seine Kosten wiederherzustellen (LG Bonn ZMR 57, 4341)
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Hintergrund dürfte hier doch nicht Mietrecht, sondern WEG-Recht sein.

Wenn die Arbeiten am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden, ist es Aufgabe der Gemeinschaft, die Dreckspuren zu beseitigen, und nicht Aufgabe des jeweils betroffenen Wohnungseigentümers.

Wer fordert denn die Reinigung: die anderen Eigentümer oder deren Mieter? Letztere haben zu einem anderen Eigentümer gar keine vertraglichen Beziehungen.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wir hatten in unserer Wohnung eine umfangreiche Sanierung


offensichtlich kein Gemeinschaftseigentum!
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Jerry
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2004
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

doch, es war Gemeinschaftseigentum, denn wenn die Balken, die die gesamte Etage halten, durchgemorscht sind, so dass wir jeden Augenblick beim Nachbarn in der WOhnung hängen, dann ist es Gemeinschaftseigentum.

Die Reinigung forderten die anderen Eigentümer und ich finde dies schon sehr dreist.
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