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Differenzen nach abgeschlossener Übergabe

 
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Luckysunny
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 21:26    Titel: Differenzen nach abgeschlossener Übergabe Antworten mit Zitat

Guten Abend an alle!

Hier eine kniffliges Problem:

Mieter A hat Mitte Juli an den Vermieter im Beisein des Nachmieters B die alte Wohnung übergeben. Die während dieses Termins festgestellten Mängel wurden allesamt behoben. Weitere Ansprüche gab es seitens Vermieter und Nachmieter B nicht.

Zwischenzeitlich stört Nachmieter B ein durch Mieter A beim Einzug aufgestellter Sandkasten. Dieser wurde jedoch während der Übergabe (inklusive Besichtigung des Gartens) nicht in Frage gestellt.

Zwei Fragen dazu:

Nachmieter B verweigert nun die Zahlung von vereinbarten Übernahmen (Lampen, Alibert etc.), die mit dem Sandkasten nichts zu tun haben, mit dem Hinweis auf zunächst zu erfolgende Beseitigung des Sandkastens.

Der Vermieter verweigert die Rückzahlung der Kaution, da ihm nun nachträglich - trotz erfolgter korrekter Übergabe - der Sandkasten ein Problem bereitet.

Haben beide das Recht zur Einbehaltung der ausstehenden Zahlungen? Beim Vermieter mag das ja noch nachvollziehbar sein; beim Nachmieter B, der die übernommenen Gegenstände ja bereits nutzt, scheint mir das fraglich, zumal sie nichts mit dem Sandkasten zu tun haben.

Danke im voraus an alle Experten und allen einen schönen Abend an alle!

Sunny
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emmaspapa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Bautzen

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant wäre erstmal zu wissen in wie weit der Sandkasten in Übernahmeprotokollen etc. benannt ist. Sicherlich wurde er auch unter Kenntnis und genehmigung des Vermieters aufgestellt, oder?

Desweiteren stellt sich zumindest dem interessierten Laien die Frage, ob ein Abbau des Sandkastens durch A denn so abwegig ist.
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Luckysunny
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, emmaspapa!

Interessant wird die Frage der Demontage schon - wenn A mittlerweile 150 km weit entfernt wohnt.

Der Sandkasten wurde aber damals ohne umfassende Info an den Vermieter aufgestellt. Er hat das lediglich einmal bei einem Besuch seinerseits sehen können.

Bei der Übergabe wäre aber m.E. seine Zeit gekommen, darauf zu achten und es zu bemängeln ...

Liebe Grüße
Sunny
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emmaspapa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Bautzen

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wir hatten dasselbe Problem. In der damaligen Situation schlüpfte ich in die Rolle von B. Obwohl ich schon mehrere Jahre in einer anderen Wohnung im selben Haus wohnte wusste ich nicht, das der Sandkasten ein Einbau des Vormieters war (und so wird es deinem B auch gegangen sein). A zog von Dresden nach Braunschweig >150km.
Unsere Lösung war, dass der Vormieter den Sandkasten bei nächst bester Gelegenheit entfernt hat (1h Arbeitszeit), da er ohnehin wegen sozialer Kontakte den alten Wohnort wieder aufsucht.

Aus meinem Laienhafte Rechtsempfinden hat dein B aber kein Recht die Abstandszahlungen zu verweigern, da der Sandkasten kein Bestandteil des Vertrages, bzw. der Übernahmevereinbarung war, und somit kein Zusammenhang besteht. Wie es mit der Kaution aussieht kann ich A nicht sagen, bin aber der Meinung das auch A ruhig ein Wort über den Sandkasten hätte verlieren können/müssen und nicht einfach hoffen das ihn alle übersehen.

Meine alternativen Lösungsvorschläge

1. Lass A nen Sonntagvormittag Zeit nehmen, lass ihn das Ding abbauen, lass A am Nachmittag nen alten Freund oder ein Stadtfest besuchen

2. lass A ausrechnen, was A die Fahrt kosten würde, und lass A zu B sagen überweis mir Betrag X weniger und bau das Ding bitte selbst ab!
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wohnung wurde letztendlich mangelfrei an den VM übergeben (Übergabeprotokoll) daher hat der VM die Kaution(2-6 Monate) abzurechnen. Bestenfalls kann er einen angemessenen Teil der Kaution so lange einbehalten, bis er die NK Abrechnung erstellen kann.
Der Nachmieter kann hier schon mal keine "Rechte" gegenüber Altmieter geltend machen. Was die "Sachen" Lampen ....uws. angeht ist rechtlich ein "privater" Kaufvertrag.
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist noch kein Wort darüber gefallen, ob der Ausgezogene überhaupt nachweisen kann, dass es zu einem Kaufvertrag mit dem Nachmieter gekommen ist und ob er nachweisen kann, dass es eim Auszug keine weiteren Mängel (wie Sandkasten) gab. Gibt es überhaupt ein Übergabeprotokoll?

Der Nachmieter kann aus der Sandkiste keine Rechte gegen den Vormieter geltend machen. Rechte aus der Sandkiste könnte nur der Vermieter geltend machen. Nur er hatte einen Vertrag mit dem Vormieter, der die Sandkiste (zur Wohnung) beinhaltete.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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