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Begriff "konzernintern"

 
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corinna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 08:42    Titel: Begriff "konzernintern" Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein begriffliches Problem. Was ist unter "konzernintern" zu verstehen? Wer fällt darunter? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung?

Vielen Dank

Gruß
Corinna
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo corinna,

ein Konzern ist ein Unternehmensverband, der einen Konzernabschluss gemäß §290 HGB erstellen muss.

"konzernintern" sind Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen gemäß §271 HGB. Verbundene Unternehmen sind solche die in den Kosolidierungskreis des Konzern einbezogen werden.
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