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Kenny735 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 26.08.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Lossburg
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Verfasst am: 26.08.05, 09:09 Titel: Schimmel im Schlafzimmer! Grund für fristlose Kündignung? |
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Hallo,
wenn wie in dem oben genannten Fall ein Schimmelbefall in einem Wohnraum auftritt. Ist dann eine Fristlose Kündigung möglich?
Die Belastung durch den Schimmel besteht schon seit Einzugsbeginn. Wurde auch schon zweimal mündlich reklamiert. Beide Male kam dan ein Maler der die schadhaften Stellen mit einem Antischimmelmittel behandelte. Das Problem trat bisher nur im Winter auf.
Nun aber jetzt auch im Sommer, zwar nicht so extrem wie im letzten Winter aber dennoch stark sichtbar. Vermutlich durch den häufigen Regen dieses Jahr.
Denn es hat sich kürzlich herrausgestellt, das auf der Höhe des Schimmelbefalls ein Riss in der Außenfassade ist.
Die große Schadhafte Stelle hat einen Gelblichen Schimmel die weiteren einen graugrünlichen und sind kleine 0.5 bis 1.5cm große Punkte. |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 26.08.05, 09:27 Titel: |
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Schimmel im Schlafzimmer! Grund für fristlose Kündignung?
Nein
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 26.08.05, 09:46 Titel: |
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Ja, wenn Sie nachweisen können das Gefahr für Leib und Leben besteht. Die reine Behauptung bzw. Belegung durch "Experten" wie Mieterbund, gute Bekannte "die sich da auskennen" reicht nicht aus. Sie müssen dann schon ein, nicht billiges, Gutachten in Auftrag geben.
Und hören Sie bitte auf mündlich zu reklamieren. Dafür gibt es Einwurfeinschreiben o.ä. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 26.08.05, 09:55 Titel: |
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Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit, dann kann er die Miete mindern, im Extremfalle bis zu 100% (LG Berlin WM 88, 148) Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen. (LG Kassel WM 88, 109) |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 26.08.05, 11:29 Titel: |
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Hier gehts aber 'nur' um ein Zimmer.
Hier eine ausserordentliche durchzusetzen halte ich für nahezu unmöglich.
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 26.08.05, 12:07 Titel: |
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det11 hat folgendes geschrieben:: | Hier gehts aber 'nur' um ein Zimmer.
Gruss det11 |
wie sollte man das verstehen? So ähnlich wie bisschen schwanger?  |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 26.08.05, 13:30 Titel: |
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Werner, nee.
das Zimmer könnte man absperren. Entsprechend die Miete anpassen.
Da sie anderen Zimmer i.O. sind, gibts halt mal keine ausserordentliche.
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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Kenny735 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 26.08.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Lossburg
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Verfasst am: 26.08.05, 17:23 Titel: |
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Hi det11,
muss dich leider entäuschen durch den Riss in der Aussenfassade betrifft das leider nicht nur das Schlafzimmer sondern auch das Klo was daneben ist und im Winter auch die Küche. Ausserdem habe wir im Winter ständig kondenswasser an allen Festern in der Wohnung Speziell Schlafzimmer Küche Klo, aber auch die anderen Räume.
Trotz regelmäßigen lüftens nach vorgabe vom Vermieter.
Außerdem habe ich letztens erfahren, das kurz bevor wir letztes Jahr in die Wohnung eingezogen sind ein Wasserschaden im Oberen Stockwerk war. Worauf auch z.b. bei uns im Bad nun sich die Decke anfängt abzulösen. |
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