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Verfasst am: 25.08.05, 09:33 Titel: Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!!!!!!
Und zwar hatte ich letztes jahr ein Gewerbevertrag in der Hinsicht abgeschlossen,
dass der Mietvertrag vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 läuft. Der Mietvertrag verlänger sich dann um 12 monate wenn nicht einer der vertragspartei kündigt.
Meine frage jetzt: Ich kündige das Mietverhältnis nicht, aber im februar2006 will ich es aber doch machen, kann ich es dann einfach kündigen?
Gewerbevertrag in der Hinsicht abgeschlossen,
dass der Mietvertrag vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 läuft. Der Mietvertrag verlänger sich dann um 12 monate wenn nicht einer der vertragspartei kündigt.
Meine frage jetzt: Ich kündige das Mietverhältnis nicht, aber im februar2006 will ich es aber doch machen, kann ich es dann einfach kündigen?
Einer Kündigung im Februar steht zunächst nichts im Weg. Lt. Sachverhalt verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um ein Kalenderjahr. Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten und Kündigung im Februar 2006 wäre das Mietverhältnis zum Jahresende 2006 beendet.
Es gibt für den Mieter nur die Entscheidung zwischen der fristgerechten Kündigung zum Jahresende und der Verlängerung um 12 Monate.
D.h. wenn ich dieses jahr nicht kündige (natürlich fristgerecht) verlängert sich mein mietverhältnis um 12 Monate und ich kann das mietverhältnis erst dezember 2006 beenden?
D.h. wenn ich dieses jahr nicht kündige (natürlich fristgerecht) verlängert sich mein mietverhältnis um 12 Monate und ich kann das mietverhältnis erst dezember 2006 beenden?
ja. Befristete Verträge können unter der Zeit nicht ordentlich gekündigt werden, nur außerordentlich aus wichtigem Grund (§ 314 BGB). Aber vielleicht lässt sich ja durch Verhandlungen mit dem VM erreichen, dass der Vertrag bis Feb verlängert wird? Vielleicht eine etwas höhere Miete für die zwei Monate anbieten?
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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