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Devrim
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 13:09    Titel: Eintrittsrecht Antworten mit Zitat

Hallo, ich bin hier sehr neu aber hoffe dennoch auf einige Hilfestellungen zu meinem Problem.
Es ist so: Ich bin Studentin und wohne mit einer weiteren Mitbewohnerin in einem Studentenwohnheim.Im Moment wird gerade im gesamten Wohnheim Interentverkabelung verlegt.Vor 2 Wochen fingen die Arbeiten dazu an.Natürlich benötigen die Arbeiter Zugang zu den Wohnungen, deshalb verhängten diese in den Fluren Zettel, welcher Block des Wohnheims jeweils am nächsten Tag bearbeitet werden würde.
Unser Block liegt ziemlich mittig zu unserem Ungunsten, denn von 10 Werktagen stand unser Block 8 mal auf dem Aushang.
Meiner Mitbewohnerin wurde gesagt dass, im Falle unserer Abwesenheit, die Wohnung von den Arbeitern betreten werden würde um die Arbeiten durchzuführen.Da keiner von uns beiden das möchte war bisher immer einer von uns zu den Zeiten(ab 8 Uhr morgens, Ende offen) anwesend, gekommen ist bisher nur 2 mal jemand.
Naja, das eigentliche Problem ist für mich , dürfen die Arbeiter einfach so in unsere Wohnung? Das ist ja schließlich kein Notfall.
Außerdem befinden sich meine Mitbewohnerin und ich im Prüfungsstress und wir können unsere Aufmerksamkeit nicht ständig darauf lenken dass wir zuhause sein sollen. Die Arbeiten sollen wohl noch 3 Wochen lang andauern, kann man wirklich von uns verlangen 5 Wochen lang in Bereitschaft in unserer Wohnung darauf zu warten, oder andernfalls kommen fremde Menschen in unserer Abwesenheit hinein?
Ich habe unseren Mietvertrag nicht vor mir, aber ich errinnere mich nicht so etwas gelesen zu haben.

Was wirklich unverschämt ist hat mir meine Mitbewohnerin soeben erzählt.Ihre Zimmertür liegt direkt neben der Wohnungstür.Heute morgen, sie war in ihrem Zimmer, da hörte sie dass tatsächlich jemand unsere Wohnung aufschloss...ein vorwarnendes Klingeln hat es nicht gegeben.Sie war so erschrocken dass sie sich nicht traute nachzuschauen und war froh dass sich kurz danach die Wohnungstür wieder schloss, aber nach späterem Nachfragen gestanden die Arbeiter tatsächlich, dass sie es gewesen seien.
Ich bin ein Laie, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Verhalten korrekt ist.

Bitte helft mir, ich weiss nicht wen ich fragen soll und im Interent habe ich auch nicht die Antwort auf mein Problem gefunden.
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn - wie sich ja durch diesen Vorfall herausstellt - ein Schlüssel zu Ihrer Wohnung sich in fremden Händen befindet, würde ich , wenn ich in der Situation wäre, unverzüglich den Schließzylinder der Wohnungstür auswechseln und einen anderen Schließzylinder einsetzen (lassen). Dann können Sie sicher sein, dass kein Unbefugter die Wohnung betreten kann. Bisheriges Schloss gut aufheben und bei Auszug wieder einbauen.

Nun bin ich aber nicht sicher, ob für Studentenwohnheim andere Vorschriften gelten oder aber der Mietvertrag so etwas verbietet.

Vielleicht kennt sich jemand anderes da doch besser aus.

Gruß, Jade
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