Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
hab gestern meine Heizkostenabrechnung für November - Dezember 2003 erhalten. Im Januar 2004 hatte ich eine neue Wohnung.
Nun wollte ich fragen, ob diese Angelegenheit schon verjährt ist. Die Nebenkostenabrechnung 2003 hab ich bezahlt! Mit dem Wirtschaftsjahr 2004 hab ich doch nichts zu tun, oder?
Die alte Heizkostenabrechnung 2003 war bis 31.10.2003 abgerechnet worden, fehlten mir also noch die 2 Monate.
Die Firma ista hat folgende Bemerkungen geschrieben.
Abrechnung erstellt am 03.08.05
Abrechnungszeitraum 01.11.03 bis 31.10.04. Berechneter Zeitraum 01.11.03 bis 31.12.03.
Fällt dies nicht auch unter der einjährigen Verjährungsfrist? Oder muss ich die ausstehende Summe bezahlen?
Wenn das Abrechnungsjahr vom 01.11.03 - 31.10.04 lief, hat der Vermieter Zeit, Ihnen die Abrechnung bis zum 31.10.05 zuzustellen, ist also rechtzeitig passiert. Ihr vorzeitiger Auszug im Abrechnungsjahr setzt die 1-Jahres-Frist zur Vorlage der Abrechnung nicht in Gang, sondern es ist zu rechnen vom Ende des (Haupt-) Abrechnungszeitraumes, also dem 31.10.04.
Meiner Ansicht nach hätten Sie den Ableser bestellen müssen, dann wären Sie auf der sicheren Seite. So jedenfalls, haben es Nachbarn gemacht, das Gleiche erfolgte auch für Strom, Gas und Wasser. Nachbarn haben im eigenen Interesse diese Werte bei Auszug ablesen lassen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.