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Verfasst am: 26.08.05, 20:24 Titel: Beendigung des Mietvertrages
Hallo,
muss ich bei Auszug aus einer Wohnung, bei der ich beim Einzug selbst gemalert habe die Wohnung neu streichen?
Die Wände waren beim Einzug weiss, aber nicht frisch gemalert, eher ganz schön abgewohnt.
Nun habe ich etwas Farbe ins Spiel gebracht, gelb ... orange
Jetzt verlangt der Vermieter das ich die Wände erneut weiss streiche, da sie vorher auch weiss waren.
Ist das rechtens? Ich meine das ich Dübellöcher verschließe verstehe ich, aber malern?
Einzug war Juli 2003
Achso, und im Mietvertrag steht nichts dazu drin. (nur Besenrein und ohne Beschädigungen)
Wenn im Mietvertrag nichts über Schönheitsreparaturen steht (das bezweifele ich!), dann sind diese Sache des Vermieters. D.h. er müßte Ihnen regelmäßig die Wohnung streichen. Helle Töne sind OK, ein Anspruch auf weiße Wände wurde von irgendeinem Gericht mal verneint. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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